Gemeinde Allschwil

Ergänzungsleistung zur AHV- oder IV-Rente

Ergänzungsleistung zur AHV- oder IV-Rente
Weitere Informationen
Soziale Dienste – Gesundheit (SDG)

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.

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