Sechs Jahre nach Abschluss der Sanierungsarbeiten besteht bei der einstigen Chemiemülldeponie
Roemisloch (Neuwiller, F) immer noch ein Umweltproblem: Unterhalb der Deponie tritt weiterhin Deponiewasser aus, das stärker mit chemischen Schadstoffen belastet ist, als während den Sanierungsarbeiten. Die Gemeinderäte von Neuwiller und Allschwil haben deshalb die Interessensvertretung der Basler Chemischen Industrie GIDRB (BASF, Novartis und Syngenta) aufgefordert, umgehend Gegenmassnahmen zu ergreifen und weitere Untersuchungen durchzuführen.
Am Freitag, 07. September 2018 endet die Intensivphase und der Trambetrieb der BVB kann am darauffolgenden Samstag, 08. September 2018 wiederaufgenommen werden.
Mitte August fand auf der Gemeindeverwaltung Allschwil eine Informationsveranstaltung zur Versorgungsregion Allschwil, Binningen und Schönenbuch statt.
Die Vertreter der Region Leimental Plus sind enttäuscht vom Bericht der Bau- und
Planungskommission des Landrates zum Gesetz über die Abgeltung von
Planungsmehrwerten. Ihrer Ansicht nach wird den Bedürfnissen der Gemeinden zu
wenig Beachtung geschenkt und zudem die Gemeindeautonomie verletzt. Die Region
Leimental Plus möchte mehr Handlungsspielraum für die Gemeinden und eine faire
Verteilung der Mehrwertabgaben zwischen Kanton und Gemeinden.
Die wenigen Niederschläge in den vergangenen Tagen haben zu einer leichten Entspannung ausserhalb des Waldes geführt. Es gilt die Gefahrenstufe 4 von 5. Das geltende Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (200 Meter Mindestabstand) bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen weiterhin das Siedlungsgebiet.
Die Allschwiler Kulturwoche, die vom 18. bis 25. August 2018 stattgefunden hat, war ein grosser Erfolg. An mehreren Standorten im und um den Dorfkern konnte das zahlreich erschienene Publikum Musik- und Theaterproduktionen, Kinoevents und Kunstausstellungen sowie natürlich das Schaffen der internationalen LandArt-Künstler/innen geniessen.
In der kommenden Messperiode sind die messpflichtigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen in den Sektoren 3 und 4 zu kontrollieren. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: A) die Messung durch den Feuerungskontrolleur der Gemeinde oder B) die Messung durch eine private Servicefirma.
Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden.
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