Gemeinde Allschwil

Weihnachtsbeleuchtung ist…

03.12.2018

… schön und sorgt für festliche Stimmung. Je nach Helligkeit und Lichtfarbe kann sie jedoch auch zum Ärgernis werden und Flora und Fauna stören. In diesem Fall spricht man von Lichtverschmutzung.

Beachten Sie deshalb bitte folgende Regeln, um lästige oder schädliche Immissionen zu vermeiden:

  • Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft.
  • Seien Sie massvoll und dezent; allzu grelle und blinkende Beleuchtungsinstallationen nehmen der festlichen Beleuchtung den weihnachtlichen Zauber.
  • Die Beleuchtungsstärke soll zweckdienlich sein und sich der umgebenden Beleuchtung anpassen.
  • Weihnachtsbeleuchtungen sind im Aussenraum vom 1. Advent bis zum 6. Januar erlaubt.
  • Zwischen 24 Uhr und 6 Uhr sind Weihnachtsbeleuchtungen auszuschalten. Am besten eignen sich hierfür Zeitschaltuhren.

Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

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