09.01.2020
Das Mitwirkungsverfahren zum Bau- und Strassenlinienplan Schützenweg beginnt am 13. Januar 2020
Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) laden wir Sie ein, sich zum "Bau- und Strassenlinienplan Schützenweg" zu äussern. Es können Einwände erhoben und Vorschläge zur Planung eingereicht werden. Die Eingaben sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.
Die dazugehörigen Dokumente finden Sie hier:
Auflageakte:
- Plan Nr. 1869.5-1 A, BSP vom 30.10.2019
Orientierende Auflageakte:
- 20191115 – Planungsbericht
Die Auflagefrist dauert vom 13. Januar 2020 bis am 11. Februar 2020 in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109, Allschwil.
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 8 bis 11.45 Uhr und Montag, Mittwoch und Freitag, 14 bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 061 486 25 87 oder 52).
Gemeinderat
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