Das gesamte Gemeindegebiet wird durch ein bedarfsorientiertes und zweckmässiges Strassen- und Verkehrsflächennetz erschlossen, welches in gebührender Weise den Bedürfnissen auch der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer Rechnung trägt. Die allgemeine Verkehrssicherheit wird durch geeignete bauliche und technische Massnahmen und Einrichtungen gefördert.
Bei der Projektierung und der Korrektion von Strassen wird darauf geachtet, dass der Verkehrsfluss beruhigt, die Einflüsse aus Lärm und Luftverschmutzung möglichst tief gehalten und die Bedürfnisse der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer berücksichtigt werden. Ebenso wird den Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner in angemessener Weise Rechnung getragen.
Die Projektierungen der Verkehrsflächen erfolgt in der Regel nach den Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachmänner (VSS-Normen) und verfolgt im Weiteren das Ziel zur Anlegungen von Grünrabatten und Alleen. Alle Projektierung stehen im Einklang mit dem rechtsgültigen Strassennetzplan, welcher die Grundlage für die Bau- und Strassenlinienpläne bildet und die Klassifizierung der Strassen beinhaltet.
Der Bau von Strassen und Verkehrsflächen sowie der öffentlichen Beleuchtungen richtet sich nach den von den zuständigen Instanzen genehmigten Plänen. Massgebend für den Bau und die Inbetriebnahme sind die einschlägigen technischen Vorschriften und Richtlinien. Für Landerwerb und die Verrechnung von Vorteilsbeiträgen sind die reglementarischen Bestimmungen massgebend. Der Bau von privaten Erschliessungsstrassen ist bewilligungspflichtig.
Auskünfte über Fahrzeuge und Kontrollschilder, Führer- und Lernfahrausweise sowie Verkehrssteuern und Gebühren erteilt die Motorfahrzeugkontrolle.