24.08.2021
Wie bei jeder Abstimmung vergibt die Gemeinde Allschwil unentgeltlich ihre gemeindeeigenen Plakatständer zum Zweck der politischen Werbung respektive der Abstimmungsempfehlung zu einer der genannten Abstimmungsvorlagen.
Am 28. November 2021 werden folgende vier Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen:
a) Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»
b) Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»
c) Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Kantonale Vorlage:
d) Landratsbeschluss vom 20. Mai 2021 betreffend kantonales Integrationsprogramm 2bis (2022–2023)
Zusätzlich werden an diesem Datum im ganzen Kanton Basel-Landschaft die Neuwahlen der Friedensrichter/Friedensrichterinnen für die Amtsperiode 2022–2026 durchgeführt. Allschwil bildet zusammen mit der Gemeinde Schönenbuch den Friedensrichterkreis 3, in dem zwei Personen für das Friedensrichteramt gewählt werden.
Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Berechtigt zur Nutzung sind folgende Zielgruppen:
Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via beiliegenden Anmeldetalon (Word-Version hier herunterladen oderPDF-Version hier herunterladen) per E-Mail bis spätestens am 13. September 2021 an einwohnerdienste@allschwil.bl.ch zu richten.
Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und Gruppierungen sich am Plakataushang beteiligen. Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen werden anhand einer schriftlichen Bestätigung per Post rechtzeitig über ihr Kontingent und über die Lieferadresse für ihre Plakate informiert. Die bei der Gemeindeverwaltung akkreditierten Parteien wurden mit einem separaten Mail bereits informiert. Die Ständer stehen ab dem 19. Oktober 2021 zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass gemäss der Verordnung zum kommunalen Reklamereglement kein Versand von Abstimmungsempfehlungen durch die Gemeinde angeboten wird.
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