27.03.2025
Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 13
ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:
008/0104/2025 Bauherrschaft: Ramseyer Haus AG, Gnädinger Andre, Löhrweg 3, 4442 Diepflingen – Projekt: Ausbau Dachgeschoss, Parzelle A2144, Schützenweg 20, 4123 Allschwil –Projektverantwortliche Firma/Person: Ramseyer Haus AG, Gnädinger Andre, Löhrweg 3, 4442 Diepflingen
014/0242/2025 Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Studer Patrick, Postfach, 4002 Basel – Projekt: Neubau einer Mobilfunkanlage mit Mast und neuen Antennen / AWBG, Parzelle B1716, Gartenstrasse 34, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: AXIANS Schweiz AG, Javaheri Siamak, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren
023/0412/2025 Bauherrschaft: Ammann-Petralli Renata u. Ammann Heinz, Bettenstrasse 85, 4123 Allschwil – Projekt: Kamin, Parzelle A640, Bettenstrasse 85, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Glutform Füürparadies GmbH, Noser Nicole, Hertnerstrasse 17, 4133 Pratteln
024/0418/2025 Bauherrschaft: Schraube Damian, Stegmühleweg 38, 4123 Allschwil – Projekt: Schwimmbad, Parzelle B780, Stegmühleweg 38, 4123 Allschwil - Projektverantwortliche Firma/Person: Vögtli Waterline AG, Saladin Robert, Dornacherstrasse 11, 4146 Hochwald
Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:
Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.45 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens 07. April 2025 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt
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