23.08.2021
Gestützt auf §17 des Friedhof- und Bestattungsreglementes beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.
Aktuell werden folgende Grabstätten aufgehoben:
• Reihengräber A15, A16, B05, B06, D07 (Teilräumung)
Die Grabfeldräumung ist ab 21. September 2021 geplant. Falls Angehörige den Grabstein und die Pflanzen der Gräber behalten möchten, bitten wir dies dem Friedhofpersonal bis zum 14. September 2021 unter Tel. 061 486 26 65 mitzuteilen.
Gemeindeverwaltung Allschwil
BAU – RAUMPLANUNG – UMWELT
Abteilung Regiebetriebe
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