Gemeinde Allschwil

Beim Schnitt von Sträuchern, Hecken und Bäumen die Brutzeit von Vögeln beachten

24.03.2025

Am 1. April beginnt die Brut- und Setzzeit. Ab diesem Datum sind grössere Eingriffe in Gehölze und Hecken sowie das Fällen von Bäumen zu vermeiden. Sollten Tiere in der Hecke nisten, ist der Rückschnitt von Gesetzes wegen verboten.

Sträucher, Hecken und Bäume sind Lebensraum vieler Tiere. Vögel nutzen diese als Brutplatz, Igel als Versteckmöglichkeit zwischen verschiedenen Tages- und Nachtplätzen. Auch andere Tiere nutzen Sträucher und Hecken für die Fortpflanzung und zur Nahrungssuche. Grössere Rückschnitte oder Eingriffe können zur Aufgabe von Bruten führen oder im schlimmsten Fall Nester zerstören. Ab dem 1. April sollte deshalb darauf verzichtet werden. Stattdessen sollte der Baum- und Gehölzschnitt vor der Brutzeit erfolgen, am besten im Winter (November bis März). Dann stört man Pflanzen und Tiere am wenigsten. Ausserdem ist das Astgerüst der Gehölze in dieser Zeit gut sichtbar, so dass man für den Schnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen am besten berücksichtigen kann. Sollten Tiere in der Hecke nisten, ist der Rückschnitt von Gesetzes wegen verboten. Schon im März beginnen die Vögel mit dem Nestbau. Bitte untersuchen Sie die Gehölze vorgängig, falls jetzt noch Schnittarbeiten ausgeführt werden. Wenn der Rückschnitt während der Hauptbrut- und Setzzeit nicht zu umgehen ist, kann beim Kanton (Amt für Wald und Wild) eine Ausnahmebewilligung beantragt werden.

Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

Brut- und Setzzeit

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