Die obligatorische Krankenversicherung gewährt allen in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu einer guten und umfassenden medizinischen Versorgung und stellt die medizinische Behandlung im Wohnkanton sicher.
Obligatorische Krankenversicherung
Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich obligatorisch versichern. Der Versicherer kann frei gewählt werden. Rund 90 Krankenkassen sind vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannt und zur Durchführung der obligatorischen Krankenversicherung berechtigt. Die Krankenkassen müssen eine Person unabhängig von Alter und Gesundheitszustand ohne Vorbehalte und Karenzfristen aufnehmen. Die Internetseiten des BAG geben Informationen zum Thema Krankenversicherung.
Leistungen der Krankenversicherung
Die Krankenversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall, sofern nicht eine Unfallversicherung die Kosten trägt. Gedeckt werden im Rahmen des Obligatoriums die ambulante Behandlung durch Ärzte, Ärztinnen, Chiropraktiker und Chiropraktikerinnen samt verordneten Medikamenten, Psycho-, Physio- und Ergotherapie, der Aufenthalt in den allgemeinen Abteilungen der Spitäler im Wohnkanton und (falls medizinisch angezeigt oder im Notfall) in ausserkantonalen Spitälern.
Eingeschlossen sind ferner Spitex-Leistungen, Kosten im Pflegeheim sowie Massnahmen der medizinischen Rehabilitation. Zahnärztliche Behandlungen übernimmt die Grundversicherung nur, wenn sie mit schweren Erkrankungen in Zusammenhang stehen.
Im Ausland übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Behandlungskosten, wenn Versicherte dort erkranken. Neben der Grundversicherung können freiwillige Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um beispielsweise zusätzlichen Komfort wie den Aufenthalt in einer Halbprivat- oder Privatabteilung im Spital zu decken