Gemeinde Allschwil

Einfriedungsgesuch einreichen

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Gebührendordnung für Einfriedungsbewilligungen
Einfriedungen

Gesuche für die Errichtung eines Grenzhages (Einfriedung) werden durch die Gemeinde behandelt. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Grenzabstände von Grünhecken und Bäumen richten sich nach dem Einführungsgesetz zum ZGB und - für die übrigen Einfriedungen - nach dem kantonalen Baugesetz.

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