Gemeinde Allschwil

Hilflosenentschädigung der AHV und IV - anmelden

Hilflosenentschädigung der AHV und IV - anmelden
Hilflosenentschädigung der AHV
Soziale Dienste – Gesundheit (SDG)

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen der AHV erhalten Hilflosenentschädigungen unter der Voraussetzung, dass

  • sie in leichtem, schwerem oder mittlerem Grad hilflos sind,
  • die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat und
  • kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.

 
Ob jemand Hilflosenentschädigung erhält, hängt also nicht vom Einkommen ab, sondern vom Grad der Hilflosigkeit. Die Internetseite der AHV-IV Institution gibt weiterführende Informationen.

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