Gemeinde Allschwil

Verrechnungssteuer - Häufig gestellte Fragen

Verrechnungssteuer - Häufig gestellte Fragen
Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Einkommens- und Vermögenssteuer
Steuern

Wie und Wo erhalte ich meine Verrechnungsteuer?
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer erfolgt in der Regel in Form der Verrechnung mit der Staatssteuer. Die Rückerstattung (Verrechnung) erfolgt mit der definitiven Veranlagung im Folgejahr. Das bedeutet, dass der Verrechnungssteueranspruch der mit der Steuererklärung 2011 beantragt wurde, an die Staatssteuer 2012 angerechnet wird.

Personen die der Quellensteuer unterliegen und keinen Rückerstattungsantrag mit einer Steuererklärung vornehmen können, müssen einen Rückerstattungsantrag bei der Kantonalen Steuerverwaltung einreichen.


Wird der Verrechnungsteuerbetrag verzinst?
Die Verrechnungssteuer wird mit den geschuldeten Staatssteuern verrechnet und bis zur Höhe der Steuerschuld ab 1. April verzinst.

 

Wo beantrage ich die Rückerstattung der Verrechnungssteuer?
Die Verrechnungssteuer muss in dem Kanton, wo sich der Wohnsitz per 31.12. des Jahres befand, zurückgefordert werden. Der Rückerstattungsantrag ist Bestandteil der Steuererklärung.


Wie kann die abgezogene Verrechnungssteuer in Erbfällen zurückgefordert werden?
Sobald an einem Nachlass zwei oder mehrere Erben beteiligt sind, ist für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen das Formular S167 zu verwenden. Dies gilt für nur für unverteilte Erbschaften. Der Antrag (S167) ist bei der Steuerverwaltung desjenigen Kantons einzureichen, in dem der/die Erblasser/in den letzten Wohnsitz hatte.

Eine Erbengemeinschaft oder ein Alleinerbe übernimmt die Erbschaft faktisch einen Tag nach dem Todesfall. Den Anspruch aus der Erbschaft muss deshalb im selben Jahr deklariert werden (Unverteilte Erbschaft ). Bei Erbengemeinschaften wird meist ein Erbenvertreter bestimmt der die Erbleute mit den notwendigen Informationen versorgt.

Nach einer Aufteilung der Erbschaft ist das Kapital und deren Zinsen im eigenen Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufzuführen.


Alleinerben haben ihren allfälligen Anspruch aus dem Nachlass mit ihrem eigenen Rückerstattungsantrag im Wertschriftenverzeichnis geltend zu machen.


Ich besitze ein Stockwerkeigentum und erhalte jeweils einen Auszug über meinen Zins und Vermögensanteil aus der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Auf den Zinsen ist ebenfalls ein Verrechnungssteuerabzug.
Die Verrechnungssteuer wird vom Stockwerkverwalter für die Stockwerk-eigentümergemeinschaft eingefordert. Die Rückerstattung erfolgt also nicht mit dem eigenen Wertschriftenverzeichnis. Der Bruttozinsanteil ist in der Rubrik B "Werte ohne Verrechnungssteuerabzug" aufzuführen
 

Lottogewinn
Die Rückkerstattung der Verrechnungssteuer aus Lottogewinnen ist ebenfalls im Wertschriftenverzeichnis zu beantragen. Es sind jeweils die original Lottogwinnbescheingungen einzureichen.

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