Angaben zur Dienstleistung

Todesfälle
https://www.allschwil.ch/de/verwaltung/formulare/Meldung-eines-Todesfalls-fuer-Privatpersonen.php
Einwohnerdienste

Die Sachbearbeiterin Einwohnerdienste organisiert zusammen mit den Angehörigen die ganzen Trauerfeier- und Bestattungsformalitäten. Ebenfalls wird im Beisein und in Absprache mit den Angehörigen der Termin der Beisetzung festgelegt.

Hierzu ist eine vorgängige, zeitnahe Terminvereinbarung zur Anmeldung des Todesfalls auf der Gemeinde zwingend notwendig. Sie können dies während den ordentlichen Geschäftszeiten telefonisch (061 486 25 28) oder via Online-Formular erledigen. Bitte bringen Sie zum Gespräch unbedingt eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung mit.

Adresse Friedhof
Hegenheimerstrasse 55, 4123 Allschwil
(Parkplätze sind vor und hinter dem Friedhof vorhanden.)


Grabfeldräumungen
Gestützt auf §17 und §21 des Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Allschwil beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.

Die nächsten Grabfeldräumungen erfolgen im Herbst 2025. Die Informationen dazu werden hier rechtzeitig publiziert.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Grabaufhebung, das Grabmal und die Bepflanzungsfläche abgeräumt werden. Die sterblichen Überreste werden vorerst in der Erde belassen, das heisst, die Totenruhe bleibt auch nach der Grabaufhebung unangetastet.

Nicole
Fabienne
Ramona
Janine

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