Angaben zur Dienstleistung

Mutterschaftsentschädigung
https://www.sva-bl.ch/de/mutterschaftsentschaedigung/

Die Mutterschaftsentschädigung ersetzt einer Mutter nach der Geburt während einer bestimmten Dauer den Lohn respektive das Taggeld. Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Niederkunft:

  • Arbeitnehmerinnen sind,
  • selbständigerwerbend sind oder im Betrieb des Ehegatten oder der Familie mitarbeiten und einen Lohn vergütet erhalten,
  • arbeitslos sind und entweder ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder die Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllen,
  • wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und deswegen Taggelder einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen.

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