Gemeinde Allschwil

Familiennachzug

Familiennachzug
Merkblatt Ausweis B Drittstaaten
Merkblatt Familiennachzug EU EFTA
Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)

Sinn und Zweck des Familiennachzugs ist es, das Zusammenleben der gesamten Familie zu ermöglichen und rechtlich abzusichern. Bevor der Familiennachzug bewilligt werden kann, ist deshalb abzuklären, wo sich in Zukunft das Zentrum des Familienlebens befinden wird. Liegt der Schwerpunkt weiterhin im Ausland, sind die Voraussetzungen für den Familiennachzug nicht erfüllt. Der Lebensmittelpunkt der Familie liegt in der Schweiz, wenn sich beide Ehepartner und alle Kinder, die ihrer Betreuung bedürfen, hier aufhalten werden.

 

Das Gesuch um Familiennachzug ist zu richten an das

Amt für Migration
Parkstrasse 3
4402 Frenkendorf 

 

Das Amt für Migration leitet das Gesuch im Anschluss an die betroffene Gemeinde (Gemeindepolizei) weiter. Diese prüft die finanziellen Verhältnisse sowie die wirtschaftlichen Gegebenheiten (geeignete Wohnung, Arbeitsverhältnis etc.)  der Gesuchsteller.

Kolodziej Christian
Meyer Andreas
Rickenbacher Stephan

Keine Einträge vorhanden

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.