Gemeinde Allschwil

Baugesuche KW 41

10.10.2024

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 41

ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:

067/1477/2024 Bauherrschaft: hoffmann automobile ag, Hoffmann Christian, Butthollenring 1-3, 4147 Aesch – Projekt: Zweckänderung: alt Büro in neu Wohnung, Parzelle A814, Binningerstrasse 115a, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: hoffmann automobile ag, Hoffmann Christian, Butthollenring 1-3, 4147 Aesch

068/1481/2024 Bauherrschaft: Acolas Maïte u. Thibault, Carmenstrasse 43, 4123 Allschwil –
Projekt: Umbau und Erweiterung Reiheneinfamilienhaus, Parzelle A1813, Im langen Loh 48, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Acolas Maïte u. Thibault, Carmenstrasse 43, 4123 Allschwil

069/1485/2024 Bauherrschaft: Villard-Roth Nadine, Carmenstrasse 16, 4123 Allschwil –
Projekt: Um- und Ausbau Einfamilienhaus, Parzelle B1944, Obertorweg 82, 4123 Allschwil –
Projektverantwortliche Firma/Person: Villard-Roth Nadine, Carmenstrasse 16, 4123 Allschwil

070/1496/2024 Bauherrschaft: Marti Dominique Marthe Juliette u. Heinz Fridolin, Sommergasse 2, 4123 Allschwil – Projekt: Balkonverglasung, Parzelle A1201, Sommergasse 2, 4123 Allschwil –
Projektverantwortliche Firma/Person: Marti Dominique Marthe Juliette u. Heinz Fridolin, Sommergasse 2,
4123 Allschwil

071/1512/2024 Bauherrschaft: Lösch-Bäder Anna, Grabenmattweg 47, 4123 Allschwil –
Projekt: Wärmepumpe, Parzelle A2584, Grabenmattweg 47, 4123 Allschwil –
Projektverantwortliche Firma/Person: Lösch-Bäder Anna, Grabenmattweg 47, 4123 Allschwil

Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8:30 bis 11.45 Uhr, Montag 13.30 bis 18 Uhr (vor Feiertagen bis 17 Uhr) / Mittwoch / Freitag 13.30 bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)


Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens
21. Oktober 2024 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.


Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

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