Angaben zur Dienstleistung

Einfriedungsgesuch einreichen
/de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=309
Einfriedungen

Gesuche für die Errichtung eines Grenzhages (Einfriedung) werden durch die Gemeinde behandelt. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Grenzabstände von Grünhecken und Bäumen richten sich nach dem Einführungsgesetz zum ZGB und - für die übrigen Einfriedungen - nach dem kantonalen Baugesetz.

-

© 2023 Einwohnergemeinde Allschwil. All rights reserved..
Please read the "general legal notes, data protection" before continuing to use this website.


Imprint. Data protection. Terms of use. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.