Stabschef: Rolf Konrad
Katastrophen- und Nothilfeorganisation
Regionaler Führungsstab RFS
Der Gemeinderat trägt bei der Bewältigung ausserordentlicher Lagen eine grosse politische Verantwortung. Um diese wirkungsvoll wahrnehmen zu können, reorganisierte er den Regionalen Führungsstab und regelte dessen Aufgaben, Organisation und Zusammensetzung neu.
Aufgaben des RFS
Der RFS zeichnet verantwortlich für die Vorsorge im Bereich der ausserordentlichen Lage und des Katastrophenschutzes. Er informiert und berät den Gemeinderat und erarbeitet die Entscheidungsgrundlagen für die Ereignisbewältigung. Der RFS koordiniert die Interventionen zur Ereignisbewältigung und ordnet selbstständig Massnahmen an, soweit sie zum Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter unverzüglich getroffen werden müssen.
Die personelle Zusammensetzung des RFS gewährleistet eine rasche und effiziente Zusammenarbeit auf allen Ebenen und zwischen den verschiedenen Einsatzeinheiten. Über die zum Einsatz gelangenden personellen und technischen Ressourcen entscheidet die verantwortliche Einsatzleiterin bzw. der Einsatzleiter.
Einsatzmittel
Zu den verfügbaren Einsatzmitteln zählen nebst der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation, die Funktionäre der Gemeindepolizei, die Mitarbeiter der Regiebetriebe, aufgebotene Spezialistinnen und Spezialisten, Vereine und Organisationen mit speziellen Leistungsvereinbarungen, Mitarbeitende der Verwaltung sowie freiwillige Helferinnen und Helfer.
Aufgebot des Gemeindeführungsstabes
Der RFS wird durch den Gemeinderat aufgeboten. Diese Kompetenz kann der Gemeinderat an Organe des RFS delegieren, welche ihrerseits die für eine Ereignisbewältigung erforderlichen Dienste und Organisationen aufbieten können.
Alarmierung und Information der Bevölkerung
Die Alarmierung der Einwohnerschaft in ausserordentlichen Lagen erfolgt durch Sirenen oder mit anderen geeigneten Mitteln. Gleichzeitig wird die Bevölkerung im Rahmen des Möglichen umfassend und laufend über die eingeleiteten Massnahmen und die Situationsentwicklung informiert. Sofern sich eine Schadenslage über mehrere Gemeinden erstreckt, erfolgt die Information durch den kantonalen Krisenstab.