27.07.2017
Dank den Niederschlägen im Kanton Basel-Landschaft in den vergangenen Tagen hat sich die Lage etwas entspannt. Die Waldbrandgefahr wurde auf die Stufe 2 (mässig) gesenkt. Trotzdem gelten weiterhin die Verhaltensempfehlungen des Kantonalen Krisenstabes und des Amtes für Wald beider Basel vom Juni 2017.
In der ganzen Region ist in den vergangenen 72 Stunden zwischen 14 und 22 Millimeter
Niederschlag gefallen. Dank diesen Niederschlägen hat sich die Lage etwas entspannt.
Gebietsweise sind jedoch die tieferen Bodenschichten weiterhin trocken. Die Waldbrandgefahr
steigt in diesen Gebieten bei trockener Witterung rasch wieder an. Die lokale Waldbrandgefahr
kann von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen. Bei zunehmendem Wind
und/oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr schnell
wieder zu. Auf das Wochenende hin wird eine Wetterberuhigung mit heissem und sonnigem
Wetter erwartet. Die Wald- und Flurbrandgefahr bleibt voraussichtlich bis zum Wochenende hin
entspannt und steigt dann wieder an.
Hinsichtlich den Feierlichkeiten am 31. Juli und am 1. August muss kein allgemeines Feuerverbot
ausgesprochen werden und Feuerwerk darf mit den üblichen Vorsichtsmassnahmen gezündet
werden. 1.-Augustfeuer können mit genügend Abstand zum Waldrand abgebrannt werden, ausser
bei sehr starkem Wind. Allfällige lokale Feuerverbote müssen eingehalten werden. Der Kantonale
Krisenstab ruft die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brände zu
vermeiden. Sie ist auch weiterhin aufgerufen sorgsam mit jeglicher Art von Feuerentfachen
umzugehen.
Das Amt für Umweltschutz- und Energie (AUE) weist darauf hin, dass Wasserentnahmen aus den
Oberflächengewässern einer Bewilligung bedürfen. Auch bewilligte Wasserentnahmen sind nur
dann erlaubt, wenn die Voraussetzungen gemäss Bewilligung gegeben sind, das heisst die
Gewässer eine hierfür ausreichende Wasserführung aufweisen.
Der Kantonale Krisenstab und das Amt für Wald rufen die Bevölkerung auf, die am 23. Juni 2017
publizierten Verhaltensempfehlungen weiter zu beachten.
Verhaltensempfehlungen:
Der Kantonale Krisenstab (KKS) und das Amt für Wald danken für Ihre Vorsicht.
Beilagen:
- FAQ’s (auch publiziert auf www.kks.bl.ch)
- Uebersicht der Massnahmen in den Gemeinden BL (auch publiziert auf www.kks.bl.ch)
www.kks.bl.ch
E-Mail: kksblch (Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden)
www.waldbrandgefahr.ch
Amt für Wald beider Basel
Liestal, 27. Juli 2017
Weitere Auskünfte
Thema Wald:
Andreas Etter
Telefon 061 552 56 54
Amt für Wald beider Basel
Thema Gewässer:
Marin Huser
Telefon 061 552 55 14
Amt für Umweltschutz und Energie / Oberflächengewässer
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