Die Sanierungsarbeiten an der Oberwiler- und Allschwilerstrasse zwischen Allschwil und Oberwil dauern voraussichtlich bis November 2025. Im nächsten Schritt wird die Kantonstrasse in Allschwil zwischen dem Herrenweg und dem Himmelrichweg vom 1. Oktober 2024 bis voraussichtlich 13. April 2025 komplett gesperrt. Die Umleitungen sind signalisiert.
Bei der Volksabstimmung zur Einführung von Tempo 30 auf den Allschwiler Quartierstrassen vom 22. September 2024 votierte eine Mehrheit der abstimmenden Allschwiler Bevölkerung für die Annahme der Vorlage. Somit wird in Allschwil Tempo 30 auf Quartierstrassen eingeführt.
Im August haben drei ordentliche Gemeinderatssitzungen stattgefunden. Dabei bildeten Themen aus den Bereichen Alter und Gesundheit einen Schwerpunkt. So hat der Gemeinderat unter anderem die Eignerstrategie der Einwohnergemeinde Allschwil zur Stiftung am Bachgraben genehmigt und per sofort in Kraft gesetzt.
Die beliebte Spiel- und Freifläche Plumpi am Mülibach wird seit Anfang des Jahres grundlegend umgestaltet. Die Gartenbauarbeiten wurden im Juli weitgehend abgeschlossen und die Fläche konnte teileröffnet werden. Die Spielgeräte-Bauarbeiten und die Errichtung des neuen, grossen Turms stehen jedoch noch aus. Für diesen Endspurt wird die Fläche nun im Oktober und November nochmals gesperrt werden. Im Dezember soll es dann endlich soweit sein: die neue Plumpi wird der Bevölkerung übergeben werden!
Der Gemeinderat hat die Verordnung über die Feuerungskontrolle überarbeitet und per . Juli 2024 in Kraft gesetzt. Damit setzt die Gemeinde die schweizerische Luftreinhalte-Verordnung um, die die Kontrolle von Holzfeuerungen vorsieht. Mit den Kontrollen wird in der Messperiode Winter 2024/2025 begonnen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Holzfeuerungen werden schriftlich über die Messpflicht informiert und aufgefordert, die Kontrolle durch einen zugelassenen Fachbetrieb durchführen zu lassen.
Am Dorenbach hat sich der invasive Japanknöterich auf einer grossen Fläche ausgebreitet. Durch die bisherigen Massnahmen konnte der Standort erheblich ausgelichtet werden. Nun sollen die Pflanzenstöcke und Wurzeln gezielt ausgegraben werden, um den Japanknöterich weiter zurückzudrängen.
Am 22. September 2024 folgt der erste Abstimmungstermin der neuen Legislaturperiode und mit ihm treten wichtige Änderungen für die Wahllokale in Allschwil in Kraft: Aufgrund der markant gesunkenen Anzahl vor Ort abgegebener Stimmen wird mit dem Gemeindezentrum an der Baslerstrasse 111 neu ein einziges zentrales Wahllokal für die persönliche Stimmabgabe betrieben.
Gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird folgende öffentliche Mitwirkung durchgeführt: Bau- und Strassenlinienplan linksufriges Bachgrabengebiet; Elsässerweg, Mutation Lachenstrasse, Teilstück Kiesstrasse bis Landesgrenze.
Am 14. September 2024 feiert das Freizeithaus Allschwil die Eröffnung des Ersatzbaus und lässt die gesamte Bevölkerung an der Einweihung teilhaben. Das Fest findet im Rahmen des 10. Allschwiler Sprungbrätt Festivals statt und bietet neben Hausbesichtigung und Festreden das bekannte abwechslungsreiche Festivalangebot mit Bühnenauftritten von Tanzgruppen, Bands, Slam-Poet*innen und einem DJ im neuen Partyraum.
Als wichtige Massnahme der kurzfristigen Schulraumplanung in Allschwil hat der logopädische Dienst der Primarstufe kürzlich neue Räumlichkeiten an der Gewerbestrasse 24 bezogen. Der Umzug, notwendig geworden durch den wachsenden Bedarf an Schulraum, wurde in kurzer Zeit erfolgreich umgesetzt. Die bisherigen Räume im Musikschulhaus an der Baslerstrasse 255 wurden freigegeben, um Platz für dringend benötigte Primarklassenzimmer zu schaffen.
Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden.
Welche Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für das Leben Daheim stehen den betreuenden Angehörigen in der Versorgungsregion Allschwil-Binningen-Schönenbuch zur Verfügung? An wen kann sich gewendet werden, wenn einem die Betreuung und Pflege von Angehörigen «über den Kopf wächst» oder wenn einem die Bewältigung des Alltags zuhause zu viel wird? Eine Veranstaltung der Fachstelle Alter und Gesundheit ABS in Zu-sammenarbeit mit dem Netzwerk Alter ABS
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