Wegen des jährlich stattfindenden Personalanlasses bleibt die Gemeindeverwaltung Allschwil am Freitag, 17. September 2021 am Nachmittag ausnahmsweise geschlossen.
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Zuge der ordentlichen Revision teilt das Hallenbad-Team mit Freude mit, dass am 11. Oktober 2021 wieder geöffnet werden kann. Die hier kommunizierten, immer noch coronabedingten besonderen Öffnungszeiten gelten vorerst vom 11. bis zum 24. Oktober. Ab dem 21. Oktober gibt es erneut ein Informationsupdate. Zum Besuch des Hallenbads ist für alle Personen ab 16 Jahren neu und bis auf Weiteres ein Covid-Zertifikat erforderlich.
Wie erleben Velofahrende Allschwil? Zum zweiten Mal seit 2017 sind Sie aufgerufen, Allschwil vom Velosattel aus zu bewerten und auf www.prixvelo.ch Ihre Meinung kundzutun.
Wir zeigen am Samstag, 11. September 2021 von 9–17 Uhr auf ungewöhnliche Weise, wer wir sind und was wir täglich für Sie leisten. Spannende Erlebnisse für Gross und Klein sind garantiert.
Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden.
Das Pärkli am Tulpenweg soll nach Abzug des Baubüros Baslerstrasse wieder den Einwohnerinnen und Einwohner von Allschwil zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Allschwil lädt alle Interessierten zum Tulpenfest ein, sich auf dem Platz beim Tulpenweg in die geplante Neuausrichtung des Ortes einzubringen. Was sind die Bedürfnisse des Quartiers? Wie soll der Ort in Zukunft genutzt und gestaltet werden?
Wie bei jeder Abstimmung vergibt die Gemeinde Allschwil unentgeltlich ihre gemeindeeigenen Plakatständer zum Zweck der politischen Werbung respektive der Abstimmungsempfehlung zu einer der genannten Abstimmungsvorlagen.
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen im Jahr nach Absolvierung der Rekrutenschule bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung (SVO-VBS, Art. 9 Abs. 3).
Gestützt auf §17 des Friedhof- und Bestattungsreglementes beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.
Was haben halbvolle PET-Flaschen, verwüstete Ping-Pong-Tische und ungeöffnete Fleischverpackungen mit dem Werkhof und #mirsinallschwil zu tun? Leider ganz viel…
Das Projekt «GEHsund – Städtevergleich Fussverkehr» von umverkehR, Fussverkehr Schweiz und der Ostschweizer Fachhochschule (OST) hat zum Ziel, dem Fussverkehr schweizweit einen höheren Stellenwert einzuräumen und Schweizer Gemeinden fussgängerfreundlicher zu machen. Zur Erhebung der Bevölkerungszufriedenheit findet eine Umfrage statt, an der auch die Gemeinde Allschwil teilnimmt
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