Gemeinde Allschwil

Grundbuch

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Bestellung von Grundbuchauszügen
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Grundbuchamt Arlesheim, Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)

Das Grundbuch ist nicht anderes als ein "Buch", das über die Rechtsverhältnisse an Grundstücken Auskunft gibt. Es ist ein amtlich geführtes Register, in dem alle dinglichen Rechte an Grundstücken sowie die Grundstückbeschreibung (gemäss amtlicher Vermessung) festgehalten werden. Die Eintragung in das Grundbuch ist notwendig für Entstehung, Änderung und Aufhebung der dinglichen Rechte oder für die Verfügungsbefugnis über diese Rechte. Das Grundbuch bildet also die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken.

Auskunft über die verschiedenen Arten von Grundbucheinsichten und ihre Formalitäten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt beim Grundbuchamt Arlesheim.

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