Ein wichtiger Schritt für die Zukunft: Der Allschwiler Gemeinderat hat den Teilzonenplan Binningerstrasse und die Zonenplanrevision Siedlung an den Einwohnerrat überwiesen. Damit kommt die Planung in die letzte Phase. Die Bevölkerung kann im Frühling, Sommer und Herbst an Führungen durch das Entwicklungsgebiet Ziegelei-Letten teilnehmen und sich vor Ort ein Bild von den Vorhaben machen.
Am 18. Mai 2025 wird das Allschwiler Stimmvolk über das Projekt «Neugestaltung Lindenplatz» abstimmen. Damit die Bevölkerung sich vor der Abstimmung anschaulich und sachlich zum Projekt informieren kann, wird im April und Mai das Projekt im Lichthof des Gemeindezentrums öffentlich ausgestellt.
Die Gemeinde Allschwil, die Primeo AG und die IWB modernisieren ihre Infrastruktur: Im Stockertweg werden die Wasserleitung und der Elektroblock umfassend erneuert; im Lettenweg, Abschnitt Spitzwaldstrasse bis Lilienstrasse, werden die Wasserleitung, der Elektroblock und die Gasleitung umfassend erneuert.
Am 1. April beginnt die Brut- und Setzzeit. Ab diesem Datum sind grössere Eingriffe in Gehölze und Hecken sowie das Fällen von Bäumen zu vermeiden. Sollten Tiere in der Hecke nisten, ist der Rückschnitt von Gesetzes wegen verboten.
Die Gemeinde Allschwil unterstützt lokale Vereine der Sparten Jugend, Sport, Kultur, Umwelt und Soziales mit einem jährlichen finanziellen Beitrag. Voraussetzungen dazu sind u.a., dass ein Verein seinen Sitz in Allschwil hat, seit mindestens fünf Jahren besteht und regelmässig Aktivitäten durchführt.
Die Gemeinde Allschwil würdigt jedes Jahr erfolgreiche Athletinnen und Athleten mit dem Allschwiler Sportpreis. Ausgezeichnet werden sowohl Einzel- als auch Teamsportlerinnen und -sportler mit Wohn-sitz in der Gemeinde. Massgebend für die diesjährige Preisverleihung sind die Wettkampferfolge von 2024. Regelmässig werden zudem auch Personen geehrt, welche sich ausserordentlich für den Sport auf lokaler Ebene engagiert haben.
Gestützt auf §17 und §21 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Allschwil beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, diejenige von Familien- und Doppelgräbern maximal 50 Jahre.
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