Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Feuerungskontrolle

Gebührenordnung Feuerungskontrolle
Umwelt

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

 

 Gebühr pro Kontrolle bzw. Nachkontrolle
CHF
Einstoffbrenner 
Oel oder Gas einstufig
 130.00
 
Oel oder Gas zweistufig

235.00 

Oel oder Gas modulierend
 235.00
 
Zweistoffbrenner 
Oel oder Gas einstufig 215.00
 
Oel oder Gas zweistufig 340.00
 
Oel oder Gas modulierend 340.00
Oelanalysen 
Für Oelanalysen werden die Entstehenden Kosten separat verrechnetnach Aufwand
Abwesenheit 
Kann eine Kontrolle zum vereinbarten Termin wegen Abwesenheit des Anlagebetreibers nicht durchgeführt werden, so werden in Rechnung gestellt40.00
 
Speziell Zeitaufwendungen und Arbeitsgänge werden separat nach Aufwand verrechnet, pro 1/4 Stunde20.00
Verwaltungsaufwand der Gemeinde für Servicefirmen pro Kontrollmessung 45.00

 

Zuständiger Bereich: Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003
Erfolgte Revisionen: 09.12.04; Gemeinderatsbeschluss 398.2014; In Kraft per 1.1.2015

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