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Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)

Jeder Todesfall muss den Zivilstandsbehörden angezeigt werden. Diese tragen ihn im Todesregister ein und können davon Auszüge als Beweis des Todes (Todesscheine) abgeben.

Wenn der Tod am Wohnsitz eintritt, ist sofort mit einer Ärztin oder einem Arzt Kontakt aufzunehmen, damit sie oder er vor Ort den Tod feststellt. Zudem muss jeder Todesfall innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsamt am Ort des Todeseintritts angezeigt werden. Dabei sind vorzulegen: die von der Ärztin oder vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, ein Identitätsausweis des Verstorbenen, das Familienbüchlein oder der Personenstandsausweis oder der Familienschein.

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