Die Gemeindepolizei Allschwil sorgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten dafür, dass die öffentliche Ruhe und Ordnung in der Gemeinde nicht gestört, Personen in ihren Rechten nicht beeinträchtigt, der Schutz des öffentlichen Eigentums gewahrt und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Gemeindepolizei und die Polizei Basel-Landschaft unterstützen sich gegenseitig bei Aktionen und Kontrollen auf dem ganzen Gemeindebann. Zudem leisten sie durch den präventiven Patrouillendienst ihren Beitrag zur Sicherheit in der Gemeinde.
Die Gemeindepolizei hat zur Aufgabe, die Bevölkerung vor Belästigungen, Lärm, Störungen und anderen nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Sie schützt im Weiteren die öffentlichen Einrichtungen vor Beeinträchtigungen und ordnungswidriger Nutzung. Die Mitarbeitenden der Gemeindepolizei treffen Sofortmassnahmen bei der Bedrohung von Personen und Sachen und ergreifen Massnahmen gegen Personen, die öffentliches Ärgernis erregen. Die Mitarbeitenden der Gemeindepolizei Allschwil leisten des Weiteren im Rahmen der ordentlichen Dienstplanung, regelmässige Spät- und Wochenenddienste.
Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist die Gemeindepolizei im Rahmen des Polizeireglements berechtigt, Personen zu kontrollieren und Sachen, welche sich in deren Gewahrsam befinden, zu durchsuchen. Die Personen sind verpflichtet mitgeführte Behältnisse (Taschen, Jacken etc) zu öffnen und mitgeführte Sachen sowie Ausweise vorzuzeigen. Die Gemeindepolizei ist zudem berechtigt zu diesem Zweck private Grundstücke zu betreten (Kantonales Polizeigesetz §§ 7i bst d sowie §§ 29 und 30). Im Bereich der Verkehrssicherheit überwachen die Mitarbeitenden der Gemeindepolizei den fliessenden und den ruhenden Verkehr auf dem Gemeindegebiet. Diese Kontrollen erfolgen teilweise in Koordination mit der Polizei Basel-Landschaft und unter Einbezug technischer Hilfsmittel.
Zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht innerhalb des Erholungsgebietes wird die Gemeindepolizei durch den Rangerdienst unterstützt. In diesem Bereich ist die Einhaltung der Natur- und Umweltvorschriften zu überwachen und dem Feld- und Waldfrevel vorzubeugen. Umweltbildung, Information und Aufklärung gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Rangerdienstes.
Begehren zur Durchführung von Veranstaltungen, Feierlichkeiten und weiteren Anlässen, die der Bewilligungspflicht unterstehen, werden durch den dafür zuständigen Bereich Bau - Raumplanun - Umwelt (BRU) in Zusammenarbeit mit der Gemeindepolizei geprüft. Die erforderlichen Bewilligungen werden durch den Bereich BRU ausgestellt. Gelegenheitswirtschaftspatente werden durch die Gemeindepolizei ausgestellt. Im Rahmen des Bewilligungswesens erstellt die Gemeindepolizei bei Familiennachzugsbegehren, Gastwirtschaftspatentübertragungen und Patenterneuerungen zuhanden der kommunalen und kantonalen Instanzen einen Mitbericht. Die Gemeindepolizei ist im Weiteren für die Ausstellung von Zufahrtsbewilligungen (Feld, Wald und Flur) zuständig.
Schalter-Öffnungszeiten der Gemeindepolizei:
Montag bis Freitag 10.00 - 11.45 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten können telefonisch unter +41 61 486 27 00 Termine vereinbahrt werden.