Gemeinde Allschwil

Baugesuche KW 47

21.11.2024

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 47

ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:

080/1271/2024 Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Studer Patrick, Postfach, 4002 Basel –
Projekt: Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuem Mast und neuen Antennen / ALUL, Parzelle A520, Ulmenstrasse 11, 4123 Allschwil –
Projektverantwortliche Firma/Person: Axians Schweiz AG, Fernandez Lidia, Kreuzlingerstrasse 59, 8555 Müllheim

081/1693/2024 Bauherrschaft: Pace Gianluca u. Scialfa-Pace Lara, Bettenstrasse 40, 4123 Allschwil –
Projekt: Umbau und Aufstockung Doppeleinfamilienhaus, Parzelle C1188, Felsenweg 15, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: FG architekten GmbH, Fieramosca Pietro, Neumattstrasse 46, 4103 Bottmingen

082/1702/2024 Bauherrschaft: Kamber Semir, Baselmattweg 207, 4123 Allschwil – Projekt: Einbau Toranlage, Parzelle A2370, Baselmattweg 207, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Hilt Brunetti AG, Hilt Daniel, Rütistrasse 50, 4051 Basel

Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8:30 bis 11.45 Uhr, Montag 13.30 bis 18 Uhr (vor Feiertagen bis 17 Uhr) / Mittwoch / Freitag 13.30 bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens 02. Dezember 2024 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.


Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

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