Gemeinde Allschwil

Einfriedungen

Baslerstrasse 111
4123 Allschwil
+41 61 486 26 07
E-Mail

Gesuche für die Errichtung eines Grenzhages (Einfriedung) werden durch die Gemeinde behandelt. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Granzabstände von Grünhecken und Bäumen richten sich nach dem Einführungsgesetz zum ZGB und - für die übrigen Einfriedungen - nach dem kantonalen Baugesetz.

 

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