Klicken Sie auf den externen Link oben, um online und bequem Ihre Anwohnendenparkkarte (nur für in Allschwil gemeldete Einwohnerinnen und Einwohner) oder wahlweise Tages-/Halbtagesparkkarten (auch für Auswärtige) zum Ausdrucken (PDF) zu beziehen. Bezahlen können Sie direkt online via Twint, Mastercard oder Visa.
Nutzungsbedingungen Parkraumbewirtschaftung
Auf Gemeindestrassen sind bewirtschaftete Gebiete mit blauer Zone eingerichtet, innerhalb welcher für das Parkieren mit Parkkarten sowie mit der kantonalen Gewerbeparkkarte erweiterte Parkierberechtigungen gelten. Diese Gebiete sind gesondert signalisiert.
Anwohnerparkkarten berechtigen zum zeitlich unbeschränkten Parkieren im bewirtschafteten Gebiet für ein Kalenderjahr (analog Autobahnvignette).
Anwohnerparkkarten können ausschliesslich online mittels gültigem Fahrzeugausweis bezogen werden. Der Bezug am Schalter der Gemeindepolizei wird mit einer zusätzlichen Aufwandgebühr von CHF 20.00 belastet (nur Barzahlung). Zudem gilt in diesem Fall eine Bearbeitungsfrist von mindestens 5 Arbeitstagen.
Tages- oder Halbtagesparkkarten können auch von auswärtigen Personen ausschliesslich online erworben werden.
In Allschwil ansässige Betriebe können mittels Gesuch für leichte Motorwagen ihrer Mitarbeitenden eine Angestelltenparkkarte zum Preis von CHF 860.00 pro Kalenderjahr beantragen. Es sind auch Monatskarten möglich. Das schriftliche Gesuch hat unter Angaben der Firma auch die Anzahl der Mitarbeiterschaft zu enthalten und ist an folgende Adresse zu richten:
Gemeindeverwaltung Allschwil
Abteilung Sicherheit PRB
Baslerstrasse 111
4123 Allschwil
Bei allen Parkkarten gilt, dass diese sichtbar hinter der Frontscheibe der Fahrzeuge anzubringen sind. Damit erleichtern Sie den Kontrollorganen die Arbeit. Die Parkkarten gelten ausschliesslich auf den Gemeindestrassen im bewirtschafteten Gebiet, welche gesondert signalisiert sind «Mit Parkkarte 4123 unbeschränkt». In den blauen Zonen auf den Kantonsstrassen sind die Parkkarten nicht gültig (Es sind dies die folgenden: Basler-, Binninger-, Neuweiler-, Oberwiler-, Schönenbuchstrasse sowie Fabrikstrasse und Grabenring).
In den blau markierten Zonen auf den Gemeindestrassen bleiben auch mit der Parkraumbewirtschaftung die bisherigen Regelungen für «blaue Zonen» bestehen. So kann man weiterhin eine Stunde oder ab 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen auch ohne Anwohnerparkkarte frei parkieren. Zu beachten gilt es, dass der Samstag als Werktag gilt. Ohne Parkkarte (Anwohner-, Tages-, Halbtages- oder Angestelltenparkkarte) ist zwingend die Parkscheibe mit der Ankunftszeit einzustellen! Die Pflicht für die Anbringung der Parkkarte oder einer Parkscheibe besteht auch in Gemeindestrassen, wo keine blauen Parkfelder markiert sind. Hier gilt in jedem Fall die sogenannte «Zonensignalisation», welche bei der Einfahrt ins Quartier beachtet werden muss.
Anwohnerparkkarten, welche nicht mehr gebraucht werden oder für deren Besitz die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, sind innert 14 Tagen der Gemeindepolizei persönlich am Schalter zurückzugeben oder per Post zu retournieren. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren ist gemäss Reglement nicht möglich. Anwohnerparkkarten verlieren zudem ihre Gültigkeit, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr bestehen. Die missbräuchliche Verwendung sowie der unberechtigte Bezug von Anwohner-, Tages-, Halbtages- und Angestelltenparkkarten haben deren Entzug und eine Busse zur Folge.
Weitere Informationen sind im Reglement über die Parkraumbewirtschaftung sowie in der dazugehörigen Verordnung auf der Gemeindewebseite www.allschwil.ch unter «im Fokus» zu finden.
Abteilung Sicherheit / Gemeindepolizei