Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bescheinigung zum Nebenaufenthalt (Heimatausweis) bestellen Als Nebenaufenthalter/in (Wochenaufenthalter/-in) in einer anderen Gemeinde brauchen Sie für die Anmeldung eine Bescheinigung zum Nebenaufenthalt (Heimatausweis). Diese bescheinigt, dass Sie bei den Einwohnerdiensten gemeldet sind und in Allschwil Ihren melderechtlichen Wohnsitz haben. Für die Erstellung der Bescheinigung benötigen wir Aufenthaltsdauer und Wohnadresse in der auswärtigen Gemeinde. Die Bescheinigung wird Ihnen mit einer Rechnung per B-Post zugestellt. | Online Formular - Heimatausweis bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Identitätskarte - beantragen/erneuern Eine neue Identitätskarte müssen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten beantragen. Auch Minderjährige oder Bevormundete müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters persönlich vorsprechen. Bitte bringen Sie Folgendes mit:
| Einwilligungserklärung Fotomustertafel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neuer Pass - beantragen Pässe einschliesslich Kombianträge können nur beim Kanton bestellt werden. Eine Bestellung bei der Gemeinde ist nicht möglich. Nach erfolgter Datenintegration muss die Gesuchstellerin resp. der Gesuchsteller, nach voheriger Terminvereinbarung (zwingend), persönlich im Erfassungszentrum vorsprechen, damit die biometrischen Daten (Gesichtsvermessung, Fingerabdrücke und elektronische Unterschrift) aufgenommen werden können. Weitere Informationen über den biometrischen Pass erhalten Sie auf der Webseite www.schweizerpass.ch Dort können Sie auch einen Termin in Basel oder Liestal vereinbaren. Die Identitätskarte alleine – also ohne Kombiantrag – können Sie ausschliesslich mittels persönlicher Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle in der Gemeindeverwaltung bestellen. Das Foto wird direkt vor Ort erstellt, es kann kein Foto mitgebracht werden. | Fotomustertafel Pass beantragen – Infoflyer Kanton Basel-Landschaft | Passbüro Basel-Landschaft Schweizer Pass | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eheschein bestellen (Zivilstandsamt Basel-Landschaft) Ehescheine sind Auszüge aus dem Eheregister. Sie müssen beim für den Trauungsort zuständigen Zivilstandsamt (Ort der Trauung) bestellt werden. Ehescheine können grundsätzlich nicht für Dritte bestellt werden. | Online Formular Eheschein bestellen (Zivilstandsamt Basel-Landschaft) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ehevorbereitung - Gesuche einreichen In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden. Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft. Zuständig für das Ehevorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Sämtliche Informationen erhalten Sie bei ihrem zuständigen Zivilstandesamt. Für Allschwil ist das Zivilstandsamt Basel-Landschaft zuständig. | Heiraten - Kanton Basel-Landschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Familienausweis - bestellen Der Familienausweis ist ein Auszug aus dem Informatisierten Standesregister (Infostar). Der Familienausweis entspricht inhaltlich dem Familienbüchlein, das seit Anfang 2005 nicht mehr ausgestellt wird. Er gibt Auskunft über die gemeinsamen Kinder aus einer Ehe. Wenn Sie einen Familienausweis benötigen, können Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen oder, wenn Sie die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen und in Infostar registriert sind, beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes. | Formular Familienausweis | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Personenstandsausweis - bestellen Der Personenstandsausweis ist ein Auszug aus dem elektronischen Personenstandsregister. Personenstandsausweise (Zivilstandsnachweis) werden nur für Schweizer Bürger/innen ausgestellt. Wenn Sie einen Personenstandsausweis benötigen, können Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen. Sind Sie im Kanton Basel-Landschaft heimatberechtigt können Sie den Personenstandsausweis online unter https://forms.bl.ch/form/FMS-BL/SID_Zivilrechtsverwaltung_Personenstandsausweis/de beim Zivilstandsamt Arlesheim bestellen. | Personenstandsausweis - Kanton Basel-Landschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anerkennungsschein (Kind) Der Anerkennungsschein ist der Nachweis für die Anerkennung eines ausserehelich geborenen Kindes durch den Vater. | Vaterschaft ch.ch Anerkennungsschein bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geburtsanzeige - einreichen Nach der Geburt eines Kindes, muss es auf dem Zivilstandsamt des Geburtsortes eingetragen werden. Falls das Kind in einem Spital zur Welt gekommen ist, wird die Spitalleitung um die Anzeige der Geburt besorgt sein. Bei einer Hausgeburt sind die Eltern verpflichtet, die Geburt persönlich anzuzeigen. Die Anzeige der Geburt muss vom Gesetz her drei Tage nach der Niederkunft erfolgen. Zur Anzeige berechtigt ist auch der Vater, bei nicht miteinander verheirateten Eltern jedoch nur dann, wenn das Kind bereits vor der Geburt anerkannt worden ist. Wir empfehlen bei nicht verheirateten Eltern, die Anerkennung des Kindes durch den Vater bereits vor der Geburt vorzunehmen. | Geburten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geburtsschein - bestellen Den Geburtsschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts bestellen. Sind Sie z. B. im Spital in Basel geboren, müssen Sie den Geburtsschein beim Zivilstandsamt Basel-Stadt bestellen. | Den Geburtsschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geburtsschein CIEC (international) - bestellen Der Geburtsschein ist ein Auszug aus dem Geburtenregister. Daraus ersichtlich ist Ort und Datum der Geburt einer Person sowie deren Abstammung. In mehrsprachiger Ausführung erhältlich (CIEC). Einen Geburtsschein müssen Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Ortes, an dem Sie geboren wurden, verlangen. | Den Geburtsschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mütter- und Väterberatungsstelle - Informationen einholen Die Mütter-Väterberatung ist eine Dienstleitung im sozial-und präventivmedizinischen Bereich. Im Kanton Basel-Landschaft sind es die Gemeinden selbst oder öffentliche Institutionen (Vereine, Spitex), welche durch die Gemeinden finanziert werden. Die Beratungen sind für die Benutzerinnen und Benutzer (Mütter, Väter, Grosseltern etc.) unentgeltlich. Die Mütterberaterinnen sind Spezialistinnen für die körperliche, seelische und geistige Entwicklung des Säuglings und Kleinkindes, für Stillen, Ernährung, Pflege und Erziehung. | Fachstelle für Eltern mit Kindern von 0-5 Jahren Mütter- und Väterberatung - Beratungsstelle BL | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zufahrtsbewilligungen Bei der Gemeindepolizei erhalten Sie sogenannte "Tagesbewilligungen" für die Zufahrt von mit Fahrverboten belegten Gebieten auf Allschwiler Gemeindebann (z.B. Spielplatz "Plumpi", Forsthaus Mooshag etc.)
Die Bewilligungen können Sie unter Vorlage eines Fahrzeugausweises während der Öffnungszeiten persönlich am Schalter der Gemeindepolizei abbholen.
Der Preis pro Bewilligung beträgt CHF 20.-
Seit Anfangs 2011 besteht aber auch die Möglichkeit die Bewilligung telefonisch zu bestellen. Diese wird Ihnen dann inkl. Rechnung per Post zugestellt.
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Abmelden aus Allschwil
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute! Damit wir Sie in unserem Einwohner- und Steuerregister inaktiv setzen können, bitten wir Sie, sich spätestens innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach Ihrem Wegzug abzumelden. Bei der persönlichen Abmeldung ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen. Abmeldungen ins Ausland müssen immer persönlich bei den Einwohnerdiensten erfolgen. Ausländische Staatsangehörige benötigen dazu zusätzlich ihren Ausländerausweis. Bitte informieren Sie uns darüber, ob Ihr Wegzug allenfalls mit einem Wohneigentumswechsel verbunden ist; Sie erleichtern uns damit verschiedene Verwaltungsabläufe. E-Umzug
Wegzug getrennter oder unverheirateter Paare mit gemeinsamen Kindern Ein Zuzug nach oder Wegzug aus Allschwil von minderjährigen Kindern darf nur unter Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden. Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), ist eine Erklärung von beiden Elternteilen (Formular siehe unten) notwendig. Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge (Formular siehe unten) zu, ist der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) eine entsprechende Erklärung abzugeben oder ein vorhandener Entscheid zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes vorzulegen.
| Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger | Wohnortwechsel online melden | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmelden in Allschwil
Anmeldebestimmungen
Zuzug oder Wegzug getrennter oder unverheirateter Paare mit gemeinsamen Kindern Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), ist eine Erklärung von beiden Elternteilen (Formular siehe unten) notwendig. Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge (Formular siehe unten) zu, ist der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) eine entsprechende Erklärung abzugeben. Allfällig vorhandene Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen.
Folgende Unterlagen werden bei Schweizer/-innen benötigt:
Folgende Unterlagen werden bei Ausländer/-innen benötigt:
Sind Sie Eigentümer*in einer selbstbewohnten Liegenschaft und haben einen Untermieter oder eine Untermieterin? Bitte füllen Sie dieses Formular für Ihre Untermieterin oder Ihren Untermieter vollständig aus und händigen Sie es ihr oder ihm mit einer Kopie Ihres Ausweises aus. Untermieter*in: Bitte nehmen Sie das ausgefüllte Formular bei der Anmeldung oder Adressänderung mit oder laden es im eUmzug hoch.
| Anmeldung bei der Gemeinde – Merkblatt Bestätigung eines Wohnverhältnisses Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger Gesuch um Kantonswechsel Merkblatt für Aufenthalterinnen und Aufenthalter in Allschwil Residents Registration with the Municipality – Information Sheet in English Wochenaufenthalt/Nebenniederlassung – Gesuch um Wochenaufenthalt/Nebenniederlassung in Allschwil | Gebührenordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Obligatorische Schiessdaten und Schiesstableau 2019 Die Obligatorischen Schiessdaten und das Schiesstableau 2019 finden Sie hier: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kinder- und Jugendkommission Die Kinder- und Jugendkommission (KIJUKO) der Einwohnergemeinde Allschwil hat das Ziel, die Lebensqualität aller Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zu fördern und sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Die KIJUKO nimmt Kinder- und Jugendanliegen in der Gemeinde auf. Sie berät den Gemeinderat in allen kinder- und jugendpolitischen Fragen. Kinder- und Jugendkommission | Gesuch für Beitrag aus dem Fonds für Gesundheits- und Präventions-Projekte Gesundheitsförderungs- und Präventionskonzept Kinder und Jugendliche - Allschwil 2012 Richtlinien Vergabe von Beiträgen aus dem Fonds für Gesundheitsförderungs- und Präventions-Projekte Teilnehmer/innen-Befragung der Gesundheitsförderungs- und Präventions-Veranstaltung | Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin Regio Basel Fachstelle Kindes- und Jugendschutz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Wasser (Anschluss-/Mengen-/Bewilligungsgebühren)
Anschlussbeiträge 1)
Zuständiger Bereich: Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)
Zuständiger Bereich: Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU) | Wasserreglement Wasserreglement - Verordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mittagstisch Kontakte: | Abteilung Schulergänzende Tagesstrukturen Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website Schulergänzende Tagesstrukturen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Baugesuche - Adressliste Behörden Hier finden Sie ein besondere Auswahl an Adressen mit Kontaktpersonen rund ums Bauen. | Kontaktdaten Baugesuche Planungen etc. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alters- und Pflegeheim - anmelden Grundsätzlich ist es die ältere Person, die - oft zusammen mit der Familie - über einen Heimeintritt entscheidet; sie schliesst in der Folge auch den Vertrag mit dem Heim ab. Vor einer Entscheidung sollte man sich wenn möglich verschiedene Alters- und Pflegeheime anschauen und sich bei der Direktion über die Wohnverhältnisse, die Pflegetaxe, das Angebot an Aktivitäten, den Tagesablauf und die Möglichkeiten erkundigen, sein Zimmer mit eigenen Möbeln oder persönlichen Gegenständen auszustatten. Informationen zur Finanzierung der Heimkosten erhalten Sie bei der Gemeinde, bei der Heimleitung sowie bei Ihrer Krankenkasse. Das Gesuch um Ergänzungsleistungen muss hingegen bei der AHV-Gemeindezweigstelle des Wohnortes eingereicht werden. | Pflegekosten im stationären Bereich Pflegekostenbeiträge - Formular Ärztliches Zeugnis Pflegekostenbeiträge - Gesuchsformular Pflegekostenbeiträge - Merkblatt | Alterszentrum Am Bachgraben | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Spitex-Tagesstätte
Die Mitarbeitenden sorgen für individuelle Betreuung in der Gruppe, wobei gemeinsam gespielt, gekocht, gegessen und auch kreativ gewerkt wird. Die Förderung und Unterstützung der verschiedenen Interessen und Fähigkeiten wie auch das Wohl der Besuchenden stehen an erster Stelle. Auch Personen mit beginnender Demenz können gut in die Gruppe integriert werden, da die Mitarbeitenden sind entsprechend ausgebildet sind. Wenn Rückzug gewünscht ist, stehen Ruheräume und eine Lese-Ecke zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Spitex Allschwil Binningen Schönenbuch ersichtlich. Gratis Schnuppertag Kontakt Spitex-Tagesstätte Allschwil Foto Spitex-Tagesstätte Aussenansicht | Alterskonzept Allschwil | Spitex-Tagesstätte Spitex Allschwil–Binningen–Schönenbuch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SVA-Zweigstelle - Informationen einholen Die Gemeinde führt im Auftrag der Sozialversicherungsanstalt Baselland die SVA-Zweigstelle Allschwil. Sie können bei uns Formulare und Merkblätter beziehen. Wir überprüfen die ausgefüllten Formulare auf Vollständigkeit und leiten diese an die Sozialversicherungsanstalt Baselland weiter. Die SVA-Zweigstelle befindet sich in der Gemeindeverwaltung auf der 1. Etage. | 318.260 - Anmeldung für einen Versicherungsausweis | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Altersrente (AHV) - anmelden Wer seine Altersrente beziehen will, sollte die Anmeldung etwa 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters einreichen, denn es kann einige Zeit dauern, bis die Ausgleichskasse die nötigen Unterlagen beschafft und die Höhe der Rente berechnet hat. Für die Anmeldung melden Sie sich bitte bei den Sozialen Dienste der Gemeindeverwaltung. | Online Formulare | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Versichertenausweis (AHV-Karte) - bestellen Alle beitragspflichtigen Personen erhalten bei der Aufnahme in die Alters- und Hinterlassenenversicherung und/oder Invalidenversicherung einen Versicherungsausweis der AHV / IV. Der Versicherungsausweis ist mit einer Versichertennummer versehen, die für jede Person individuell durch die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf vergeben wird. Der Versicherungsausweis ist für die AHV-Ausgleichskasse ein wichtiges Dokument bei der Einreichung eines Antrages zum Leistungsbezug. Er muss unbedingt aufbewahrt und bei einem Stellenwechsel dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Eine neue AHV-Karte können Sie mit dem unten angehängten Formular bestellen. Die AHV-Zweigstelle befindet sich im 1. Stock der Gemeindeverwaltung an der Baslerstrasse 111. | 318.260 - Anmeldung für einen Versicherungsausweis | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pflege und Betreuung zu Hause Rotes Kreuz Baselland – Pflege und Betreuung | Schweizerische Rote Kreuz (SRK) - Unterstützung zu Hause | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entlastungsangebote Rotes Kreuz Baselland Das Rote Kreuz Baselland bietet zahlreiche Entlastungsangebote für alle Menschen im Kanton Baselland an. Zielgruppen Aktivitäten | https://www.srk-baselland.ch/entlastung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ärztliche Dienste - Angebot einsehen Kanton und die Einwohnergemeinde Allschwil organisieren verschiedene ärztliche Dienste, beispielsweise Kantonsärzte, schulärztliche Dienste, Schulzahnpflege, sozialmedizinische und sozialpsychiatrische Dienste. | Ärzte in Allschwil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Suchthilfe und Prävention Die Kinder- und Jugendkommission organisiert, realisiert und unterstützt sucht- und gewaltpräventive Veranstaltungen. Institutionen, die Projekte in diesem Bereich anbieten, können ein Gesuch um einen Unterstützungsbeitrag stellen. Mit dem Suchtkonzept 94, dessen Aktivitäten laufend auf die sich ergebenden Bedürfnisse ausgerichtet sind, werden präventive Massnahmen in den Bereichen Sucht und Gewalt unterstützt. Das Suchtkonzept basiert auf drei Stufen, der primären Prävention (Verhinderung von Neueinstiegen), der sekundären Prävention (Früherkennung von Abhängigkeiten) und der tertiären Prävention (Schadensbegrenzung). Schliesslich werden mit geeigneten Massnahmen Ausstieghilfen unterstützt. Die Hilfeleistungen sind ganzheitlich ausgerichtet und umfassen alle Lebensbereiche wie Familie, Schule, Lehre, Beruf sowie organisierte und offene Freizeitbereiche. Die Kinder- und Jugendkommission organisiert, realisiert und unterstützt aufgrund des Suchtkonzeptes 94 sucht- und gewaltpräventive Veranstaltungen. Die im Konzept enthaltenen Massnahmen dienen der Ergänzung bestehender Angebote und sind dazu geeignet, Lücken zu schliessen, die durch kantonale oder nationale Aktivitäten nicht abgedeckt sind. | Gesuch für Beitrag aus dem Fonds für Gesundheits- und Präventions-Projekte Gesundheitsförderungs- und Präventionskonzept Kinder und Jugendliche - Allschwil 2012 | Infodrog, die Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht Suchtprävention | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Energieberatung Energieberatung Basel-Landschaft Gratis Erst- und Vorgehensberatung Beratungen sind per E-Mail, am Telefon oder direkt bei der Beratungsstelle Münchenstein möglich. Die erste Beratungsstunde (inkl. Vorbereitung, Abklärungen und Rückfragen) ist dank Beiträgen von Gemeinden und Kanton kostenlos sowie system-, produkt- und firmenneutral. Eine weitergehende Beratung ist kostenpflichtig. Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) Der GEAK ist aber auch ein anerkanntes Instrument zur Bewertung einer Liegenschaft, das sich wertsteigernd auswirkt.
Solarkataster Solarkataster des Kantons Basel-Landschaft
| GEAK EBM-Energieberatung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wasserversorgung Die Belieferung aller Wasserbezügerinnen und -bezüger in Allschwil mit bakteriologisch einwandfreiem Trinkwasser ist jederzeit sichergestellt. Die Gemeinde Allschwil ist zur Abgabe von Trinkwasser innerhalb des Baugebietes verpflichtet. Die Planung der für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung erforderlichen Infrastruktur sowie deren Unterhalt erfolgt fachgerecht und auftretende Schäden werden speditiv behoben.
Mit dem sorgfältigen Unterhalt des Versorgungsnetzes wird unnötigen Wasserverlusten vorgebeugt. Die Quellwasseraufbereitung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Wasserverbrauchsablesung sowie die Wasserfakturierung werden korrekt und termingerecht durchgeführt. Das vorhandene Netzwerk für die Speisung der öffentlichen Brunnen ist intakt. Der Gemeinderat ist berechtigt, in Zeiten von Wassermangel die Abgabe vorübergehend einzuschränken oder einzustellen. Die Lieferung der Mindestmengen Wasser in Notlagen gemäss gesetzlichem Auftrag ist durch die Wasserversorgung sichergestellt. Die Brunnenanlagen präsentieren sich sauber und sind funktionsfähig.
Gebühren und Beiträge
Wasserhärte
Wasserversorgung Pikettstelle
| Trinkwasserdaten Allschwil (Januar 2024) Wasserreglement Wasserreglement - Verordnung | Gebührenordnung Wasserversorgung Wasserversorgung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pilzkontrollen - durchführen lassen Gesammelte Pilze können Sie in Allschwil wie folgt kontrollieren lassen: Ort Kontrollzeiten 2024 ab 18. August 2024 (ausser 9. und 27. Oktober) letzter Termin: 10. November 2024 Pilzkontrolleurin Bei Fragen zur Organisation der Pilzkontrolle in Allschwil wenden Sie sich bitte an: Bettina Zeugin | Amtliche Pilzkontrolleure / innen VAPKO - Schweizerische Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Trinkwasser - Informationen einholen Die Gemeinde Allschwil ist zur Abgabe von bakteriologisch einwandfreiem Trinkwasser innerhalb des Baugebietes verpflichtet. Mit dem sorgfältigen Unterhalt des Versorgungsnetzes wird unnötigen Wasserverlusten vorgebeugt. Die Quellwasseraufbereitung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Wasserverbrauchsablesung sowie die Wasserfakturierung werden korrekt und termingerecht durchgeführt. Das vorhandene Netzwerk für die Speisung der öffentlichen Brunnen ist intakt. | Wasserqualität in Allschwil Trinkwasser | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitslosigkeit - anmelden Seit dem 1. März 2017 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt bei der Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV). Bitte melden Sie sich persönlich, innert eines Arbeitstages beim RAV. Folgende Unterlagen werden benöigt:
| Arbeitslosigkeit anmelden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kindergarten | Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie der Homepage der Schule Allschwil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Primarschule | Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie der Webseite der Schule Allschwil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einbürgerungen | Für Einbürgerungen ist die Bürgergemeinde Allschwil zuständig Für erleichterte Einbürgerungen (wenn Sie einen Schweizer Ehepartner haben) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sekundarschule / Sekundarstufe I Die Sekundarschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine niveauspezifische Ausbildung, die ihnen den Eintritt in eine berufliche Grundbildung oder in eine weiterführende Schule ermöglicht. Sie fördert ihre Handlungsfähigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein. Die Sekundarschule fördert die Jugendlichen in ihrer Fähigkeit, sich als selbstständig denkende und handelnde Personen im öffentlichen und privaten Leben zurechtzufinden und gestaltend daran teilzunehmen. Die Sekundarschule unterstützt die Jugendlichen geschlechterdifferenziert bei ihrer persönlichen und kulturellen Selbstfindung und bereitet sie auf die Erwerbs- und Alltagsarbeit sowie auf das Zusammenleben im privaten Bereich vor. Eintritt und Dauer Anforderungsniveaus der Sekundarschule
Schulkreise und Schulorte | Website der Sekundarschule | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kulturförderung - Informationen einholen Allschwil fördert und unterstützt das örtliche und regionale kulturelle Schaffen durch finanzielle Leistungen und die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und Einrichtungen. Die kommunale Kulturförderung soll Rahmenbedingungen schaffen, die möglichst alle Einwohnerinnen und Einwohner, unabhängig von ihrem Alter, ihrer kulturellen Herkunft oder ihrem sozialen Status in das kulturelle Leben in der Gemeinde einbezieht. Die kommunale Kulturförderung dient dazu, die ortsspezifischen Eigenheiten zu erhalten und neue aus dem Ort wachsende Kulturentwicklungen in Zusammenarbeit mit den bestehenden Institutionen zu fördern. | Allgemeinverfügung BEK Fristverlängerung Unterstützungsbeiträge Corona Richtlinien betreffend Unterstützungsbeiträge an Jugend- und Sportvereine Allschwil, kulturelle Organisationen Allschwil und kulturelle regionale Organisationen | Kulturleitbild Allschwil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Benutzung öffentlichen Grundes (Allmend) Die Benutzung der Allmend durch Private für Baustelleninstallationen, für das Aufstellen von Mulden, etc. ist nur gestattet, sofern auf dem Privatareal keine Möglichkeit der Installation besteht oder der damit verbundene Aufwand unverhältnismässig wäre. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Festwirtschaft - Gesuch einreichen Für alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen, bei welchen Speis und Trank gegen Entgelt abgegeben wird, ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass ein Gelegenheitswirtschafts- und bei Bedarf ein Freinachtsgesuch bei der Gemeindepolizei einzureichen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lotto / Lotterie - Bewilligung beantragen Der Fachbereich Patente bzw. Bewilligungen ist die kantonale Bewilligungs- und Vollzugsbehörde in den Bereichen Gastronomie inkl. verlängerte Öffnungszeiten, Alkoholverkauf generell, Unterhaltungsspiele (Lottomatches & Tombolas) Spielautomaten, Reisendengewerbe und Taxiwesen. | Patente bzw. Bewilligungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reklamegesuch einreichen Das Anbringen von Reklamen auf öffentlichem und privatem Grund ist bewilligungspflichtig. Massgebend für die Erteilung der Bewilligung sind die eingereichten Unterlagen. Das entsprechende Formular können Sie online herunterladen oder in der Abteilung Bewilligungswesen bestellen. Temporäre Reklamen sind nicht bewilligungspflichtig. Vorausgesetzt wird, dass die Zustimmung der entsprechenden Grundeigentümerschaft vorliegt. Ansonsten gelten die allgemeinen Bestimmungen der Signalisationsverordnung (SSV) und die Verordnung über Reklamen des Kantons Basel-Landschaft. | Reklamegesuch Reklamereglement | Gebührenordnung für Reklamebewilligungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Reklameeinrichtungen Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Augenscheine und Besprechungen, die den normalen Aufwand übersteigen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wird eine bestehende Reklame ersetzt, so reduziert sich die Gebühr um 50%. Für die Behandlung und Ablehnung eines Reklamegesuches werden 30% der aufgeführten Gebühren erhoben. Für nicht aufgeführte Reklameeinrichtungen gelten sinngemäss die oben erwähnten Gebührenansätze.
| Reklamegesuch Reklamereglement | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tombola - Bewilligung beantragen Der Fachbereich Patente bzw. Bewilligungen ist die kantonale Bewilligungs- und Vollzugsbehörde in den Bereichen Gastronomie inkl. verlängerte Öffnungszeiten, Alkoholverkauf generell, Unterhaltungsspiele (Lottomatches & Tombolas) Spielautomaten, Reisendengewerbe und Taxiwesen. | Patente bzw. Bewilligungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Feuerungskontrolle / Kaminfeger - Informationen einholen Die regelmässige Wartung Ihrer Holz-, Öl- oder Gasheizung ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Luftqualität. Öl- und Gasheizungen unterstehen einer periodischen Messpflicht, um zu gewährleisten, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Anlagebesitzerinnen und -besitzer sind für den korrekten Betrieb ihrer Feuerungsanlagen verantwortlich. Messpflichtige Anlagen sind der zuständigen Stelle der Gemeinde zu melden, wobei anzugeben ist, ob die periodischen Kontrollmessungen durch eine Servicefirma oder durch das amtliche Kontrollpersonal durchführt werden. Ohne gegenteilige Mitteilung gilt diese Wahl auch für die Folgejahre. Wird die Kontrollmessung durch eine Servicefirma durchgeführt, so ist sie so zu organisieren, dass die Messresultate bis zum 31. Januar der entsprechenden Messperiode bei der Gemeinde eingereicht sind. Die Anlagebesitzerinnen und -besitzer haben dem Kontrollpersonal ungehinderten Zugang zu den Feuerungsanlagen zu gewähren, ihnen die notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen (Art. 3 Abs.2 der Verordnung). Gasheizungen: Die Feuerungskontrolle erfolgt alle vier Jahre nach den Vorgaben der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung. Die Kontrollen in Allschwil sind in folgender Reihenfolge durchzuführen: • Liegenschaften Sektor 1: Messperiode Winter 2027 / 2028 • Liegenschaften Sektor 2: Messperiode Winter 2025 / 2026 • Liegenschaften Sektor 3: Messperiode Winter 2028 / 2029 • Liegenschaften Sektor 4: Messperiode Winter 2026 / 2027 Ölheizungen: Die Feuerungskontrolle ist alle zwei Jahre nach den Vorgaben der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung durchzuführen. Die Kontrollen sind gemäss folgendem Turnus in Allschwil durchzuführen: • Winter 2025 / 2026 Sektoren 1 und 2 • Winter 2026 / 2027: Sektoren 3 und 4 Holzfeuerungsanlagen: Ab der Messperiode 2024 / 2025 gilt auch für Holzfeuerungsanlagen eine Kontrollpflicht. Zuständig für die Koordination der Kontrollen der Holzfeuerungen ist die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft (GFK BL). Gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) gelten für Holzfeuerungen folgende Messintervalle:
• Holz-Zentralheizungen bis 70 Kilowatt (kW) Wärmeleistung: alle 4 Jahre Emissionsmessung von Kohlenstoffmonoxid (CO) • Holzeinzelherde (Kachelöfen, Cheminées, Schwedenöfen, etc.): alle 2 Jahre visuelle Kontrolle • Bei Einzelraum-Holzfeuerungen, die nur in einem beschränkten Umfang in Betrieb stehen, findet alle vier Jahre eine angepasste Kontrolle statt.
Weitere Informationen zur Durchführung der Holzfeuerungskontrolle finden Sie unter www.gfkbl.ch | Feuerungskontrolle - Verordnung Feuerungskontrolle – Anmeldung Servicefirmen Feuerungskontrolle – Merkblatt Anlagebesitzer Feuerungskontrolle – Sektoreneinteilungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amt für Energie - Informationen einholen Das Amt für Umweltschutz und Energie ist im Kanton Basel-Landschaft die zentrale Anlaufstelle für Umweltfragen. Mit seinen Fachstellen wirkt das Amt in den Gebieten Energie, Wasser (Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer), Boden und Stoffkreislauf (Abfall, Altlasten, umweltgefährdende Stoffe). | Amt für Umweltschutz und Energie - Kanton Basel-Landschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Baugesuch - einreichen Für Bauten und Umbauten benötigen Sie in der Regel eine Baubewilligung (Formular siehe oben). In jedem Fall sind die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bauvorschriften einzuhalten. Die kommunalen Zonenvorschriften können Sie einsehen bzw. herunterladen oder beim Sekretariat der Abteilung Entwickeln - Planen - Bauen bestellen. | Adressliste Behörden Baugesuche Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan Merkblatt - einheimische und standortgerechte Pflanzen Teilzonenplan Dorfkern Teilzonenreglement Dorfkern (Dorfkernreglement) Zonenplan Landschaft Zonenplan Siedlung Zonenreglement Landschaft Zonenreglement Siedlung | Formulare Bauinspektorat Baugesuch Formular | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zonenplan Siedlung, Landschaft und Teilzonenplan Dorfkern - einsehen Die Zonenpläne Siedlung und Landschaft sowie den Teilzonenplan Dorfkern finden Sie als PDF-Datei auf dieser Seite. Die Pläne können Sie gegen eine Gebühr auch beim Sekretariat der Abteilung Entwickeln Planen Bauen bestellen. | Teilzonenplan Dorfkern Zonenplan Landschaft Zonenplan Siedlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schiesspflicht - erfüllen Jeder Angehörige der Armee muss jährlich seine obligatorische Schiesspflicht erfüllen. Das «Obligatorische» muss jeweils bis spätestens Ende August auf einem Schiessstand Ihrer Wahl geschossen werden. Wer seiner Schiesspflicht nicht nachkommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Kant. Militärverwaltung zum «Nachschiessen» aufgeboten. | Schiesspflicht Bund Schiesspflicht im Kanton Basel-Landschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sektionschef (Kreiskommando BL) Seit 2006 hat das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz die Aufgaben der Sektionschefinnen und Sektionschefs in den Gemeinden übernommen. | Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Kanton Basel-Landschaft Schweizer Armee | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Meldepflicht Armee Für Wehrpflichtige besteht eine Meldepflicht bei Wohnortswechsel und bei Änderungen der Personalien.
Adressänderung
Änderungen der Personalien (z.B. Berufs- oder Namensänderung, neue Heimatgemeinde usw.)
Beachten Sie die Weisungen im Dienstbüchlein (Seite 2). | Merkblatt Wehrpflichtige | Adressänderung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freiwillige Feuerwehr - anmelden Bei der Feuerwehr Allschwil leisten 60 bis 70 sogenannte AdF (Angehörige der Feuerwehr) ihren Dienst für die Allgemeinheit. Sie stehen den über 20'000 Einwohnerinnen und Einwohnern während 365 Tagen 24 Stunden für Notfälle "zur Verfügung". Die Feuerwehr leistet zwischen 150 und 250 Einsätze pro Jahr. Das setzt voraus, dass sie mit modernstem Material und Fahrzeugen ausgerüstet ist. Die Alarmierung erfolgt via Pager durch die Alarmzentrale der Kantonspolizei in Liestal. Damit wird sichergestellt, dass die Einsatzkräfte innert kürzester Zeit an den Einsatzort ausrücken können. | Feuerwehr Allschwil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Feuerungskontrolle Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Zuständiger Bereich: Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU) | Feuerungskontrolle - Verordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist auf der Steuererklärung angedruckt. Normalerweise ist dies der 31. März des Jahres. Eine Fristverlängerung bis zum 31. Mai des Jahres ist kostenlos und wird stillschweigend gewährt. Fristanträge bis zum 31. Mai werden nicht bearbeitet und somit nicht bestätigt. Für längere Fristen wird eine Gebühr von CHF 40.00 erhoben und auf der Staatssteuerrechnungen belastet. Fristanträge können Sie schriftlich an die veranlagende Stelle einreichen. Sie können die Frist auch online beantragen. | Fristerstreckungsgesuch Privatperson Kanton Basel-Landschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuern - Erlassgesuch Kopie des Erlassgesuchs an: Finanzen – Informatik – Personal (FIP)/Debitorenbuchhaltung
| Steuern Erlassgesuch / Information Taxations- und Erlasskommission Kanton Basel-Landschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlungsvereinbarung - Gesuch einreichen Seitens der Gemeinde werden in begründeten Fällen individuelle Zahlungsabkommen auf die Gemeindesteuer gewährt. | Online-Formular Gemeindesteuern - Zahlungsvereinbarung Gesuch einreichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strafantrag - einreichen Bei der Gemeindepolizei können Sie keine Strafanträge für Straftaten welche im Schweizerischen Strafgesetzbuch geregelt sind, einreichen. In der Regel muss ein solcher Strafantrag schriftlich und unterzeichnet an die Staatsanwaltschaft gerichtet werden. Die geschädigte Person kann sich jedoch auch an einen Polizeiposten der Polizei Basel-Landschaft wenden. Bei der Gemeindepolizei können Sie Verstösse und Übertretungen von Gemeindereglementen zur Anzeige bringen. Die Personen, welche die Übertretung begangen haben, müssen ihnen jedoch aus verfahrenstechnischen Gründen namentlich bekannt oder zumindest einfach zu eruieren sein. Eine Anzeige bei der Gemeindepolizei gegen "unbekannt" ist nicht möglich. | Jemanden bei der Polizei anzeigen – Anzeige erstatten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fachstelle für Altersfragen Die Fachstelle ist eine zentrale Anlauf-, Informations- und Beratungsstelle zu allen Altersthemen.
Sie orientiert sich am Alterskonzept der Gemeinde und bietet Beratung, bezogen auf die persönliche Situation und Bedürfnisse, in den Bereichen Finanzen, Wohnen, Gesundheit, Recht und Lebensgestaltung an.
Sie gibt Hilfestellung in der Koordination mit den verschiedenen Leistungsanbietern.
Weitere hilfreiche Links: Baselbieter Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex: www.ombudsstelle-alter.ch Alzheimervereinigung beider Basel: http://www.alzbb.ch Rotkreuz-Notruf: http://www.srk-baselland.ch/notruf-casa Broschüre: Sicherheit im Alter - Informationen und Tipps zur Kriminalitätsprävention Übungsprogramm für Menschen mit Bewegungseinschränkungen | Alterskonzept Allschwil Flyer Adressen Fachstelle für Altersfragen Flyer für Altersfragen Pflegekostenbeiträge - Formular Ärztliches Zeugnis Pflegekostenbeiträge - Gesuchsformular Pflegekostenbeiträge - Merkblatt | Versorgungsregion Alter ABS (Allschwil-Binningen-Schönenbuch; vormals Fachstelle Alter) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beistandschaft für Erwachsene Personen Die Beistandschaft auf eigenes Begehren ist die mildeste und auf eine umfassende Fürsorge angelegte vormundschaftliche Massnahme, die von Dauer sein kann. Sie kann zur persönlichen Fürsorge wie zur umfassenden Vermögensverwaltung angeordnet werden. | KESB Leimental | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ombudsstelle Für Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Anbietern, die die beiden Parteien nicht von selbst beilegen können, stehen in verschiedenen Branchen so genannte Ombudsstellen zur Verfügung. Diese versuchen, durch ein aussergerichtliches Mediationsverfahren zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. | Ombudsman Baselland Aufgaben des Ombudsman | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Robidog Hundehalterinnen und Hundehalter sind dazu verpflichtet, den Kot ihrer Hunde auf öffentlichem wie auch auf fremdem privatem Areal zu beseitigen. Zur Beseitigung des Kots stellt die Gemeinde Robidog-Säcke zur Verfügung. Die gut verknoteten Robidog-Säcke können in einer der rund 80 Robidog-Behälter entsorgt werden, welche in der Gemeinde gut verteilt aufgestellt sind. Eine Karte der Robidog-Standorte inkl. Strassenliste kann beim Empfang der Gemeindeverwaltung bezogen oder hier eingesehen werden. Sollte auf dem Spaziergang gerade kein Robidog-Behälter in der Nähe sein, können die gut verknoteten Säcke auch in den normalen öffentlichen Abfalleimern oder -fässern entsorgt werden. | Robidog-Standorte Karte Robidog-Standorte Strassenliste | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterschriftenbeglaubigung Sie können bei der Abteilung Einwohnerdienste Unterschriften beglaubigen lassen. Die Kosten betragen gemäss Gebührenordnung pro "Set" CHF 20.--.
Als "Set" gilt eine Dokumentenanzahl von max. zehn Einzelseiten, welche einmalig und von der gleichen Person bei den Einwohnerdiensten zum Beglaubigen vorgelegt werden (10 Unterschriften). Weitere Seiten werden als neues "Set" betrachtet. | Kantonale Auskünfte zu Beglaubigungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freizeithaus Freizeithaus | Freizeithaus Allschwil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Scheidung - Adressänderung melden Wenn Sie und Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner die Ehe auflösen, müssen Sie dies den Einwohnerdiensten unter Angabe der neuen Wohnverhältnisse mitteilen. Bei einer Scheidung im Ausland ist das Gerichtsurteil mitzubringen. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner lassen uns ausserdem ihre Ausländerausweise zur Adressänderung zukommen. | Online Formular Umzug - Adressänderung innerhalb von Allschwil Kantonale Informationen zu Scheidungsfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Adressänderung innerhalb von Allschwil Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Allschwil an eine andere Adresse umziehen, müssen Sie uns diese, aufgrund geltender gesetzlicher Regelung, innerhalb von 14 Tagen bekanntgeben. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit, dies online mit dem eUmzug zu erledigen. Nötige Unterlagen:
Adressänderung bei getrennten Paaren mit gemeinsamen Kindern Eine Adressänderung von minderjährigen Kindern darf nur unter Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden. Sind Sie Eigentümer*in einer selbstbewohnten Liegenschaft und haben einen Untermieter oder eine Untermieterin? Bitte füllen Sie dieses Formular für Ihre Untermieterin oder Ihren Untermieter vollständig aus und händigen Sie es ihr oder ihm mit einer Kopie Ihres Ausweises aus. Untermieter*in: Bitte nehmen Sie das ausgefüllte Formular bei der Anmeldung oder Adressänderung mit oder laden es im eUmzug hoch. | Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger | Wohnortwechsel online melden | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betreibungsregister - Auszug bestellen Der Eintrag im Betreibungsregister kann der betriebenen Person Unannehmlichkeiten bereiten: Jeder spätere Verhandlungspartner, ja überhaupt jede Person, welche "ein Interesse glaubhaft macht", kann vom Betreibungsamt Auskunft über den Stand des Betreibungsregisters verlangen. Die eingetragenen Betreibungen können vor allem bei der Wohnungs- und der Arbeitssuche ein Handicap darstellen. Was tun, um das Betreibungsregister zu säubern? | Betreibungen - Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft Betreibungs- und Konkursamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbestätigung) bestellen Eine Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbestätigung) erhalten Sie bei der Abteilung Einwohnerdienste, oder Sie bestellen sie direkt mit dem obenstehenden Online Formular. | Online Formular - Bestellung Wohnsitzbescheinigung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Familienergänzende Kinderbetreuung Die Gemeinde Allschwil bietet ein breites Angebot an familienergänzenden Betreuungsangeboten. An die Betreuungskosten (Tagesheime und Tagesfamilien) gewährt die Gemeinde einkommensabhängige Subventionsbeiträge. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Angeboten und dem Subventionswesen finden Sie auf der Homepage der familien- und schulergänzenden Betreuung unter www.kinderbetreuung-allschwil.ch | Antragsformular Subventionen familienergänzende Kinderbetreuung | Tagesheime, Tagesfamilien und Spielgruppen Kinderbetreuung Allschwil Kinder und Eltern – Broschüre Allschwil mit Kindern (Angebote für Beratung, Betreuung, Unterstützung, Freizeit) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bauen ausserhalb der Bauzone - Bewilligung beantragen Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (Neu- oder Umbau) ist zu prüfen, ob es sich um ein zonenkonformes Bauvorhaben handelt oder ob für dieses eine Ausnahmebewilligung nach den Vorschriften des Raumplanungsgesetzes erteilt werden kann. | Merkblatt - einheimische und standortgerechte Pflanzen Zonenplan Landschaft Zonenreglement Landschaft | Für das Bauen ausserhalb der Bauzone ist das Bauinspektorat des Kantons Basel-Landschaft zuständig | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hilflosenentschädigung der AHV und IV - anmelden Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen der AHV erhalten Hilflosenentschädigungen unter der Voraussetzung, dass
| Hilflosenentschädigung der AHV | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinterlassenenrente - anmelden Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterbliebenen (Ehepartner, Ehepartnerin, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten:
| Hinterlassenenrente | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergänzungsleistung zur AHV- oder IV-Rente Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. | Weitere Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergänzungsleistung (EL) - beantragen AHV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt also vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Aber die Ergänzungsleitungen sind keine Fürsorgeleistungen! Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch. Bitte melden Sie sich bei den Sozialen Diensten Allschwil. | Online Formular | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hilfsmittel-Leistungen der AHV - anmelden Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen, Rollstühle etc. erleichtert oder überwunden werden können. Die AHV leistet Kostenbeiträge für eine Reihe solcher Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen. Die Finanzierung der Beiträge an die Hilfsmittel erfolgt durch die Ausgleichskassen. | Hilfsmittel der AHV | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausweis für Behindertentransport - beantragen Fahrten für Behinderte beider Basel (KBB)
Für die Fahrberechtigung ist der KBB-Ausweis erforderlich, der gestützt auf ein eingereichtes Arztzeugnis ausgestellt wird.
Fahrberechtigt sind auch Fahrgäste mit ausserkantonalem Wohnsitz, wenn sie den schweizerischen Behindertentransportausweis mit Foto besitzen.
Auskünfte:
| 33er Taxi AG Online Bestellung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Motorfahrzeugsteuern Ermässigungen/Zuschläge – Infos einholen Für Personenwagen wird – gemäss dem Gesetz über die Motorfahrzeugsteuer – je nach CO2-Ausstoss - ein permanenter Steuerzuschlag erhoben. - kein Steuerzuschlag erhoben oder keine Steuerermässigung gewährt. Für weitere Informationen siehe Internetseite der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft: «Bonus/Malus für Personenwagen».
Auf Gesuch hin kann Menschen mit einer Behinderung, die auf ein Motorfahrzeug angewiesen sind, die Motorfahrzeugsteuer ganz oder teilweise erlassen werden, wenn sie in bedrängten finanziellen Verhältnissen sind und die Bezahlung der Motorfahrzeugsteuer eine unzumutbare Härte bedeuten würde. | Bonus/Malus für Personenwagen (Informationen der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenkassenprämienverbilligung - beantragen Der Betrag der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung ist von folgenden Faktoren abhängig:
| Individuelle Prämienverbilligung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Familienzulagen Die Familienzulagen sollen dem teilweisen Ausgleich der Familienlasten dienen. Sie dürfen in keinem Fall die Herabsetzung des Leistungslohnes zur Folge haben. Im Hinblick auf die Höhe der Familienzulagen richtet sich der Kanton Basel-Landschaft nach den im Bundesgesetz über die Familienzulagen vorgegebenen Mindestansätzen. Demnach beträgt die Kinderzulage pro Kind und Monat Fr. 200.--. Für Kinder nach vollen-detem 16. bis vollendetem 25. Lebensjahr, die in Ausbildung begriffen sind, erhöht sich die monatliche Zulage auf Fr. 250.-- (sogenannte Ausbildungszulage). | SVA Basel-Landschaft - Familienzulagen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kindes- und Erwachsenenschutz Massnahmen im Erwachsenenschutz werden dann ergriffen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre/seine Interessen wahrzunehmen und ihre Angelegenheiten allein zu besorgen. Jede Massnahme kann auch auf eigenes Begehren durch die zuständige Behörde angeordnet werden. Im Bereich des Kindesschutzes ordnet die Kindesschutzbehörde Massnahmen an, sofern eine Gefährdung besteht und/oder die Eltern nicht in der Lage sind, diese zu beheben oder die dafür notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist für grundsätzlich für die Entgegennahme von sämtlichen Meldungen oder Anträgen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig. Bei Bedarf besteht zudem die Möglichkeit einer vorgängigen Kurz- bzw. längerfristigen Sozialberatung bei den Sozialen Diensten. | KESB Leimental | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Waldkarte Allschwil und Binningen haben eine gemeinsame Übersichtskarte über den Allschwiler Wald erarbeitet. Die Waldkarte kann kostenlos an den Schaltern der Gemeindeverwaltungen Allschwil und Binningen bezogen werden. Spazierend, rennend oder hoch zu Ross: Der Allschwiler Wald dient vielen aus der Agglomeration Basel zur Erholung. Er ist zudem ein wertvolles Naturschutzgebiet von regionaler und kantonaler Bedeutung sowie ein Holzproduktionsbetrieb mit hochwertigem Eichen- und Edellaubholz, wie es in der Schweiz nur wenige gibt. Die Waldkarte kann kostenlos am Schalter der Gemeindeverwaltung Allschwil bezogen werden. | Waldkarte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geschirrmobil - mieten Planen Sie einen Anlass (Geburtstagsfest, Party, Firmenfest, Beizlibetrieb, Einweihung, usw.) und möchten dabei ganz bewusst auf Einweggeschirr verzichten? Das Geschirrmobil der Gemeinde Allschwil kann Ihnen dazu eine wertvolle Hilfe sein! Das Geschirrmobil beinhaltet Geschirrsets für maximal 480 Personen sowie eine leistungsfähige Industriespülmaschine. Nach Ihren individuellen Bedürfnissen können Sie das ganze Mobil oder auch nur einzelne Geschirrsets mieten. Reservieren Sie das Geschirrmobil mit den herunterladbaren Gesuchsformularen (siehe Dokumente unten) oder direkt über das Online Formular. | Geschirrmobil - Benützungsordnung Geschirrmobil - Technische Daten | Online Formular - Geschirrmobil mieten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freinacht - Gelegenheitswirtschaft Für alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen, bei welchen Speis und Trank gegen Entgelt abgegeben wird, ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass ein Gelegenheitswirtschafts- und bei Bedarf ein Freinachtsgesuch bei der Gemeindepolizei einzureichen. Die Bewilligung zum Betrieb einer Gelegenheitswirtschaft berechtigt zum Verkauf von warmen und kalten Speisen ausserhalb eines Restaurants (Festbetrieb etc.) sowie von Getränken gemäss den Angaben auf dem Bewilligungsentscheid. Die Freinachtbewilligung berechtigt zum Überwirten bis zum angegebenen Zeitpunkt. Die in der Bewilligung gemachten Auflagen sind durch die Gesuchstellenden in jedem Fall zu beachten und einzuhalten. Die Bewilligung kann wiederrufen werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen oder die der Auflagen nicht eingehalten werden. | Gesuch für Gelegenheitswirtschaftspatent und Freinacht (beschreibbares Formular) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitslosigkeit - Formulare elektronisch beziehen Melden Sie sich frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der ALV beanspruchen, persönlich beim RAV Oberwil arbeitslos. Bringen Sie Ihren AHV-Ausweis mit; bei ausländischen Staatsangehörigen ist der Ausländerausweis erforderlich. RAV Oberwil | Formulare für die Arbeitslosenentschädigung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
AHV - Formulare und Merkblätter beziehen Im schweizerischen Dreisäulenprinzip bilden die AHV und IV zusammen die erste bzw. die staatliche Säule. Die Rentenleistungen dieser beiden Versicherungen sollen den Existenzbedarf sichern. Die Altersrente (AHV) ermöglicht einen finanziell weitgehend unabhängigen Rückzug aus dem Berufsleben. Die Hinterlassenenrente will verhindern, dass zum Leid, das der Tod eines Elternteils oder Ehegatten mit sich bringt, eine finanzielle Notlage hinzukommt. Die Invalidenversicherung (IV) ist eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Einerseits ermöglicht sie invaliden Versicherten, sich dank Eingliederungsmassnahmen ganz oder teilweise die Existenzgrundlage selbständig zu sichern, oder tut dies, wenn eine (Wieder)eingliederung nicht oder nur teilweise möglich ist, mit dem Ausrichten einer (Teil-)Rente. Die Merkblätter geben eine Übersicht zu den geltenden Bestimmungen. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. | AHV/IV Merkblätter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Internationaler Führerausweis - bestellen Der Internationaler Führerausweis kann über die Motorfahrzeugkontrolle Baselland bestellt werden. | Internationaler Führerausweis | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kinder- und Jugendzahnpflege Die Kinder- und Jugendzahnpflege gewährleistet eine flächendeckende zahnmedizinische Behandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Allschwil mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung gesunder und funktionstüchtiger Kauapparate der Kinder und Jugendlichen. Diese Leistungen werden zu vertretbaren Kosten bei gesicherter Qualität erbracht. Die Gemeindeverwaltung betreut die kommunale Administration und pflegt die erforderlichen Kontakte zu Eltern, Zahnärztinnen, Zahnärzten und dem kantonszahnärztlichen Dienst. Die Gemeindeverwaltung ist verantwortlich für das gesamte Rechnungswesen Kinder- und Jugendzahnpflege. Sie kontrolliert die Rechnungen über erfolgte Behandlungen, stellt den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung allfälliger Gemeindebeiträge die Behandlungskosten in Rechnung und erstellt die regelmässigen Schlussabrechnungen zwecks Einforderung der Kantonsbeiträge. | Kinder- und Jugendzahnpflege – Beitrittserklärung Kinder- und Jugendzahnpflege – Merkblatt Kinder- und Jugendzahnpflege – Reglement Kinder- und Jugendzahnpflege – Subventionsschlüssel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bauzonen-Auskünfte Auskünfte über Bauzonen erteilen Ihnen gerne die Mitarbeitenden der Abteilung Entwickeln Planen Bauen. | Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan Teilzonenplan Dorfkern Teilzonenreglement Dorfkern (Dorfkernreglement) Zonenplan Landschaft Zonenplan Siedlung Zonenreglement Landschaft Zonenreglement Siedlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Baubewilligungswesen Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
| Einfriedungsgesuch Kleinbaugesuch Renovationsgesuch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erwachsenenschutz: Massnahmen für erwachsene Personen Das Erwachsenenschutzrecht löste per 1. Januar 2013 das bisherige Vormundschaftsrecht ab und ist Teil des Zivilgesetzbuches. Es regelt die rechtliche Situation und den Schutz von Menschen, die wegen eines Schwächezustandes ihre Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbst besorgen können. Bei einer volljährigen und urteilsfähigen, das heisst handlungsfähigen Person kann davon ausgegangen werden, dass sie in der Lage ist ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten selbständig zu regeln. Der Schwächezustand bezeichnet eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit der betroffenen Person. Dies kann beispielsweise durch eine psychische Störung/Erkrankung oder einer geistigen Behinderung der Fall sein. Ist die betroffene Person somit nicht oder nur teilweise in der Lage ihr Wohl und ihre Interessen selbst sicherzustellen, muss der Staat diese im Rahmen des Erwachsenenschutzrechts sicherstellen. Erwachsenenschutzmassnahmen haben immer das Wohlergehen und der Schutz der betroffenen Person als Ziel. Die wichtigsten Möglichkeiten des neuen Erwachsenenschutzrechts sind:
| KESB Leimental | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einfriedungsgesuch einreichen Gesuche für die Errichtung eines Grenzhages (Einfriedung) werden durch die Gemeinde behandelt. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Grenzabstände von Grünhecken und Bäumen richten sich nach dem Einführungsgesetz zum ZGB und - für die übrigen Einfriedungen - nach dem kantonalen Baugesetz. | Einfriedungsgesuch | Gebührendordnung für Einfriedungsbewilligungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grenzabstände Grenzabstände Grenzabstände für Neubauten sind im kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 geregelt.
Für die Grenzabstände bei Stützmauern und Einfriedungen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen verweisen wir auf das Merkblatt "Gesetzesauszüge zu verschiedenen Themen" im pdf-Format der Gemeinde Allschwil. Kontakt Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne das Bauinspektorat des Kantons Basel-Landschaft, Tel.-Nr. +41 61 / 552 67 77, zur Verfügung. | Gesetzesauszüge zu verschiedenen Themen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hausnummer bestellen | Hausnummern können direkt bei der Signal AG bestellt werden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Katasteranzeigen Folgende Gründe können den Versand einer Katasteranzeige auslösen: Handänderungen Mutationen Schätzungen Datenschutz
http://www.steuerrechner.bl.ch/Projekteigenmietwert2007 Jeweils zu Beginn einer neuen Steuerperiode verschickt die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft ein Liegenschaftsblatt mit einer Übersicht sämtlicher in Ihrem Eigentum stehenden Grundstücke. Bitte vergleichen Sie diese Angaben mit den Katasterwerten auf der Katasteranzeige. | Katasteranzeige bestellen | Grundbuchamt Arlesheim | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kleinbaugesuch einreichen Kleinbaugesuche (z.B. Velounterstand, Gerätehäuschen) unterstehen dem kleinen Baubewilligungsverfahren der Gemeinden. Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und die dazugehörende Verordnung regeln, welche Bauten
Das Formular können Sie online herunterladen oder beim Sekretariat der Abteilung Entwickeln Planen Bauen bestellen. | Kleinbaugesuch | Gebührendordnung für Kleinbaubewilligungen Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Luftfahrthindernisse Sowohl Anlagen, Gebäude, Seilbahnen, als auch Hochspannunsleitungen, Antennen, oder Metallkabel und -schnüre können Luftfahrthindernisse sein, wenn ihre Anwesenheit eine Gefahr für die Luftfahrt darstellen oder den reibungslosen Betrieb von Flugsicherheitseinrichtungen beeinträchtigen könnte.
| Luftfahrthindernisse in elektronischer Form | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Renovationsgesuch / Sanierungsgesuch Renovationen und Sanierungen bei Gebäuden im Dorfkern (gemäss Teilzonenreglement Dorfkern der Gemeinde Allschwil): Gemäss § 92 der Verordnung zum kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) wurde die Bewilligung für Unterhaltsarbeiten und Renovationen innerhalb dem Baugebiet an die Gemeinden abgegeben.
a) Umdecken von Dächern
Bei Sanierungsarbeiten und Renovationen an kommunal geschützten Gebäuden muss ebenfalls die Stellungnahme der kantonalen Denkmalpflege eingeholt werden.
Bei geschützten Bauten können im Werkhof, Hagmattstrasse 23, Eichenholz und Biberschwanzziegel bezogen werden. Das Holz und die Ziegel werden zum aktuellen Einkaufspreis abgegeben und mit den Subventionsbeiträgen verrechnet. Der Holz- und Ziegelbezug (Ausmass) muss von der Hauptabteilung Hochbau-Raumplanung genehmigt werden. Das Anbringen oder Ändern von Reklameeinrichtungen richtet sich nach dem separaten Reklamereglement.
Renovationen und Sanierungen in den Ortsbildschutzzonen Borerhof und Lindenplatz (gemäss Zonenreglement Siedlung Allschwil):
Die öffentliche Hand leistet Beiträge an fachgerechte Renovationen/Sanierungen. Hierfür ist ein separates schriftliches Gesuch an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Entwickeln Planen Bauen einzureichen. | Abgabe von Eichenholz und Biberschwanzziegeln Renovationsgesuch Richtlinien Dorfkern Richtlinien Ortsbildschutz Subventionsantrag Dorfkern Subventionsantrag Ortsbildschutz Teilzonenplan Dorfkern Teilzonenreglement Dorfkern (Dorfkernreglement) | Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tagesheime, Tagesfamilien und Spielgruppen in Allschwil Für die Familienergänzende Kinderbetreuung und die die frühe Bildung, Betreuung und Erziehung stehen verschiedene Tagesheime, Tagesfamilien und Spielgruppen zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Angeboten finden Sie auf der Homepage der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung unter www.kinderbetreuung-allschwil.ch.
Dokumente: | Kinderbetreuung Allschwil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schutzräume Schutzräume und Schutzanlagen werden primär für den Fall eines bewaffneten Konflikts erstellt, sollen aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden können.
| Schutzbauten Kanton BABS - Schutzbauten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sportanlagen Innenbereich - mieten Alle im Gemeindebesitz stehenden und alle eingemieteten Liegenschaften werden durch den Liegenschaftsdienst der Hauptabteilung Hochbau - Raumplanung verwaltet. Die Liegenschaftsverwaltung umfasst die bedarfsgerechte Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie die Ausfertigung und Aktualisierung der hierfür erforderlichen Belegungspläne, Benützungsbewilligungen und Mietverträge. | Schulhausanlagen-Hallenbad | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Subventionsgesuche einreichen Subventionsgesuche betreffend Gemeindebeiträge an Bauten im Dorfkern und an Bauten im Siedlungsgebiet nach dem Bauinventar des Kantons Basel-Landschaft und Ortsbildschutz Borerhof/Lindenplatz sind schriftlich einzureichen an die | Richtlinien Dorfkern Richtlinien Ortsbildschutz Subventionsantrag Dorfkern Subventionsantrag Ortsbildschutz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zonenrechtliche Auskünfte - Bauanfragen Zonenrechtliche Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Mitarbeitenden der Abteilung Entwickeln Planen Bauen. | Teilzonenplan Dorfkern Teilzonenreglement Dorfkern (Dorfkernreglement) Zonenplan Landschaft Zonenplan Siedlung Zonenreglement Landschaft Zonenreglement Siedlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulräume - nutzen Sie möchten ein Klassenzimmer oder andere Räumlichkeiten einer Allschwiler Schule für einen bestimmten Anlass mieten? René Scotzniovsky, Hauptabteilung Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU), erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte. | Schulhausanlagen Hallenbad | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wohnungs- und Geschäftsraumzustandsaufnahmen bestellen Wohnungs- und Geschäftsraumzustandsaufnahmen
| Wohnungsabnahmeprotokoll | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zivilschutz, Dienstpflicht - Informationen einholen Die nationale Dienstpflicht wird entweder in der Armee (Militärdienstpflicht) oder im Zivilschutz (Schutzdienstpflicht), im Ausnahmefall im Zivildienst (Zivildienstpflicht) geleistet. Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung tauglich sind, sind schutzdienstpflichtig. Militär- und Zivildienstpflichtige sind nicht schutzdienstpflichtig. Militärdienstpflichtige, die aus der Militärdienstpflicht ausscheiden, werden nicht schutzdienstpflichtig, sofern sie mindestens 50 Militärdiensttage geleistet haben (diese Regelung gilt für Armee-Entlassene, welche nach 31.12.2003 aus der Armee ausgeschieden sind). Die Rekrutierung für den Zivilschutz und für die Armee wird gemeinsam durchgeführt. Dauer | Schutzdienstpflicht: die Dienstpflicht im Zivilschutz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abfallvignetten - Verkaufsstellen Die Abfallentsorgung ist gebührenpflichtig (siehe Interner Link Gebühren). Zur Entsorgung von Kehrichtsäcken und Sperrgut müssen Abfallvignetten in ausreichender Anzahl auf den Säcken resp. dem Sperrgut aufgeklebt werden. Für Abfallcontainer (800 Liter) sind spezielle Containervignetten erhältlich.
Verkaufsstellen für Kehrichtvignetten:
Verkaufsstellen für Containervignetten:
Für die gewichtsabhängige Gewerbeabfuhr steht Ihnen zur Anmeldung unser Online-Formular (siehe Externer Link "Abfalldeklaration") zur Verfügung. | Gebühren Online Formular - Abfalldeklaration | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wertstoffsammelstellen (WSSS) und Recyclinghof Folgende Wertstoffsammelstellen (WSSS) stehen in Allschwil wohnhaften Privatpersonen (Gewerbetreibende sind nicht zugelassen) für die Entsorgung von Aluminium, Weissblech/Konservendosen, Glasflaschen und Speiseöl zur Verfügung:
An den mit (T) gekennzeichneten Wertstoffsammelstellen (WSSS) stehen Textilcontainer zur Entsorgung von Kleidern und Schuhen. Speiseöl kann an den mit (A) gekennzeichneten Wertstoffsammelstellen (WSSS) entsorgt werden.
Bitte an die Benützenden: Die Sammelstellen sauber halten und die Transportbehältnisse wieder mit nach Hause nehmen.
Recyclinghof SRS (Swiss Recycling Services AG) Öffnungszeiten:
Folgende Abfälle können von in Allschwil wohnhaften Privatpersonen kostenlos abgegeben werden:
| Sektoreneinteilung nach Strassen (Abfall, Feuerungskontrolle) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fluglärm
Gemeindeverbund Flugverkehr - Korrekte Anwendung der ILS 33-Landeregelung, Erhöhung der Windlimite von 5 auf 10 Knoten - Nachtflugverbot von 22.00 bis 7.00 Uhr - Kein Ausbau des Frachtflugverkehrs zu Lasten der Bevölkerung - Flankierende betriebliche Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelästigung Fluglärm-Beschwerde Medienmitteilungen Berichte / Diverses
| Zu den Fluglärm-Messdaten des Deutschen Fluglärmdienstes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulärztlicher Dienst Die Untersuchung vor/bei Kindergarteneintritt ist terminlich mit dem Vorsorgeuntersuch mit 4 Jahren nach KVG abgestimmt. Dies ermöglicht behandlungsbedürftige Erkrankungen bereits vor Kindergarteneintritt zu erkennen und eine Therapie einzuleiten (z.B.: Seh- und Hörstörungen).
In der 5. Primarklasse findet die zweite schulärztliche Untersuchung statt. Zur Untersuchung gehört die Feststellung von Grösse und Gewicht, eine Blutdruckmessung, eine Sehprüfung, ein Gehörtest sowie die Kontrolle der Impfkarte.
Erziehungsberechtigte können frei entscheiden, ob sie die Vorsorgeuntersuchung durch den Schularzt, Herrn Dr. Markus Bücker, oder aber privat durch andere Ärztinnen und Ärzte vornehmen lassen wollen.
| Schulgesundheit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesundheitsförderung Baselland Gesundheitsförderung hat zum Ziel, möglichst alle Menschen zur Erhaltung und Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen und Lebensbedingungen zu schaffen, die für die Gesundheit förderlich sind. Der Kanton Basel-Landschaft orientiert sich bei seiner Tätigkeit zur Gesundheitsförderung an den im Jahr 2002 von Schweizer Fachleuten erarbeiteten "Gesundheitsziele für die Schweiz". Das aktuelle Programm der Gesundheitsförderung richtet sich nach dem Rahmenkonzept 2006 - 2010. Dieses umfasst ein Grundprogramm und fünf Schwerpunktprogramme. Zum Grundprogramm gehören in erster Linie Querschnitt-Themen und übergeordnete Themen, die sich aus den Zielen ableiten lassen:
Die fünf Schwerpunktprogramme konzentrieren sich auf die Lebenswelten Gemeinde und Schule und umfassen folgende Themen: | https://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/vsd/gefoe/gesundheitsziele-schweiz_2002.pdf | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strafregisterauszug - anfordern Der Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für Justiz als elektronisches, digital signiertes Dokument bestellt werden. Wenn Sie selbst über eine digitale Signatur verfügen, können Sie den Auszug innerhalb von sechs Stunden (Bürozeiten) erhalten. | Strafregisterauszüge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mietzinsbeiträge beantragen Familien, Alleinerziehende, Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben Anspruch auf Entlastung von übermässig hohen Mietzinsbelastungen, wenn dadurch die Sozialhilfeabhängigkeit vermieden werden kann. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mahn- und Betreibungswesen Mahnwesen Für sämtliche Auskünfte über Betreibungen, welche NICHT die Einwohnergemeinde Allschwil betreffen (Staatssteuer, Bundessteuer, etc.) oder auch AUSZÜGE AUS DEM BETREIBUNGSREGISTER, bitten wir Sie, sich direkt mit dem Betreibungsamt in Liestal in Verbindung zu setzen. | Betreibungsauskunft FAQ Betreibungen - Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft Betreibungs- und Konkursamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Motorfahrzeugkontrolle Auskünfte über Fahrzeuge und Kontrollschilder, Führer- und Lernfahrausweise sowie Verkehrssteuern und Gebühren erteilt die Motorfahrzeugkontrolle.
| Motorfahrzeugkontrolle | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beleuchtung (öffentliche) - Störungsmeldung Melden Sie uns den Ausfall einer Strassenbeleuchtung. Bei Ihrer Störungsmeldung benötigen wir die Strassenbezeichnung, die Nummer des Beleuchtungskandelabers oder die Hausnummer der nächsten Liegenschaft. Defekte Leuchtmittel werden wöchentlich jeweils Freitags ersetzt. | Online Formular - Störungsmeldung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mutterschaftsentschädigung Die Mutterschaftsentschädigung ersetzt einer Mutter nach der Geburt während einer bestimmten Dauer den Lohn respektive das Taggeld. Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Niederkunft:
| Mutterschaftsentschädigung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Giftstoffe aus Cheminées und Schwedenöfen Nicht nur Feinpartikel von Dieselkraftfahrzeugen, sondern auch Giftstoffe aus Cheminées und Schwedenöfen belasten die Luftqualität.
| Feuerungskontrolle - Verordnung Merkblatt für den Betrieb von kleinen Holzfeuerungen und Cheminées | Abfallverbrennung - Lufthygieneamt beider Basel | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freiwilliger Schulsport Der Freiwillige Schulsport ist ein Angebot der Gemeinde Allschwil und in der Abteilung Jugend, Familie, Freizeit, Sport organisatorisch angesiedelt. Herr Dursum Besic leitet das Angebot und organisiert die Kurse. Das Angebot wird mittels Gemeinde- und Jugend+Sport Beiträgen sowie den Kurskosten (CHF 90.- pro Kind und Kurs) finanziert. Sportlich interessierte Kinder können verschiedene Sportarten kennenlernen oder ihre bereits vorhandenen Kenntnisse zu vertiefen. Unter qualifizierter Leitung werden nebst der Vermittlung der sportspezifischen Kenntnisse auch die sozialen Aspekte des Miteinanders, des Gruppenerlebnisses und des fairen Wettkampfes gepflegt und gefördert. Die Kurse für Schülerinnen und Schüler ab Kindergarten bis 6. Primarklasse finden jeweils im Herbst- und im Frühlingssemester statt und beinhalten 15 Kursstunden. Das Kursprogramm wird durch die Klassenlehrpersonen zu Beginn des Semesters an alle Kinder verteilt. Die Anmeldungen erfolgen unter: www.schulsport-allschwil.ch | Freiwilliger Schulsport | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einzahlungsscheine und Kontoauszüge bestellen Für die Entrichtung der Gemeindesteuern können Sie bei uns leere Einzahlungsscheine und/oder Kontoauszüge bestellen. Nach Eintreffen Ihrer Bestellung werden Ihnen die Unterlagen per Post (B-Post) zugestellt. | Online Formular Gemeindesteuern - Einzahlungsscheine und Kontoauszüge bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reittierkontrolle - Anmeldung Reittier Das Polizeireglement und die Verordnung der Einwohnergemeinde Allschwil regeln die Kennzeichnung der Reit- und Zugtiere. | Online Formular - Reittierkontrolle Anmeldung Reittier (Pferd, Pony, Maultier, Esel) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zolldienststellen – Öffnungszeiten und Adressen Die Öffnungszeiten und Adressen der Allschwiler Zolldienststellen (auf Link oben klicken und dort via Karte gewünschte Zollstelle anwählen oder alternativ aus Liste rechts der Karte selektieren). | Zolldienststellen - Öffnungszeiten und Adressen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wehrpflichtersatzabgabe Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten. Ersatzpflichtig sind die Wehrpflichtigen mit Wohnsitz im In- oder Ausland, die im Ersatzjahr, das dem Kalenderjahr entspricht a) während mehr als sechs Monaten nicht in einer Formation der Armee eingeteilt sind und nicht der Zivildienstpflicht unterstehen und b) als Dienstpflichtige ihren Militär- oder Zivildienst nicht leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ersatzbefreiung möglich (z.B. Invalidität). Dazu muss ein Antrag auf Ersatzbefreiung eingereicht werden. | Merkblatt Wehrpflichtige | Antrag auf Teilerlass / Erlass | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Waffenloser Dienst - beantragen Militärpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, reichen beim Kreiskommando des Wohnkantons ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst ein. Das Gesuch muss von stellungspflichtigen mindestens einen Monat vor der der Rekrutierung und von Militärpflichtigen spätestens drei Monate vor der nächsten Militärdienstleistung eingereicht werden. | Waffenloser Dienst | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rekrutenschule - verschieben Falls Sie die Rekrutierung nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt absolvieren können, müssen Sie ein Gesuch um Verschiebung an die zuständige Militärbehörde Ihres Wohnortskantons einreichen. Falls Sie die RS nicht zum vereinbarten Zeitpunkt leisten können, müssen Sie ein Gesuch um Verschiebung der RS an folgende Adresse richten:
Das Gesuch ist mit allen notwendigen Beweismitteln zu versehen (das heisst: z.B. Bestätigung der Schule/Lehre, des Arbeitgebers etc.). | Dienstverschiebung Allgemeine Informationen Dienstverschiebung Formulare | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schiesspflicht - Gesuch um Dispensation Jeder Angehörige der Armee muss grundsätzlich jährlich seine obligatorische Schiesspflicht erfüllen. Bei einem triftigen Grund, die Schiesspflicht nicht zu erfüllen, kann ein Gesuch um Dispensation gestellt werden. | Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auslandurlaub - Gesuch stellen Wenn ein Wehrpflichtiger einen Auslandaufenthalt von sechs oder mehr Monaten plant, ist dem Kreiskommando eine Verbindungsadresse in der Schweiz zu melden. | Dienstverschiebung Gesuch für Auslandaufenthalt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dienstbüchlein - Duplikat beantragen Für die Ausstellung eines Duplikatdienstbüchleins hat der Inhaber eine Gebühr von CHF 150.00 zu bezahlen. Wenn der Inhaber nachweist, dass kein Eigenverschulden vorliegt, fällt die Ausstellungsgebühr weg. Kommt das Originaldienstbüchlein zum Vorschein, so ist das Duplikatdienstbüchlein sofort dem Kreiskommando Basel-Landschaft zurückzugeben. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung der bezahlten Gebühren. | Online Formular | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Militärdienst (WK) - verschieben Sowohl für die Verschiebung eines WK wie auch für die Erlaubnis um Urlaub muss ein Gesuch bei der entsprechenden kantonalen Militärverwaltung eingereicht werden. Als Grundsatz gilt: je früher, desto besser. Das Gesuch muss ohne Dienstbüchlein bis spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn an die jeweilige kantonale Militärverwaltung eingereicht werden.
| Gesuch um Dienstverschiebung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rekrutierung und Rekrutenschule (RS) Normalerweise erfolgt die Rekrutierung zum Militär mit 19 Jahren, die Rekrutenschule wird mit 20 Jahren absolviert. Sie dauert in der Regel 18 oder 21 Wochen. Mit 18 Jahren erhalten Männer ein obligatorisches Aufgebot für die Orientierungstage in der Region. Die Teilnahmen für Frauen ist freiwillig. An dieser Veranstaltung wird über den Ablauf der Rekrutierung, über die RS und mit besonderem Gewicht über die Vereinbarkeit von Ausbildung, Beruf und RS informiert. Das Dienstbüchlein wird den Teilnehmenden zu diesem Zeitpunkt übergeben. Rekrutierung | Rekrutierung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Militärdienstpflicht Die Militärdienstpflicht beginnt für Männer mit dem 19. Lebensjahr. Im Alter von 16 Jahren wird der Stellungspflichtige vororientiert, mit 18 zu obligatorischen Orientierungstagen eingeladen und mit 19 vom Wohnortkanton zur Rekrutierung aufgeboten. Die Rekrutenschule wird in der Regel mit 20 Jahren absolviert. Für Frauen ist der Militärdienst freiwillig. | Dienstpflicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Informationen des Kant. Krisenstabes KKS Die Gemeindeführungsstäbe, die Regionalen Führungsstäbe und der Kantonale Führungsstab sind in ihrem Verantwortungsbereich verantwortlich für:
| Kantonaler Krisenstab | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zivildienst - Gesuch stellen Eine besondere Form der Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht ist der Zivildienst. Er ist keine frei wählbare Alternative zum Militärdienst. Der Zivildienst steht nur Dienstpflichtigen offen, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Der Zivildienst dauert 1,5-mal länger als der Militärdienst (390 Diensttage) und kann in einer oder mehreren Etappen geleistet werden. Er beinhaltet Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen. Das Gesuch besteht aus dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular und einer Kopie des Passes oder der Identitätskarte. Wer das Gesuch auf elektronischem Weg einreicht, muss die Gesuchseinreichung mit einer schriftlichen, unterzeichneten Erklärung bestätigen. Massgeblich für den Zeitpunkt der Einreichung ist der Poststempel dieser Erklärung. | https://www.zivi.admin.ch/zivi/de/home/zivi-werden/der-zulassungsverlauf.html | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alarmierung der Bevölkerung - Informationen einholen Katastrophen können mit sehr kurzer oder ohne Vorwarnzeit eintreten. Umso wichtiger ist der rasche Informationsfluss und die frühzeitige Alarmierung der Bevölkerung. Zusammenarbeit der Behörden Information und Verbreiten von Verhaltensanweisungen Sirenen: Einmal pro Jahr | Nationale Alarmzentrale (NAZ) Link Bevölkerungsschutz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Naturgefahrenkarten Kanton BL - Informationen Der Kanton Basel-Landschaft hat für das Siedlungsgebiet aller Gemeinden eine Naturgefahrenkarte erarbeitet. Hier erfahren Sie mehr über Inhalt und Zweck der Naturgefahrenkarte im Kanton Basel-Landschaft. | Naturgefahrenkarten Kanton Basel-Landschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Landesversorgung - Informationen einholen Für die wirtschaftliche Landesversorgung ist das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL zuständig. Aufgabe der wirtschaftlichen Landesversorgung ist die Bewältigung von Versorgungskrisen. Sie sorgt dafür, dass das wirtschaftliche Leben auch dann weiter geht, wenn Versorgungsengpässe entstehen, welche die Wirtschaft selber nicht mehr beheben kann. Durch gezielte Eingriffe schafft sie Rahmenbedingungen, die es der Wirtschaft erlauben, eine möglichst ausgewogene Versorgung auf reduziertem Niveau zu gewährleisten, so dass keine wirtschaftlichen Ungleichgewichte und sozialen Spannungen entstehen. | Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL Landesversorgung - Strategie kurz und bündig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heimatmuseum - Informationen einholen Das Heimatmuseum ist derzeit geschlossen. Das Heimatmuseum Allschwil bietet Schulklassen, Vereinen und Privatpersonen Einblicke in die Geschichte Allschwils. Ausstellungen: Sundgauer Fachwerkhaus mit eingerichtetem Wohnteil. Ziegelsammlung. Ur- und frühgeschichtliche Funde aus Allschwil. Ausstellung «Streifzüge durch die Allschwiler Geschichte» ab 17. Jh. Vorratshaltung, Wasserversorgung, Brauchtum. | Heimatmuseum Allschwil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bibliotheken Bibliotheken GGG
| GGG Stadtbibliothek Basel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Theater - Vorstellungsdaten Allschwil verfügt über drei Laientheater. Die Daten der nächsten Vorführungen erfahren Sie im Veranstaltungskalender. | Veranstaltungskalender | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erwachsenenbildung Kreativkurse
Auskünfte erteilt Ihnen gerne: | Kreativkurse – Ausschreibung Sommersemester 2024 Richtlinien betreffend Kreativkurse der Gemeinde Allschwil vom 20. Mai 2015 | Gebührenordnung Kreativkurse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jährliche Unterstützungsbeiträge an kulturelle Organisationen Unterstützung kulturelle Organisationen
| Richtlinien betreffend Unterstützungsbeiträge an Jugend- und Sportvereine Allschwil, kulturelle Organisationen Allschwil und kulturelle regionale Organisationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berufsschule - Dokumentationen bestellen Baselbieter Lernende und Lehrbetriebe können Dokumentationen und Formulare direkt beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung bestellen. | Amt für Berufsbildung und Berufsberatung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Musikschule Allschwil Die Musikschule Allschwil bietet ein breites Unterrichtsangebot und vielfältige Möglichkeiten zum praktischen Musizieren an. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung junger Menschen.
Aktuelles Fächerangebot
Die Musikschule Allschwil ergänzt respektive erweitert die Arbeit der Volksschule und beschäftigt fachlich ausgewiesene Lehrerinnen und Lehrer, die mit ihrem Engagement, ihrem Können und ihrer Erfahrung einen wichtigen Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen.
| Musikschulreglement | Website Musikschule Allschwil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abwasserentsorgung Die Entsorgung der in Allschwil anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässer sowie des Meteorwassers erfolgt über eine gut unterhaltene, leistungsfähige und auf die Bebauung ausgerichtete Kanalisationsinfrastruktur. Die Planung der für die Entsorgung von Abwässern erforderlichen Infrastruktur sowie deren Unterhalt erfolgen fachgerecht und auftretende Schäden werden speditiv und kostengünstig behoben. Überflutungen oder Rückstauungen wird mit regelmässigen Kontrollen und Reinigungsarbeiten vorgebeugt. Baulicher und betrieblicher Unterhalt
Gebühren und Beiträge | Abwasserreglement Abwasserreglement - Verordnung Kanalisationsgesuch – Mustereingabeplan Grundriss Kanalisationsgesuch – Mustereingabeplan Schnitt | Gebührenordnung Abwasserbeiträge (Anschlussbeiträge, Mengengebühren, Bewilligungsgebühren) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tagesstruktur Kindergarten Kontakte: | Abteilung Schulergänzende Tagesstrukturen Weitere Informationen können Sie auf der Website der Schulergänzende Tagesstrukturen entnehmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Allschwiler Wald - Naherholungsgebiet Der Allschwiler Wald ist als Erholungsgebiet für die Bevölkerung von grosser Bedeutung. Waldeigentümer und Forstbetrieb haben sich seit Jahren für diese Waldleistung engagiert und pflegen eine einzigartige Forschungszusammenarbeit mit der Uni Basel, aus der zahlreiche Grundlagen zur Erholungs- und Freizeitnutzung von Wäldern hervorgegangen sind.
Waldpfad "Allschwiler Wald", Binningen | Waldkarte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reservationen Anlagen, Räumlichkeiten oder das Geschirrmobil können bei der Einwohnergemeinde Allschwil reserviert resp. gemietet werden. | Sportanlagen und Schulräume | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grundbuch Das Grundbuch ist nicht anderes als ein "Buch", das über die Rechtsverhältnisse an Grundstücken Auskunft gibt. Es ist ein amtlich geführtes Register, in dem alle dinglichen Rechte an Grundstücken sowie die Grundstückbeschreibung (gemäss amtlicher Vermessung) festgehalten werden. Die Eintragung in das Grundbuch ist notwendig für Entstehung, Änderung und Aufhebung der dinglichen Rechte oder für die Verfügungsbefugnis über diese Rechte. Das Grundbuch bildet also die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken. Auskunft über die verschiedenen Arten von Grundbucheinsichten und ihre Formalitäten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt beim Grundbuchamt Arlesheim. | Bestellung von Grundbuchauszügen Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Grundbuchamt Arlesheim, Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Immobilien in Allschwil Allschwil ist attraktiv. Seine Weltoffenheit wird durch seine Grenzen zu Frankreich und der Kantonsgrenze zu Basel nicht geschmälert. Im Gegenteil: Seine Lage zieht Menschen und Firmen an - das linksufrige Bachgrabengebiet zählt zu den prosperierendsten Gewerbegebieten der Region. Dennoch hat der Dorfkern seinen ländlichen Charme bewahren können. Allschwil bietet eine umfassende Infrastruktur, eine Vielzahl von Sportmöglichkeiten, einen problemlosen Zugang zum grossen kulturellen Angebot der Stadt Basel und nicht zuletzt einen tiefen Steuerfuss.
Weitere Immobilienbörsen finden Sie unter
Ausserdem gibt es folgende in Allschwil ansässige Immobilienfirmen mit eigener Homepage: | Verzeichnis Wohngenossenschaften und Verwaltungen | Das aktuelle Angebot an Immobilien in unserer Gemeinde können Sie bei der Basellandschaftlichen Kant Für Auskünfte betreffend Baulandpreise wenden Sie sich bitte an das Statistische Amt des Kantons Basel-Landschaft | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Internet Die Bedeutung des Internets hat in den letzten Jahren gewaltig zugenommen. Das wachsende IT-Know-how wird nicht automatisch von einem wachsenden Sicherheitsbewusstsein der Internetnutzer begleitet. Zwar gibt es inzwischen zahlreiche technische Hilfsmittel, die den Benutzer mehr oder weniger wirksam vor Angriffen von aussen schützen, eine absolute Sicherheit ist jedoch nicht möglich. Die Sicherheit ist auch und vor allem eine Frage des individuellen Verhaltens. | Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hundespazierwege Entnehmen Sie unserer Hundespazierwegkarte, auf welchen Wegen Sie Ihren Hund frei laufen lassen dürfen. Die Karte können Sie auf Ihrem Bildschirm beliebig nahe heranscrollen: (Ctrl-Taste & Scrollen oder + / -). Bitte beachten Sie, dass die Spazierwege im Wald an den Bäumen mit roten Ringen markiert sind. Jeweils vom 1. April bis 31. Juli gilt im ganzen Wald und an den Waldsäumen wegen der Setz- und Brutzeit unserer Wildtiere eine absolute Leinenpflicht. | Hundespazierwege | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Anlässe (Gelegenheitswirtschaft) Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Zuständiger Bereich: Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reittierhaltung Das Halten von Reittieren ist im Polizeireglement und der Verrodnung der Einwohnergemeinde Allschwil geregelt. | Reittiergebühren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reitwege Entnehmen sie unserer Reitwegkarte auf welchen Routen sie mit ihrem Pferd ausreiten können. Die Karte können Sie auf Ihrem Bildschirm beliebig nahe heranscrollen (Ctrl-Taste & Scrollen oder + / -). Beachten Sie, dass die Reitwege auch im Wald mit blauen Ringen an den Bäumen markiert sind. | Reitwege | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jagd - diverse Informationen Das prioritäre Ziel der Jagd ist es, den Wildbestand nachhaltig zu nutzen, die durch Wildtiere verursachten Schäden auf einem für die Gesellschaft akzeptablen Niveau zu halten sowie die Populationen wild lebender Arten zu erhalten. Jagdvorschriften Jagdschein Informationen zur Jagd | Jagdwesen - Kanton Basel-Landschaft JagdSchweiz, der Dachverband der Schweizer Jäger | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufgrabungen auf öffentlichem Grund (Allmend) Für Aufgrabungen auf öffentlichem Grund (Gemeindestrassen, Trottoirs etc.) ist vorgängig durch Einreichung des Aufgrabungsgesuchs inklusive Situationsplan (mit der Vermassung der Aufgrabung) eine Bewilligung bei der Abteilung Entwickeln - Planen - Bauen einzuholen. | Aufgrabungsgesuch – Formular | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fischerei Die Kantone reglementieren die Fischerei, indem sie sich auf die Grundsätze des Bundesgesetzes über die Fischerei stützen. Diese Grundsätze schützen die Artenvielfalt und stellen den Tierbestand der Seen und Flüsse langfristig sicher. Fischereipatent Fischereimethoden und Fanggeräte Gewässerschutz und Fischerei | Fischereiwesen Kanton Basel-Landschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einfuhr/Ausfuhr von Wildtieren Durch einen umfangreichen internationalen Handel sind viele Tier- und Pflanzenarten gefährdet oder könnten gefährdet werden. Sie sollen nur in dem Mass gehandelt werden, wie dies ihre natürlichen Bestände erlauben. Ein nachhaltiger, geregelter Handel ist oft eine effizientere Schutzmassnahme als ein absolutes Handelsverbot. Als Handel im Sinne von CITES gilt jeder Grenzübertritt. Die durch CITES geschützten Arten werden je nach Gefährdungsgrad in drei Schutzstufen eingeteilt. Die Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplaren oder deren Teile und Erzeugnisse ist entweder verboten (Anhang I, mit Ausnahmen) oder nur mit Bewilligung möglich. Als Vollzugsbehörde von CITES sowie des Internationalen Walfangübereinkommens (IWC) leistet das BVET einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensräumen. | Tiere und Tierprodukte, Einfuhr/Ausfuhr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Familiennachzug Sinn und Zweck des Familiennachzugs ist es, das Zusammenleben der gesamten Familie zu ermöglichen und rechtlich abzusichern. Bevor der Familiennachzug bewilligt werden kann, ist deshalb abzuklären, wo sich in Zukunft das Zentrum des Familienlebens befinden wird. Liegt der Schwerpunkt weiterhin im Ausland, sind die Voraussetzungen für den Familiennachzug nicht erfüllt. Der Lebensmittelpunkt der Familie liegt in der Schweiz, wenn sich beide Ehepartner und alle Kinder, die ihrer Betreuung bedürfen, hier aufhalten werden.
Das Gesuch um Familiennachzug ist zu richten an das Amt für Migration
Das Amt für Migration leitet das Gesuch im Anschluss an die betroffene Gemeinde (Gemeindepolizei) weiter. Diese prüft die finanziellen Verhältnisse sowie die wirtschaftlichen Gegebenheiten (geeignete Wohnung, Arbeitsverhältnis etc.) der Gesuchsteller. | Merkblatt Ausweis B Drittstaaten Merkblatt Familiennachzug EU EFTA | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Förderbeiträge Energie - Renovationen Das Baselbieter Energiepaket versucht es allen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern besonders einfach zu machen, energietechnisch möglichst sinnvoll zu renovieren. Auf der Internetplattform www.bl-energiepaket.ch finden die Renovationswilligen eine Checkliste, die Adressen der Energiecoaches sowie die Förderbeiträge des Kantons und des Bundes für konkrete Vorhaben. Bereits heute können sich Interessierte auf der Internetplattform eintragen. Die Partner des Energiepakets bieten zusätzliche Beratung in ihren jeweiligen Fachbereichen an. | Internetplattform www.bl-energiepaket.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schule Gartenhof, Primarschule, Mehrfachturnhallen und Saal Ort: Lettenweg 30, 4123 Allschwil Telefon: +41 61 486 26 95 Hauswarte: Schreck Heinz, Tel. +41 79 672 73 70 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strassennetzplan Gemäss dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), § 34, sind die Gemeindebehörden verpflichtet, einen kommunalen Strassennetzplan (SNP) zu erstellen, der vom Einwohnerrat zu erlassen und vom Regierungsrat zu genehmigen ist. Der SNP legt in groben Zügen die öffentlichen Strassen-, Fuss-, Wander- und Radwegnetze fest und hält die zukünftigen Verkehrsflächen von Überbauungen frei. Er bezeichnet die Funktion der Strassen und ist als behördenverbindliches Instrument massgebend für die kommunalen Bau- und Strassenlinienpläne. | Strassennetzplan Allschwil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulhausanlagen & Hallenbad Hallenschwimmbad Neuallschwil
Sportplatz im Brühl
Schulhaus Breite, Sekundarschule
Schulhaus Lettenweg, Sekundarschule
Schulhaus Schönenbuchstrasse, Primarschule Turnhalle
Schulhaus Neuallschwil (Musikschule)
Schulzentrum Neuallschwil, Primarschule, Mehrfachturnhallen
Schule Gartenhof, Primarschule, Mehrfachturnhallen und Saal
Schiessanlage "Mühlerain"
| Eintrittspreise Hallenschwimmbad Neuallschwil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sperren von Personendaten Die Einwohnerkontrollen im Kanton Basel-Landschaft sind berechtigt, Privatpersonen oder Firmen auf Anfrage hin amtlichen Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum sowie Wohn- und Zustelladresse von Einzelpersonen, die in der Gemeinde wohnen, bekanntzugeben. Strenger als für die Auskunftserteilung über Einzelpersonen sind die Regeln über die «systematische», d.h. nach bestimmten Merkmalen geordnete Bekanntgabe der Personendaten von Einwohnerinnen und Einwohnern. Erlaubt ist die Bekanntgabe einzig, wenn die Daten ausschliesslich für schützenswerte ideelle Zwecke verwendet werden, also etwa für die Mitgliederwerbung von Kultur-, Sport- oder politischen Vereinen oder für Wahlwerbung von politischen Parteien. Auch Vereine oder wohltätige Organisationen erhalten unter gewissen Voraussetzungen Adressen. Jede Person, die im Kanton Basel-Landschaft wohnt, hat aber ohne Angabe von Gründen das Recht, schriftlich die Bekanntgabe ihrer Daten durch die Gemeindeverwaltung sperren zu lassen. Eine Sperrung der Bekanntgabe von Daten durch die Gemeindeverwaltung hat zur Folge, dass die erwähnten Daten – sowohl als Einzelauskunft wie auch im Rahmen einer «systematischen» Bekanntgabe – grundsätzlich nicht mehr bekanntgegeben werden, ausser in den folgenden Fällen: - Wenn die Gemeindeverwaltung gesetzlich zur Bekanntgabe verpflichtet ist, z.B. an Strafverfolgungsbehörden. - Wenn die Bekanntgabe zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich ist, z.B. an Pensionskassen oder Krankenkassen. - Wenn die um Auskunft ersuchende Person glaubhaft macht, dass die Personendaten zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erforderlich sind. Sie möchten Ihre Daten bei uns sperren lassen? Anträge zur Adress-/ bzw. Datensperrung sind schriftlich mit dem Formular oben «Formular Einrichtung Adresssperre» an die Abteilung Einwohnerdienste zu richten. Wenn Sie nicht nur Ihre Daten, sondern die der ganzen im gleichen Haushalt lebenden Familie sperren lassen möchten, dann führen Sie auch die Namen der Familienmitglieder auf. | Formular für die Einrichtung einer Adresssperre | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahresrechnungen - Budgets - Finanzpläne | Anpassungen Budget 2017 durch den Einwohnerrat Anpassungen Budget 2018 durch den Einwohnerrat Anpassungen Budget 2019 durch den Einwohnerrat Anpassungen Budget 2020 durch den Einwohnerrat Anpassungen Budget 2021 durch den Einwohnerrat Anpassungen Budget 2022 durch den Einwohnerrat Anpassungen Budget 2023 durch den Einwohnerrat Anpassungen Budget 2024 durch den Einwohnerrat Budget 2017 Budget 2018 Budget 2019 Budget 2020 Budget 2021 Budget 2022 Budget 2023 Budget 2024 Finanzpläne der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 2017–2021 Finanzpläne der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 2018–2022 Finanzpläne der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 2019–2023 Finanzpläne der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 2020–2024 Finanzpläne der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 2021–2025 Finanzpläne der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 2022–2026 Finanzpläne der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 2023-2027 Finanzpläne der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 2024-2028 Jahresrechnung 2017 Jahresrechnung 2018 Jahresrechnung 2019 Jahresrechnung 2020 Jahresrechnung 2021 Jahresrechnung 2022 Jahresrechnung 2023 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bioabfuhr Küchenabfälle getrennt entsorgen
Jahresvignetten: Günstig und einfach Die Bereitstellung erfolgt in Biocontainern (Normgrösse 140 und 240 Liter). Die Gebühr wird durch eine Jahresvignette bezahlt, die einmalig auf den Container aufgeklebt wird. Dadurch kann der Container an jedem Abfuhrtag bereitgestellt werden, ganz egal, ob er halb leer ist; auf die Kosten hat es keine Auswirkungen. Die Leerung der Container erfolgt im Sommer (01. März bis 30. November) wöchentlich, im Winter jede zweite Woche (01. Dezember bis 28. Februar). Zur sporadischen Entsorgung von Gartenabfällen wie Astmaterial, Rasenschnitt und Laub (keine Küchenabfälle) können Grüngutvignetten verwendet werden (Vignetten für 60 Liter {Bündel, Grünsack, Korb} resp. für 800 Liter-Container). Die Container resp. das Grünmaterial sind bis spätestens 07.00 Uhr des Abfuhrtages zum Abholen bereitzustellen. Weitere Infos zu den Gebühren für Jahresvignetten und Grüngutvignetten siehe oben (Externer Link: "Gebührenordnung Abfallbewirtschaftung").
Vignetten-Verkaufsstellen Der Erstbezug der Jahresvignette muss über die Einwohnerdienste im Gemeindezentrum erfolgen. Danach erfolgt jeweils im Dezember der automatische Versand der Vignette mittels Rechnung. Die Jahresvignetten können beim Einwohnerdienst im Gemeindezentrum bezogen werden. Die Grüngutvignetten für Gartenabfälle sind bei den Einwohnerdiensten im Gemeindezentrum; bei Buch am Dorfplatz AG, Baslerstrasse 2a, und in der Victoria-Apotheke GmbH, Gotthardstrasse 126, Basel, zu beziehen.
Kompostbeutel und Biokübeli Zum Sammeln der Küchenabfälle wird empfohlen, belüftete Biokübeli und kompostierbare Säcke zu verwenden. Durch die Verwendung der Beutel zusammen mit einem Kübeli können die organischen Küchenabfälle ohne Schimmelbildung und ohne störenden Geruch in der Küche gesammelt werden. Die kompostierbaren Säcke (Rollen à 50 Stück) können beim Einwohnerdienst im Gemeindezentrum günstig gekauft werden (CHF 10.00 pro 50er-Rolle). Im Buchladen «Buch am Dorfplatz», Baslerstrasse 2a, 4123 Allschwil, werden die dazu passenden belüfteten Biokübeli in zwei verschiedenen Ausführungen verkauft.
Für weitere Informationen zur Bioabfuhr steht Ihnen der Umweltbeauftragte Andreas Dill (Telefon 061 486 25 56) gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung | Bio-Abfuhr - Was kommt in die Bioabfuhr Bioabfuhr – Flyer Küchenabfälle (Verwerten statt Entsorgen) | Weitere Informationen zur Bioabfuhr finden Sie hier Gebührenordnung Abfallbewirtschaftung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abfall ABC Wohin mit den Abfällen? Bestimmt haben Sie sich diese Frage auch schon gestellt. Das Abfall ABC enthält umfassende Entsorgungsinformationen zu den einzelnen Abfällen. Für die Anmeldung zur gewichtsabhängigen Gewerbeabfuhr steht Ihnen das obenaufgeführte Online-Formular "Abfalldeklaration" zur Verfügung. | Abfallarten Sektoreneinteilung 2020 Übersichtsplan Kehrichtabfuhr (Sektoren) und WSSS | Online Formular - Abfalldeklaration | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Förderbeiträge Energie - Neubauten Der Kanton Basel-Landschaft fördert MINERGIE-P-Neubauten, um diesem besonders energieeffizienten Gebäudestandard zum Durchbruch zu verhelfen. Auf der Internetplattform www.bl-energiepaket.ch finden die Bauherrschaften eine Checkliste, die Adressen der Energiecoaches sowie die Förderbeiträge des Kantons und des Bundes für konkrete Vorhaben. Bereits heute können sich Interessierte auf der Internetplattform eintragen. Die Partner des Energiepakets bieten zusätzliche Beratung in ihren jeweiligen Fachbereichen an. | Internetplattform www.bl-energiepaket.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kompostberatung Kompostberatung
Telefonische Beratung Persönliche Beratung vor Ort
Ausrüstungs- und Hilfsmaterial für das Kompostieren
Informationsunterlagen
Links zu anderen Internetseiten
Das Kompostforum Schweiz dient als Informationsplattform der Grüngutbranche. Hier finden Sie Hintergrundberichte und Veranstaltungshinweise, eine Online-Beratung und Aktualitäten zum Thema Grüngut.
Die Kompostberatung Schweiz bietet eine attraktive Website an, mit viel Wissenswertem zur Biologie und Methode des Kompostierens, mit Tipps und Tricks sowie einem Leitfaden zum Einrichten und Betreiben eines (Gemeinschafts-) Komposts.
Die Bioterra bietet einen Bodenproben-Service an. Die Bodenanalyse gibt Ihnen Auskunft über die Qualität Ihres Bodens und Ihrer Komposterde. Dank der Analysenresultate können Sie gezielt düngen und halten Ihren Boden gesund.
Für den Hobbygärtner bietet die Internetseite "Bodenwelten" Tipps, wie der Gartenboden bearbeitet, gepflegt und verbessert werden kann. | Allschwil kompostiert - Fördermassnahmen und Dienstleistungen Das kommt auf den Kompost Kompost richtig anwenden Kompostieren mit Methode Was tun mit dem Rasenschnitt? Wohin mit dem Laub? | Die Kompostberatung Schweiz bietet eine attraktive Website an, mit viel Wissenswertem zur Biologie u Das Kompostforum Schweiz dient als Informationsplattform der Grüngutbranche | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Familien- und Jugendberatung Die Familien- und Jugendberatung unterstützt Familien, Kinder und Jugendliche sowie pädagogische Fachpersonen von Allschwil. Sie ist Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang und zum Wohl der gesunden Entwicklung von Kindern und Familien. Die Fachpsychologinnen für Kinder- und Jugendpsychologie und für Psychotherapie stehen unter Schweigepflicht und beraten Sie neutral und kostenlos.
Familien- und Jugendberatung (FJB) Allschwil | Familien- und Jugendberatung Allschwil – Flyer mit Angeboten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Abfallbewirtschaftung (Kehricht, Sperrgut, Grünzeug, etc.) Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992 Kehrichtgebühren
Zuständiger Bereich: Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU) | Abfallbewirtschaftungsreglement Abfallbewirtschaftungsreglement - Verordnung | Online Formular - Abfalldeklaration | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Abwasser (Anschluss-/Mengen-/Bewilligungsgebühren) Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992 Abwasserreglement der Einwohnergemeinde Allschwil (Kanalisationsreglement) vom 29. November 2006 sowie kantonales Gesetz über den Gewässerschutz vom 5. Juni 2003 (SGS 782) Anschlussbeiträge 1) Zuständiger Bereich: Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)
| Abwasserreglement Abwasserreglement - Verordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Allmendgebühren Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Zuständiger Bereich: Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU) | Strassenreglement mit Anhang Allmendgebührenordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Friedhofs- und Bestattungswesen Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Zuständiger Bereich: Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Schulanlagen allgemein | Benutzung öffentlicher Gebäude und Anlagen - Tarifliste Benutzung öffentlicher Gebäude und Anlagen - Verordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Benutzung der öffentlichen Gebäude und Anlagen | Benutzung öffentlicher Gebäude und Anlagen - Tarifliste Benutzung öffentlicher Gebäude und Anlagen - Verordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kulturelle Belegung im Mühlestall Allschwil Zusammen mit den ortsansässigen kulturellen Organisationen hat die Fachstelle Kultur folgende Kriterien zur Gesuchstellung für die zwei jährlichen Zeitfenster (à 30 Tagen in den Monaten Mai/Juni bzw. August/September) im Mühlestall Allschwil ausgearbeitet:
Kriterien für die Gesuchstellung:
Das Gesuchsformular für die Belegung der gemeindeeigenen Zeitfenster im Mühlestall sowie die Angaben zur Vergabepraxis finden Sie in den zum Downloaden bereitgestellten PDF-Dokumenten. | Mühlestall - Gesuchsformular für die Belegung des Mühlestalls Allschwil Mühlestall - Merkblatt Belegung der Gemeindeeigenen Zeitfenster im Mühlestall Allschwil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Gemeindesteuern, Mahngebühren Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Zuständiger Bereich: Finanzen - Informatik - Personal
Übrige Rechnungen Mahngebühren
Zuständige Abteilung: Finanzen | Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern und den Finanzausgleich (Steuer- und Finanzgesetz) Dekret zum Steuer- und Finanzgesetz vom 19. September 1974 (SGS 331.1) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Musikschule Kursgelder Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Bei 20- bis 25-Jährigen, welche nachweislich noch in Ausbildung stehen, kommt der Jugendtarif (Instrumentalunterricht) [Einzelunterricht] zur Anwendung
Im Falle einer ausserordentlichen Rechnungsbearbeitung wird pro Familie und pro Rechnung eine Kanzleigebühr von CHF 30.00 erhoben.
| Musikschulreglement | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Todesfälle Die Sachbearbeiterin Einwohnerdienste organisiert zusammen mit den Angehörigen die ganzen Trauerfeier- und Bestattungsformalitäten. Ebenfalls wird im Beisein und in Absprache mit den Angehörigen der Termin der Beisetzung festgelegt. Hierzu ist eine vorgängige, zeitnahe Terminvereinbarung zur Anmeldung des Todesfalls auf der Gemeinde zwingend notwendig. Sie können dies während den ordentlichen Geschäftszeiten telefonisch (061 486 25 28) oder via Online-Formular erledigen. Bitte bringen Sie zum Gespräch unbedingt eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung mit.
| Todesfall – Informationen | Online-Formular Meldung eines Todesfalls | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gemeindeplakatierung Die Gemeinde Allschwil bietet unter festgelegten Rahmenbedingungen eine kostenlose Plakatierung für Veranstalter – darunter lokale Vereine, kulturelle Organisationen, kirchliche Institutionen und externe Veranstalter. Diese haben die Möglichkeit, ihre Events auf den öffentlichen Plakatständern der Gemeinde zu bewerben. Die Gemeindeverwaltung koordiniert und führt die Plakatierung an den neun auf Gemeindegebiet verfügbaren Plakatstellen durch. Über den internen Link erfahren Sie, wer berechtigt ist, Plakate abzugeben, wie Sie sich anmelden können (das entsprechende Anmeldeformular ist auf der Seite abrufbar), welche Art von Plakaten akzeptiert wird und wie die allgemeinen Rahmenbedingungen lauten. | alle Informationen zur kostenlosen Plakatierung von Veranstaltungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ludothek (im Freizeithaus) In der Ludothek des Kinder-, Jugend- und Freizeithauses können Spielgeräte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu günstigen Preisen ausgeliehen werden. Das Sortiment umfasst über 400 verschiedene Artikel, wie diverse Brettspiele, Rollenspiele, Kassetten, Fahrzeuge, Puzzles, Geburtstagskisten, Schminkkoffer und vieles mehr.
Ort Öffnungszeiten:
| Jugend- und Freizeithaus Allschwil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sportplatz im Brüel Ort: Hegenheimermattweg 132, 4123 Allschwil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulhaus Breite, Sekundarschule / Progymnasium Ort: Feldstrasse 44, 4123 Allschwil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulhaus Schönenbuchstrasse, Primarschule Turnhalle Ort: Schönenbuchstrasse 12, 4123 Allschwil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulhaus Neuallschwil (Musikschule) Adresse: Musikschule | Musikschule Allschwil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulzentrum Neuallschwil, Primarschule Mehrfachturnhallen Ort: Muesmattweg 6, 4123 Allschwil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gartenbad Bachgraben Adresse: Belforterstrasse 135, Basel | Gartenbad Bachgraben, Basel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schiessanlage Ort: Mühlemattweg, Allschwil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verrechnungssteuer - Häufig gestellte Fragen Wie und Wo erhalte ich meine Verrechnungsteuer? Personen die der Quellensteuer unterliegen und keinen Rückerstattungsantrag mit einer Steuererklärung vornehmen können, müssen einen Rückerstattungsantrag bei der Kantonalen Steuerverwaltung einreichen.
Wo beantrage ich die Rückerstattung der Verrechnungssteuer?
Eine Erbengemeinschaft oder ein Alleinerbe übernimmt die Erbschaft faktisch einen Tag nach dem Todesfall. Den Anspruch aus der Erbschaft muss deshalb im selben Jahr deklariert werden (Unverteilte Erbschaft ). Bei Erbengemeinschaften wird meist ein Erbenvertreter bestimmt der die Erbleute mit den notwendigen Informationen versorgt. Nach einer Aufteilung der Erbschaft ist das Kapital und deren Zinsen im eigenen Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufzuführen.
Lottogewinn | Rückerstattung der Verrechnungssteuer Einkommens- und Vermögenssteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuererklärung / Steuerrechnung - Häufig gestellte Fragen Wo bin ich steuerpflichtig?
Ich bin zugezogen
Ein Ehepaar hat sich im Laufe des Jahres getrennt. Wie erfolgt die Besteuerung?
Ich habe geheiratet
| Kantonale Steuerverwaltung Basel-Landschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wanderwege Ein Wanderparadies vor Ihrer Haustüre Die Wanderwege beider Basel sorgen für ein gut signalisiertes Wanderwegnetz von mehr als 1000 km in den beiden Kantonen. Nutzen Sie dieses kostenlose Angebot für die Erholung und Gesundheitsförderung! | Mehr Informationen zum Wanderwegnetz, aktuelle Wandervorschläge und Broschüren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Energiesparen - Sparpotential in Privathaushalten Das Sparpotential im Privathaushalt ist gross. Damit lässt sich nicht nur Energie einsparen, sondern es entlastet auch das Portemonnaie. Bis zu 48% beträgt das Energiesparpotential bei Heizung, Strom und Wasser. Unter www.energieschweiz.ch finden Sie wertvolle Informationen zum Thema Energiesparen. Ausserdem bietet energieschweiz einen Energierechner an. Um zum Energierechner zu gelangen, klicken Sie hier. Eine Vielzahl praktischer Artikel mit guten Tipps und Informationen zum Energiesparen zu Hause finden Sie oben im Link resp. auf der Website www.topten.ch. | Energierechner - EnergieSchweiz Energie-Experten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Allschwiler Sportpreis Mit der Auszeichnung von erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern und verdienstvollen Personen im Umfeld des Sports leistet die Gemeinde Allschwil einen Beitrag zur Anerkennung von bedeutenden sportlichen Erfolgen und/oder von aussergewöhnlichem Engagement im Bereich des Sports.
Einreichungsfrist: 30. April 2023 | Richtlinien zum Allschwiler Sportpreis | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neophyten Neophyten
Massnahmen Mittels einer Informationskampagne der Hauptabteilung Tiefbau/Umwelt der Gemeinde Allschwil sollen den Anwohnerinnen und Anwohner in Allschwil Informationen zur Problematik der Pflanzen, zu deren Erkennung und zur richtigen Bekämpfung vermittelt werden. Weiter wird die Entsorgung der einzelnen Arten aufgezeigt und attraktive Alternativen zu den Neophyten angegeben. So will die Gemeinde Allschwil Anwohnerinnen und Anwohner in Allschwil dazu bewegen, die Gemeinde bei der Bekämpfung dieser Pflanzen zu unterstützen.
Ambrosia Ambrosia ist eine nordamerikanische Pflanze, die sich in der Schweiz, aber auch in ganz Europa, stark verbreitet. In verseuchten Regionen wie der Poebene, Ungarn, Balkan oder Rhône-Alpes entwickeln fast 15 % der Bevölkerung Allergien und in schweren Fällen Asthma. Die Pflanze gefährdet zudem die Biodiversität. Eine landesweite Aktion soll die weitere Ausbreitung verhindern. Alle können in ihrem Umfeld wirksam gegen Ambrosia vorgehen, denn sie verdrängt die einheimische Flora, wenn sie sich ungehindert verbreiten kann. Verbreitet wird der Samen dieser Pflanze hauptsächlich als Verunreinigung im Vogelfutter und mit Erd- und Aushubtransporten sowie mit Bodenbearbeitungs- und Erntemaschinen. Deshalb kommt sie in Haus- und Familiengärten ebenso vor wie an Strassenrändern und Eisenbahndämmen, in Baustellen, Kiesgruben, auf Feldern und Äckern. Beim Auftreten der Pflanze besteht Meldepflicht bei den Behörden (Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain). Weitere Informationen über die Ambrosia finden Sie weiter unten. Schwarze Liste/Black List Liste der invasiven Neophyten bei denen aufgrund des aktuellen Kenntnisstands ein hohes Ausbreitungspotenzial in der Schweiz gegeben oder zu erwarten ist. Zudem ist der Schaden in den Bereichen Biodiversität, Gesundheit und/oder Ökonomie erwiesen und hoch. Vorkommen und Ausbreitung dieser Arten müssen verhindert werden. Beobachtungsliste/Watch List Beobachtungsliste Liste der invasiven Neophyten bei denen ausgehend vom heutigen Kenntnisstand ein mittleres bis hohes Ausbreitungspotenzial in der Schweiz gegeben oder zu erwarten ist. Zudem ist der Schaden in den Bereichen Biodiversität, Gesundheit und/oder Ökonomie mittel bis hoch. Vorkommen und Ausbreitung dieser Arten muss zumindest beobachtet werden, und es müssen weitere Kenntnisse zu diesen Arten gesammelt werden.
Meldestelle im Kanton Baselland:
Die folgenden Links, Berichte, Merkblätter und Beschriebe über einzelne in Allschwil vorkommende Neophyten enthalten wertvolle Tipps zum richtigen Umgang mit dieser Problempflanze. Diese Seite wird laufend mit neuen Berichten und Dokumentationen über Neophyten ergänzt. | Ambrosia - Bedrohung für Gesundheit und Biodiversität Ambrosia - Bestimmungshilfe Der richtige Umgang mit exotischen Problempflanzen Exoten im Garten - Was tun? Neophyten - Aufrechte Ambrosie Traubenkraut Neophyten - Druesiges Springkraut Neophyten - Goetterbaum und falsche Akazie Neophyten - Goldrute und Knoeterich Neophyten - Kirschlorbeer und Sommerflieder Neophyten - Riesenbaerenklau und Essigbaum Neophyten - Schön, aber gefährlich Neophyten – Schwarze Liste | Online Formular - Sichtung von Neophyten melden Meldestelle Kanton BL - Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tagesstruktur Primarschule Kontakte: | Abteilung Schulergänzende Tagestrukturen Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website Schulergänzende Tagesstrukturen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abfallkalender | Abfallkalender (SEPARATSAMMLUNGEN UND SHREDDERDIENST) 2024 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kunststoffsammlung Kunststoffe separat entsorgen Kunststoff-Abfälle getrennt sammeln und dem Recycling zuführen. Mit dem neuen Kunststoff-Sammelsack ist das in Allschwil möglich.
In der Schweiz werden ca. 125 kg Kunststoffe pro Kopf und Jahr verbraucht. 45 kg davon sind Verpackungen, wovon 28 kg aus privaten Haushalten stammen. 80% aller Kunststoffe landen im Kehricht und werden verbrannt. Das muss nicht sein.
Nachhaltige Wiederverwertung Kunststoff ist ein wertvoller Rohstoff, der heute dank modernster Technik sortiert und zu neuen Kunststoffprodukten verarbeitet werden kann. Dadurch können Energie gespart und wertvolle Ressourcen wie Rohöl geschont werden.
Wie geht das? Zum Sammeln und Entsorgen von Kunststoff-Abfällen benötigen Sie spezielle, halbtransparente Kunststoff-Sammelsäcke. Die Entsorgungsgebühren sind im Kaufpreis bereits inbegriffen. Die gefüllten Sammelsäcke können an den Sammeltagen an den Strassenrand gestellt werden. Sie werden von der Gemeinde abgeführt.
Die Sammelsäcke stehen in zwei Grössen zur Verfügung.
Die Kunststoff-Sammelsäcke aus 65% Rezyklat können bei folgenden Verkaufsstellen bezogen werden:
Was kann gesammelt werden?
Sperrige Gegenstände aus Kunststoff (z.B. Gartenstühle, Regentonnen etc.), welche nicht in den Sammelsack passen, können an den Sammeltagen lose und gebührenfrei an den Strassenrand gestellt werden.
Stark verschmutzter Kunststoff gehört in den Kehrichtsack. Sämtliche Kunststoff-Verpackungen sind leer in den Sammelsack zu entsorgen. Speisereste sind zu entfernen (v.a. Saucen, Fleisch, Wurst und Käse). Bei Bedarf kurz mit kaltem Wasser ausspülen.
Nicht in den Sammelsack gehören: PET-Getränkeflaschen sind an die Verkaufsstellen zurückzubringen und nicht im Gebührensack zu entsorgen. Dank der sortenreinen Sammlung ohne Verschmutzung kann der Flaschen-Kreislauf geschlossen werden. Das heisst, aus den gesammelten Flaschen werden neue PET-Getränkeflaschen hergestellt.
Sammeltag ist jeweils der Dienstag jeder zweiten Woche.
Uni-Studie zum Pilotprojekt "Kunststoffsammlung Allschwil" | Kunststoffsammlung – Infoflyer Medienmitteilung - Erfolgreiche Allschwiler Kunststoffsammlung 1.6.2018 Medienmitteilung vom 4. Januar 2016 - Allschwil führt separate Kunststoffsammlung ein Urkunde Gemischtsammlung für Kunststoffabfälle von Privathaushalten | Film (sun21) (Youtube Film) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kindesschutz: Massnahmen für Kinder und Jugendliche Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht löste per 1. Januar 2013 das bisherige Vormundschaftsrecht ab. Im Bereich des Kindesschutzes gab es kleinere Änderungen bspw. im Bereich der elterlichen Sorge. Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen müssen dann ergriffen werden, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und die Eltern nichts dagegen unternehmen wollen oder können. Es stehen grundsätzlich vier Massnahmen zur Verfügung, die unterschiedlich stark ins Familiensystem eingreifen: Ermahnung, Weisung und Aufsicht (Art. 307 ZGB) Beistandschaft (Art. 308 ZGB) Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Art. 310 ZGB) Entziehung der elterlichen Sorge (Art. 311 ZGB) | KESB Leimental | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
FREIZEITHAUS
Angebot für Kinder:
Angebot für Jugendliche:
JUGENDLAND
Offene Kinder- und Jugendarbeit. Spielen, Basteln, Backen, Malen, Tanzen etc. für Kinder ab Primarschulalter immer von Dienstag - Samstag, von 14.30 bis 18.30. Angebot in der Regel kostenlos. Lager für Kinder und Ferienprogramme für Kinder ab dem Primarschulalter.
ERLEBNISSE FÜR FAMILIEN UND KINDER
Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde bietet ein vielfältiges Jahresprogramm für Kinder im Vorschul- und Primarschulbereich.
"MITTEN UNTER UNS"
Fremdsprachige Kinder verbringen während mindestens sechs Monaten regelmässig Zeit mit einer deutsch sprechenden (einheimischen) Familie oder Einzelperson. Gemeinsam spielen sie, basteln, backen, gehen nach draussen und in die Natur, besuchen Kinderangebote oder einen kulturellen Anlass in der nahen Umgebung. Die fremdsprachigen Kinder werden unbeschwert mit der deutschen Sprache vertrauter und lernen hiesige Lebensgewohnheiten besser kennen. Noch kleine Kinder gehen zusammen mit ihrer Mutter auf Besuch. Im Mittelpunkt steht der gegenseitige Austausch. Auskunft: http://www.srk-baselland.ch/i4Def.aspx?tabid=609
JUNGWACHT BLAURING
Rund 30 Mädchen und 60 Buben sowie 25 Leiterinnen und Leiter machen momentan regelmässig bei Jungwacht/Blauring Allschwil mit. Unser Vereinsleben ist einerseits geprägt durch die allwöchentlichen Gruppenstunden. In Altersgruppen wird drinnen und draussen gespielt, gebastelt, gesungen und gelacht. Regelmässig veranstalten wir auch Anlässe mit der ganzen Schar. Die Höhepunkte darunter sind sicher die Lager an Pfingsten und in den ersten beiden Sommerferienwochen. Aber auch ein Familienfest, ein Kinonachmittag, Altpapiersammlungen und zahlreiche Scharnachmittage gehören dazu.
PFADI ALLSCHWIL
1934 wurde die Pfadfinderabteilung St. Fridolin als sechste der mittlerweile 17 Abteilungen des katholischen Pfadfinderkorps Basel (KPK) gegründet. Heute besitzt die Abteilung jedoch eine klare, oekumenische Ausrichtung, so dass auch jeder Andersgläubige problemlos bei uns mitmachen kann. Seit dem Jahre 1985 machen auch Mädchen bei uns mit. 1987 wurde der «gemischte Wolfs- und Pfadibetrieb» eingeführt. Dabei sind zwar die Stufen gemischt, nicht jedoch unsere Wolfsrudel, bzw. Pfadigruppen. Die Ehemaligen und Alt-Pfadfinder organisierten sich im «APV St. Fridolin», der anlässlich des Festes 50 Jahre «Pfadi Allschwil» im Sommer 1984 gegründet wurde.
KINDERTURNEN
Turnen, Fitness, Spielen in verschiedenen Gruppen.
MUSIKSCHULE ALLSCHWIL
Die Musikschule Allschwil bietet ein breites Unterrichtsangebot (7 Basigruppenkurse, rund 20 Instrumentalfächer) und vielfältige Möglichkeiten zum praktischen Musizieren an. Damit fördert sie die aktive Integration der Musik in das Alltagsleben junger Menschen, leitet einen wesentlichen Beitrag zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung und ist auch in der Lage, der Vorbereitung auf ein Musikstudium kompetent Hand zu bieten. Sie vermittelt eine fundierte, vielseitige musikalische Ausbildung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu finanziell tragbaren Bedingungen. Die Musikschule Allschwil ist Teil des öffentlichen subventionierten Bildungssystems und ergänzt respektive erweitert die Arbeit der Volksschule. Sie beschäftigt fachlich ausgewiesene Lehrerinnen und Lehrer, die mit ihrem Engagement, ihrem Können und ihrer Erfahrung einen wichtigen Bildungs- Erziehungsauftrag erfüllen. Die Musikschule Allschwil versteht sich als Teil eines fruchtbaren, kulturell reichen Umfeldes, dem gefestigte und fantasievolle Persönlichkeiten in die Zukunft entwachsen können.
FREIWILLIGER SCHULSPORT
Die Programme werden in der Schule verteilt.
LUDOTHEK
Ausleihe von Spielmaterial / Gesellschaftsspielen etc.
CEVI (CVJM) ALLSCHWIL-SCHÖNENBUCH
Das Cevi Allschwil- Schönenbuch, auch Jungschar genannt, ist Teil des Verbandes aller CVJF und CVJM der Schweiz und somit auch der weltweiten Organisationen YWCA und YMCA. Wir vom Cevi Allschwil sind vorwiegend Schüler und Studenten und haben es uns zum Ziel gesetzt, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, das soziale Umfeld in einer Gemeinschaft zu erleben und spielerisch verschiedenste Erfahrungen fürs Leben zu sammeln. Dies geschieht zum einen während der Samstagsprogramme und zum anderen während unserer Lager.
| Kinder und Eltern – Broschüre Allschwil mit Kindern (Angebote für Beratung, Betreuung, Unterstützung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besuchskontakte für Familien in schwierigen Lebenssituationen Kinder und Mütter mit Kleinkindern aus Allschwil erleben unbeschwerte Momente mit einer Gastfamilie oder einem Gotti. Im Mittelpunkt steht die Chancengleichheit aller Kinder, die durch neue Erfahrungen gestärkt werden. Fremdsprachige werden vertrauter mit der deutschen Sprache und lernen den hiesigen Alltag besser kennen. Das Angebot wird von der Gemeinde Allschwil und dem Roten Kreuz Baselland getragen.
Zielgruppen
Aktivitäten
Das Rote Kreuz Baselland bietet eine sorgfältige Einführung, knüpft den ersten Kontakt und begleitet alle Beteiligten. | Rotes Kreuz Baselland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seniorendienst Allschwil Der Seniorendienst Allschwil richtet sich einerseits an Personen im fragilen Alter, die zu Hause leben. Der Grossteil der Menschen im hohen Alter hat den Wunsch, solange wie möglich und weitgehend selbständig zu Hause zu bleiben. Der Seniorendienst hilft mit, diesen Wunsch zu realisieren. Er leistet mit seinen Diensten direkte Beiträge zur Verbesserung der Lebensqualität in den Bereichen: Die zweite, neuere Zielgruppe sind die Seniorinnen und Senioren. Diese Gruppe hat in der Regel eine hohe Kompetenz zur selbstständigen Lebensgestaltung und eine relativ gute Gesundheit. Unser Programmangebot in der "Alten Post" beinhaltet folgende Schwerpunkte: - Gesundheitsförderung Darüber hinaus bietet der Seniorendienst aktiven Seniorinnen und Senioren Möglichkeiten für sinnvolles Engagement. Das "Vereinskapital" besteht aus den rund 130 Aktivmitgliedern, die ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und speziellen Talente nun für ihre Mitmenschen einsetzen. Die klassische "Win-win"-Situation: etwas Neues kennen lernen, neue Kontakte knüpfen, eine Aufgabe haben, sich geistig und körperlich bewegen und gleichzeitig die Lebensqualität von Mitmenschen verbessern. | https://www.sendias.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besuchsdienst für Senioren – deutsch und fremdsprachig Freiwillige Besucherinnen und Besucher nehmen teil am Alltag von Mitmenschen, schenken ihnen Aufmerksamkeit und Zufriedenheit im Altern, in Deutsch oder in der gemeinsamen Muttersprache. Zielgruppen
Aktivitäten | https://www.srk-baselland.ch/besuchen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freiwilligenarbeit Das Rote Kreuz Baselland unterstützt Sie bei der Suche nach einer sinnstiftenden Aufgabe und in Ihrem Einsatz für mehr Menschlichkeit. Sie möchten sich freiwillig engagieren? Sie zögern, weil Sie nicht sicher sind, welches Engagement zu Ihnen passt und ob Sie diesem gewachsen sind? Eine sorgfältige Begleitung, Weiterbildungen und Austauschtreffen werden garantiert. Jede Erfahrung und Fähigkeit zählt! | https://www.srk-baselland.ch/freiwillige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wald-Knigge Wald-Knigge: zehn Tipps für einen respektvollen Waldbesuch Neues Leitbild für die Zukunft der Wälder in der Region Basel | Wald-Knigge Flyer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungserklärung des Bundes Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen. Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen dazu als erstes ein Visumsgesuch bei der schweizerischen Auslandvertretung Ihres Wohnortes ein. Im Rahmen der Prüfung des Gesuchs kann durch die Auslandvertretung eine sogenannte «Verpflichtungserklärung» verlangt werden. Die Verpflichtungserklärung ist vom ausländischen Gast auszufüllen und Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber in die Schweiz zuzustellen. Wenn Sie bereit und in der finanziellen Lage sind, für alle im Zusammenhang mit dem Besuch anfallenden Kosten aufzukommen und die Rückreise nach Ablauf der bewilligten Frist garantieren können, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung". Wenn Sie in ungetrennter Ehe leben, muss die Verpflichtung von beiden Ehepartnern gemeinsam unterzeichnet werden. Anschliessend sprechen Sie persönlich mit der Verpflichtungserklärung und den untenstehenden Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung Allschwil vor. Die Unterlagen müssen vollständig sein, ansonsten können wir das Gesuch nicht abschliessend bearbeiten. Anhand Ihrer Angaben erstellt die Einwohnerkontrolle eine Deklaration mit einer Berechnung als Grundlage für den abschliessenden Entscheid durch die Schweizerische Vertretung (Botschaft) im Domizilland der ersuchenden Person. Ein Rechtsanspruch auf eine Einreise besteht nicht. Die benötigten Unterlagen sind im untenstehenden Merkblatt ersichtlich. | Information on Declaration of Sponsorship (Merkblatt für Verpflichtungserklärung in Englisch) Merkblatt Verpflichtungserklärung Deutsch Verpflichtungserklärung – Merkblatt benötigte Unterlagen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Parkkarte online beziehen Klicken Sie auf den externen Link oben, um online und bequem Ihre Anwohnendenparkkarte (nur für in Allschwil gemeldete Einwohnerinnen und Einwohner) oder wahlweise Tages-/Halbtagesparkkarten (auch für Auswärtige) zum Ausdrucken (PDF) zu beziehen. Bezahlen können Sie direkt online via Twint, Mastercard oder Visa. Nutzungsbedingungen Parkraumbewirtschaftung Auf Gemeindestrassen sind bewirtschaftete Gebiete mit blauer Zone eingerichtet, innerhalb welcher für das Parkieren mit Parkkarten sowie mit der kantonalen Gewerbeparkkarte erweiterte Parkierberechtigungen gelten. Diese Gebiete sind gesondert signalisiert. | Parkkarte online beziehen und bezahlen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Spielplätze In Allschwil gibt es zahlreiche Spielplätze. Für Gross und Klein bieten sie Raum zum Spielen, für Begegnungen, Bewegung und zum Verweilen. | Spielplatzguide der Gemeinde Allschwil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Parkverbots-Pylone Werkhof Hagmatt (Regiebetriebe)
Abholung von Parkverbots-Pylonen für die Absperrung von Parkfeldern bei Umzügen: ACHTUNG, ausserhalb der offiziellen Abholzeiten nur nach Voranmeldung unter +41 61 486 25 74 | Parkverbots-Pylone |
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