17.08.2018
Allschwil, Münchenstein, Muttenz, Pratteln und Reinach, sowie die Städten Laufen und Liestal haben sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Steuergesetzes für eine gemeinsame Stellungnahme zusammengeschlossen. Die sieben wirtschaftsstärksten Gemeinden und Städte im Kanton stimmen der Umsetzung der Steuervorlage unter Vorbehalt und im Bewusstsein zu, dass die Konsequenzen nur schwer abschätzbar sind.
Die Verfasser der gemeinsamen Stellungnahme generieren fast 70 Prozent der juristischen Steuererträge im Kanton und weisen 55 Prozent aller Arbeitsplätze auf. Ihr einziger Vorbehalt besteht in der vom Kanton vorgesehenen Verteilung des Bundessteueranteils an die Gemeinden. Die sieben Gemeinden und Städte sind der Ansicht, dass eine Kompensation von Steuerausfällen juristischer Personen aufgrund der Steuervorlage 17 nicht anhand von Einwohnerzahlen erfolgen dürfe und der vom Kanton vorgesehene Verteilschlüssel nicht akzeptabel sei.
Stattdessen empfehlen sie, die Verteilung nach den effektiven juristischen Steuerausfällen, nach den juristischen Steuereinnahmen oder nach der Anzahl Beschäftigen vorzunehmen. Denkbar wäre auch eine Mischform aus diesen Varianten, aber keine Verteilung auf der Basis von natürlichen Personen.
Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme als PDF.
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