Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Allschwil an eine andere Adresse umziehen, müssen Sie uns diese, aufgrund geltender gesetzlicher Regelung, innerhalb von 14 Tagen bekanntgeben. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit, dies online mit dem eUmzug zu erledigen.
Nötige Unterlagen:
- Kopie Mietvertrag oder Kopie Kaufvertrag
Adressänderung bei getrennten Paaren mit gemeinsamen Kindern
Eine Adressänderung von minderjährigen Kindern darf nur unter Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden.
Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), ist eine Erklärung von beiden Elternteilen (Formular siehe unten) notwendig.
Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge (Formular siehe unten) zu, ist der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Allfällig vorhandene Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen.
Sind Sie Eigentümer*in einer selbstbewohnten Liegenschaft und haben einen Untermieter oder eine Untermieterin?
Bitte füllen Sie dieses Formular für Ihre Untermieterin oder Ihren Untermieter vollständig aus und händigen Sie es ihr oder ihm mit einer Kopie Ihres Ausweises aus.
Untermieter*in: Bitte nehmen Sie das ausgefüllte Formular bei der Anmeldung oder Adressänderung mit oder laden es im eUmzug hoch.
Bestätigung eines Wohnverhältnisses (c/o-Adresse)