18.03.2025
Gestützt auf §17 und §21 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Allschwil beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, diejenige von Familien- und Doppelgräbern maximal 50 Jahre.
Wegen Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist werden 2025 folgende Grabstätten aufgehoben:
Die Grabfeldräumung ist ab 13. Oktober 2025 geplant. Falls Angehörige den Grabstein und die Pflanzen der Gräber behalten möchten, bitten wir dies dem Friedhofpersonal bis zum 26. September 2025 unter Tel. 061 486 26 65 mitzuteilen.
Vorgängig zur Grabfeldräumung wird am Samstag, 20. September 2025, um 16.00 Uhr, eine ökumenische Gedenkfeier in der Friedhofkapelle stattfinden. Mit dieser Gedenkfeier möchte die Gemeinde Allschwil den Betroffenen die Gelegenheit geben, sich vom Grab ihrer Angehörigen zu verabschieden.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Grabaufhebung das Grabmal und die Bepflanzungsfläche abgeräumt werden. Die sterblichen Überreste werden vorerst in der Erde belassen, das heisst, die Totenruhe bleibt unmittelbar nach der Grabaufhebung unangetastet.
Gemeindeverwaltung Allschwil
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