Gestützt auf §17 und §21 des Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Allschwil beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.
Aufgrund eines geplanten Software-Updates haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung am Donnerstag, 18. April 2024, ganztags keinen Zugriff auf die elektronisch gespeicherten Einwohner- und Finanzdaten.
Gestützt auf §17 und §21 des Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Allschwil beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.
Aufgrund eines geplanten Software-Updates haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung am Donnerstag, 18. April 2024, ganztags keinen Zugriff auf die elektronisch gespeicherten Einwohner- und Finanzdaten.
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