Gemeinde Allschwil

Gemeindezentrum neu alleiniges Allschwiler Wahllokal

09.09.2024

Am 22. September 2024 folgt der erste Abstimmungstermin der neuen Legislaturperiode und mit ihm treten wichtige Änderungen für die Wahllokale in Allschwil in Kraft: Aufgrund der markant gesunkenen Anzahl vor Ort abgegebener Stimmen wird mit dem Gemeindezentrum an der Baslerstrasse 111 neu ein einziges zentrales Wahllokal für die persönliche Stimmabgabe betrieben.

Bereits zu Beginn der vorletzten Legislaturperiode 2016 erfolgte aus dem gleichen Grund eine Reduktion der Wahllokale auf damals noch zwei. Diese beiden Wahllokale im Schulhaus Schönenbuchstrasse 14 und im Schulhaus Baslerstrasse 255 werden nun nicht mehr betrieben, da die auf durchschnittlich 170 Stimmen pro Urne gesunkene Anzahl Stimmen den Aufwand für den Betrieb von zwei Wahllokalen nicht mehr rechtfertigt. Das Gemeindezentrum an der Baslerstrasse 111 ist somit an Wahl- und Abstimmungssonntagen neu das zentrale und einzige Allschwiler Wahllokal. Entschieden hat dies der Gemeinderat – gestützt auf die Erfahrungen des Wahlbüros und der Einwohnerdienste der Verwaltung, die für die Abwicklung des Wahl- und Abstimmungsprozedere verantwortlich zeichnen.

Neue Öffnungszeiten für schnellere Auszählungen
Zusätzlich zur Zentralisierung werden die Öffnungszeiten des Wahllokals angepasst: Das Wahllokal im Gemeindezentrum wird am Abstimmungs- oder Wahltag künftig von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet sein (ehemalige Wahllokale bis anhin von 10 bis 12 Uhr). Diese Änderung ermöglicht es, die Resultate früher final an den Kanton zu melden. Die Fokussierung auf das Gemeindezentrum (Empfang) als alleiniges Wahllokal soll die Prozesse im Wahlbüro zentralisieren und beschleunigen sowie die Sicherheit der eingesetzten Personen und der Infrastruktur erhöhen. Die Öffnung und Schliessung der bisherigen Gebäude durch den Hauswart an Abstimmungssonntagen entfällt ebenso wie der umständliche Transport der Wahlurnen.

Gesetzliche Grundlagen
Gemäss § 5 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 muss jede Gemeinde für die persönliche Stimmabgabe mindestens ein Wahllokal einrichten, das am Abstimmungs- oder Wahltag mindestens eine Stunde geöffnet ist. Der Gemeinderat legt die Öffnungszeiten fest, wobei alle Wahllokale spätestens um 12 Uhr schliessen müssen. Mit dem Entscheid für nur noch ein Wahllokal und die neuen Öffnungszeiten tragen Gemeinderat, Wahlbüro und Einwohnerdienste den veränderten Wahlgewohnheiten der Bevölkerung Rechnung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen auf eine rege Beteiligung an den kommenden Abstimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 061 486 25 25.

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