Die Sachbearbeiterin Einwohnerdienste organisiert zusammen mit den Angehörigen die ganzen Trauerfeier- und Bestattungsformalitäten. Ebenfalls wird im Beisein und in Absprache mit den Angehörigen der Termin der Beisetzung festgelegt.
Hierzu ist eine vorgängige, zeitnahe Terminvereinbarung zur Anmeldung des Todesfalls auf der Gemeinde zwingend notwendig. Sie können dies während den ordentlichen Geschäftszeiten telefonisch (061 486 25 28) oder via Online-Formular erledigen. Bitte bringen Sie zum Gespräch unbedingt eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung mit.
Adresse Friedhof
Hegenheimerstrasse 55, 4123 Allschwil
(Parkplätze sind vor und hinter dem Friedhof vorhanden.)
Grabfeldräumungen
Gestützt auf §17 und §21 des Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Allschwil beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.
Die nächsten Grabfeldräumungen erfolgen im Herbst 2025.
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Grabfeldräumungen – Friedhof Allschwil
publiziert am 18.03.2025
Gestützt auf §17 und §21 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Allschwil beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, diejenige von Familien- und Doppelgräbern maximal 50 Jahre.
Wegen Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist werden 2025 folgende Grabstätten aufgehoben:
Familiengräber: A11 → Grab Nr. 196 bis 199
Urnenreihengräber: A15 → Grab Nr. 970 bis 978
A15/16 → Grab Nr. 956 bis 969
Erdreihengräber: D04 → Grab Nr. 229 bis 238
D05 → Grab Nr. 239 bis 259
Die Grabfeldräumung ist ab 13. Oktober 2025 geplant. Falls Angehörige den Grabstein und die Pflanzen der Gräber behalten möchten, bitten wir dies dem Friedhofpersonal bis zum 26. September 2025 unter Tel. 061 486 26 65 mitzuteilen.
Vorgängig zur Grabfeldräumung wird am Samstag, 20. September 2025, um 16.00 Uhr, eine ökumenische Gedenkfeier in der Friedhofkapelle stattfinden. Mit dieser Gedenkfeier möchte die Gemeinde Allschwil den Betroffenen die Gelegenheit geben, sich vom Grab ihrer Angehörigen zu verabschieden.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Grabaufhebung das Grabmal und die Bepflanzungsfläche abgeräumt werden. Die sterblichen Überreste werden vorerst in der Erde belassen, das heisst, die Totenruhe bleibt unmittelbar nach der Grabaufhebung unangetastet.
Gemeindeverwaltung Allschwil