Gemeinde Allschwil

Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen

Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen
Fristerstreckungsgesuch Privatperson Kanton Basel-Landschaft
Steuern

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist auf der Steuererklärung angedruckt. Normalerweise ist dies der  31. März des Jahres. Eine Fristverlängerung bis zum 31. Mai des Jahres ist kostenlos und wird stillschweigend gewährt. Fristanträge bis zum 31. Mai werden nicht bearbeitet und somit nicht bestätigt.

Für längere Fristen wird eine Gebühr von CHF 40.00 erhoben und auf der Staatssteuerrechnungen belastet. Fristanträge können Sie schriftlich an die veranlagende Stelle einreichen. Sie können die Frist auch online beantragen.

Bläsi Sabine
Marti Barbara

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