Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Wasser (Anschluss-/Mengen-/Bewilligungsgebühren)

Gebührenordnung Wasser (Anschluss-/Mengen-/Bewilligungsgebühren)
Wasserversorgung


Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
Wasserreglement der Einwohnergemeinde Allschwil vom 29. November 2006, §§ 34 bis 47

 

Anschlussbeiträge 1)
Den Ansatz für den Anschlussbeitrag an die Wasserversorgungsanlagen ist teuerungsindexiert und beträgt: CHF 30.00 pro m2 Grundstücksfläche. (Indexstand am 01.04.2007 = 117.0 Punkte).
(Zürcher Index der Wohnbaupreise, Basis April 1998 = 100 Punkte).

 

Zuständiger Bereich:  Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)

 

  CHF
Jährliche Gebühren 2)     
Jährliche Grundgebühr (exkl. MWST) für Wasserzähler
  
 Nennweite (mm) 
 <=20140.00
 25195.00
 32330.00
 40535.00
 501'650.00
 652'450.00
 752'450.00
 804'440.00
 1007'200.00
 >10040.00 pro m3/h
   
Jährliche Grundgebühr (exkl. MWST) für Sprinkleranlagen40.00 je m3/h
Anschlussleistung
Mengengebühr (exkl. MWST) für Trinkwasser ab Trinkwassernetz der öffentlichen Wasserversorgung

 7) 1.10 pro m3

Mengengebühr (exkl. MWST) für Brauchwasser vom Pumpwerk Wänglismatten0.34 pro m3
Mengengebühr (exkl. MWST) für Brauchwasser von den Quellen "Himmelrich" und "Sybillenhof"0.00 pro m3
   
Gebühr für Betrieb von einem Provisorium bei Leitungsbrüchen an Anschlussleitungen 5)
Gebühr für Einrichtung und Entfernung eines ProvisoriumsNach effektivem Aufwand
Vorhalten eines ProvisoriumsCHF 50 pro Tag

 

Gebühren für mobile Wasserzähler im Eigentum der Gemeinde 5)CHF
  
Administrationsgebühr30.00
Mietgebühr für Hydranten-Wasserzähler mit Nennweite 50 mm3.00 pro Tag zzgl. Mengengebühr für Wasserbezug

 

Gebühren für mobile Wasserzähler im Privateigentum 5)CHF
  
Grundgebühr für Hydranten-Wasserzähler mit Nennweite 50 mm1'000.00 pro Jahr zzgl. Mengengebühr für Wasserbezug

 

 Administrationsgebühren 5)CHF
  
Administrationsgebühr für nicht rechtzeitig gemeldete Zählerstände von mobilen Wasserzählern oder Mutationen der Bemessungsgrundlagen:50.00

 

Gebühren für Bewilligungen, Kontrollen und besondere DienstleistungenCHF 
Der Gebührenansatz für die Bearbeitung und Besprechung von Gesuchen beträgt:
CHF 25.00 pro volle oder angebrochene Viertelstunde, wobei jede einzelne Teilleistung oder Handlung separat erfasst wird und für die Ausstellung der Wasseranschlussbewilligung in jedem Fall mindestens CHF 100.00 erhoben wird. (MWST-frei)
25.00 pro 15 Minuten
 mindestens 100.0
0
Der Gebührenansatz für die Durchführung von Kontrollen und für die Erbringung von besonderen Dienstleistungen beträgt:
CHF 25.00 pro volle oder angebrochene Viertelstunde, gerechnet für jede einzelne Teilleistung oder Handlung. (MWST-frei)
25.00 pro 15 Minuten
  
Erstellen von Zwischenabrechnungen von jährlichen Gebühren 4)
(ausgenommen bei Eigentümerwechsel exkl. MWST)
20.00 pro Abrechnung

 

Zuständiger Bereich: Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)
Stand der Gebührenansätze: 1. August 2007
Erfolgte Revisionen:
1) Gemeinderatsbeschluss Nr. 570 vom 11. Juli 2007, in Kraft per 1. August 2007
    (Totalrevision Wasserreglement)
2) Gemeinderatsbeschluss 884.07 vom 14.11.2007; in Kraft per 01.01.2008
3) 10.12.08; Gemeinderatsbeschluss 715.08 vom 10.12.2008; in Kraft per 01.01.2009
4) 25.08.10; Gemeinderatsbeschluss 545.10 vom 25.08.2010; in Kraft per 01.01.2011
5) 19.12.2013; Gemeinderatsbeschluss 610.13 vom 19.12.2013: in Kraft per 01.01.2014
6) Gemeinderatsbeschluss 392.15 vom 02.09.2015, in Kraft per 01.01.2016
7) Gemeinderatsbeschluss 223.18 vom 08.08.2018, in Kraft per 01.01.2019

Hicklin Eveline

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