Gemeinde Allschwil

Krankenkassenprämienverbilligung - beantragen

Krankenkassenprämienverbilligung - beantragen
Individuelle Prämienverbilligung
Soziale Dienste – Gesundheit (SDG)

Der Betrag der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • massgebendes Jahreseinkommen;
  • Berechnungseinheit: Anzahl Erwachsene, Anzahl jugendliche Erwachsene, Anzahl Kinder;
  • Richtprämie für Erwachsene, jugendliche Erwachsene, Kinder;
  • Prozentsatz des massgebenden Jahreseinkommens;
  • Mindestbetrag, ab welchem die Prämienverbilligung ausbezahlt wird.


Auszahlung
Der Betrag der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung wird in der Regel an die Krankenkasse bezahlt und direkt mit der Krankenkassenprämie verrechnet. Das Formular wird den Berechtigten (Ausnahme Zuziehende) von der Ausgleichskasse direkt zugestellt.

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