Gemeinde Allschwil

Mutterschaftsentschädigung

Mutterschaftsentschädigung
Mutterschaftsentschädigung

Die Mutterschaftsentschädigung ersetzt einer Mutter nach der Geburt während einer bestimmten Dauer den Lohn respektive das Taggeld. Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Niederkunft:

  • Arbeitnehmerinnen sind,
  • selbständigerwerbend sind oder im Betrieb des Ehegatten oder der Familie mitarbeiten und einen Lohn vergütet erhalten,
  • arbeitslos sind und entweder ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder die Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllen,
  • wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und deswegen Taggelder einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen.

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