05.09.2024
Gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird folgende öffentliche Mitwirkung durchgeführt: Bau- und Strassenlinienplan linksufriges Bachgrabengebiet; Elsässerweg, Mutation Lachenstrasse, Teilstück Kiesstrasse bis Landesgrenze.
Die Lachenstrasse im Abschnitt Kiesstrasse bis Rue de Bâle durchschneidet das Betriebsareal des dort ansässigen Beton- und Kieswerks. Aus sicherheitsrelevanten wie auch betrieblichen Gründen soll dieser Strassenabschnitt um ca. 135 m in südwestlicher Richtung als Elsässerweg verlegt werden. Mit einem Bau- und Strassenlinienplan will die Gemeinde die raumplanerische Grundlage für die Erstellung des Elsässerwegs schaffen.
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 6. September bis 7. Oktober 2024.
Während dieser Zeit können die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. Stock, während der Öffnungszeiten oder im Internet unter https://www.allschwil.ch/de/aktuelles/amtliche-publikationen.php eingesehen werden. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag bis Freitag, 8–11.45 Uhr, Montag, 13.30–18 Uhr, Mittwoch und Freitag, 13.30–17 Uhr.
Stellungnahmen und Anregungen zum Bau- und Strassenlinienplan linksufriges Bachgrabengebiet; Elsässerweg, Mutation Lachenstrasse, Teilstück Kiesstrasse bis Landesgrenze, sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 7. Oktober 2024 schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Dokumente
Bau- und Strassenlinienplan Elsässerweg (Plan)
Bau- und Strassenlinienplan Elsässerweg (Planungsbericht)
Der Gemeinderat
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