Gemeinde Allschwil

Meldepflicht Armee

Meldepflicht Armee
Adressänderung
Militär (Kreiskommando BL)

Für Wehrpflichtige besteht eine Meldepflicht bei Wohnortswechsel und bei Änderungen der Personalien.


Wohnortswechsel
Zivilrechtlicher Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist. Bei Grenzgängern ist die politische Gemeinde des Arbeitgebers massgebend. Sie melden die Wohnadresse im Ausland und die Adresse des Arbeitgebers an das Kreiskommando im Kanton des Arbeitgebers.


Was ist zu tun:

Adressänderung
Schriftliche Meldung an das Kreiskommando des neuen Wohnkantons, Couvert mit Vermerk "Militärsache" (portofrei)

Beilagen:Dienstbüchlein
Meldung neue Adresse und Gültigkeitsdatum

Änderungen der Personalien (z.B. Berufs- oder Namensänderung, neue Heimatgemeinde usw.)
Schriftliche Meldung an das Kreiskommando des Wohnkantons, Couvert mit Vermerk "Militärsache" (portofrei)

Beilagen:Dienstbüchlein
Kopie Eheschein oder Familienbüchlein
AHV-Ausweis (geändert auf den neuen Namen)
blaue militärische Identitätskarte (nur bei Einteilung Sanitätstruppen)

Beachten Sie die Weisungen im Dienstbüchlein (Seite 2).

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