Praktisch 100 Prozent der Rohstoffe, 80 Prozent der Energie, rund ein Drittel der Nahrungsmittel und einen grossen Teil wichtiger Medikamente beziehen wir aus dem Ausland. Aufgabe der wirtschaftlichen Landesversorgung ist es, in Krisenzeiten die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen.
Zuständigkeit
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) bereitet dazu in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, den Kantonen und den Gemeinden die notwendigen Massnahmen vor.
Vorratshaltung
Eine wichtige Vorsorgemassnahme ist die Vorratshaltung. Da in einer Krise bestimmte Güter erfahrungsgemäss knapp werden, müssen Produkte, die in der Schweiz nicht oder nur in ungenügender Menge vorhanden sind, an Lager gelegt werden (z.B. Reis, Benzin, Heizöl, Antibiotika).
Das System der Pflichtlager beruht auf der Zusammenarbeit zwischen Privatwirtschaft und Staat. Die Unternehmen verpflichten sich, bestimmte Lager zu halten und zu bewirtschaften. Der Bund überwacht die Pflichtlager und erleichtert deren Finanzierung durch die Garantie von Bankdarlehen. Die Kosten der Pflichtlager werden auf die Verkaufspreise überwälzt. Beim Benzin zum Beispiel bezahlen die Konsumentinnen und Konsumenten rund einen halben Rappen zusätzlich pro Liter.
Haushaltvorrat
Sobald sich in Krisenzeiten Versorgungsengpässe abzeichnen, kann es zu Hamsterkäufen kommen. Für diesen Fall, aber auch für «Engpässe» im Alltag, ist es sinnvoll, einen persönlichen Haushaltvorrat anzulegen, der den eigenen Ernährungsgewohnheiten entspricht. Auf der Website des BWL finden Sie alle erforderlichen Informationen zu diesem Thema sowie eine Broschüre, die Sie bestellen können.
BWL - Haushaltsvorrat