Gemeinde Allschwil

Grabfeldräumungen – Friedhof Allschwil

18.03.2025

Gestützt auf §17 und §21 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Allschwil beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, diejenige von Familien- und Doppelgräbern maximal 50 Jahre.

Wegen Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist werden 2025 folgende Grabstätten aufgehoben:

  • Familiengräber: A11 → Grab Nr. 196 bis 199
  • Urnenreihengräber: A15 → Grab Nr. 970 bis 978
    A15/16 → Grab Nr. 956 bis 969
  • Erdreihengräber: D04 → Grab Nr. 229 bis 238
    D05 → Grab Nr. 239 bis 259

Die Grabfeldräumung ist ab 13. Oktober 2025 geplant. Falls Angehörige den Grabstein und die Pflanzen der Gräber behalten möchten, bitten wir dies dem Friedhofpersonal bis zum 26. September 2025 unter Tel. 061 486 26 65 mitzuteilen.

Vorgängig zur Grabfeldräumung wird am Samstag, 20. September 2025, um 16.00 Uhr, eine ökumenische Gedenkfeier in der Friedhofkapelle stattfinden. Mit dieser Gedenkfeier möchte die Gemeinde Allschwil den Betroffenen die Gelegenheit geben, sich vom Grab ihrer Angehörigen zu verabschieden.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Grabaufhebung das Grabmal und die Bepflanzungsfläche abgeräumt werden. Die sterblichen Überreste werden vorerst in der Erde belassen, das heisst, die Totenruhe bleibt unmittelbar nach der Grabaufhebung unangetastet.

Gemeindeverwaltung Allschwil

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