Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Friedhofs- und Bestattungswesen

Gebührenordnung Friedhofs- und Bestattungswesen
Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Allschwil vom 28. Mai 1997, § 3

 

 CHF
Für in Allschwil wohnhaft gewesene Verstorbene 
Familiengrab7'000.00
Doppelgrab 1)5'000.00
Kremationskostengemäss Rechnung Friedhof am Hörnli
  
Urnennischen: 
- Abdeckplatte150.00
- Beschriftung 2)Verrechnung durch Bildhaueratelier
- Entfernen einer Abdeckplatte für weitere InschriftenVerrechnung durch
Bildhaueratelier
  
Gemeinschaftsgrab: 
- Beschriftung 2)Verrechnung durch
Bildhaueratelier
Gemeinschaftsbaum150.00
Familienbaum7'000.00
Generationenbaum15'000.00
  
Für auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene 
Neue Gräber: 
Sargreihengrab4'500.00
Urnenreihengrab3'500.00
Kinderreihengrab3'500.00
Urnennische3'500.00
Urnengemeinschaftsgrab (p. Urne)2'500.00
Doppelgrab 1)8'000.00
Gemeinschaftsbaum3'500.00
  
Beisetzung in bestehende Gräber: 
Sargbestattung in bestehendes Familiengrab2'250.00
Urnenbestattung in bestehendes Familiengrab1'750.00
Urnenbestattung in Sarg- oder Urnenreihengrab1'750.00
Urnenbestattung in Urnennische1'500.00
Urnenbestattung bei best. Familienbaum2'000.00
Urnenbestattung bei best. Generationenbaum2'000.00
  
Weitere Gebühren: 
Abdankungskapelle300.00
Aufbahrungsraum pauschal bis 3 Tage200.00
jeder weitere Tag50.00
Grabeinfassung bei Sarg- oder Urnenreihengrab110.00
Grabkreuz inkl. Beschriftung80.00
  
Material- und Bewilligungskosten: 
Grabsteinbewilligung Holzkreuz20.00
Grabsteinbewilligung Sargreihengrab inkl. Fundation50.00
Grabsteinbewilligung Familiengrab inkl. Fundation50.00
Grabsteinbewilligung Urnenreihengrab20.00
Bewilligung für jede weitere Inschrift20.00
  
Exhumierungen und Urnenverlegungen: 
Exhumierungnach Aufwand
Mindestbetrag 500.00
  
Urnenverlegung innerhalb der ordentlichen Belegungsdauer: 
a) in ein neues Urnengrab1'500.00
b) in eine neue Urnennische (ohne Abdeckungsplatte und Beschriftung)1'300.00
  
Urnenverlegung nach Ablauf der Belegungsdauer: 
a) in ein bestehendes oder neues Grab650.00
  
Urnenentnahme aus einer Urnennische150.00
Urnenentnahme aus einem Reihengrab300.00

 

Zuständiger Bereich: Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003
Erfolgte Revisionen: Gemeinderatsbeschluss 867.02 vom 11.12.2002, in Kraft per 01.01.2003
1) 09.12.04; Gemeinderatsbeschluss 744.04, in Kraft per 01.01.2005
2) 07.12.05; Gemeinderatsbeschluss 879.05, in Kraft per 01.01.2006
3) 10.12.08; Gemeinderatsbeschluss 715.08 vom 10.12.2008; in Kraft per 01.01.2009

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