Gestützt auf §17 des Friedhof- und Bestattungsreglements beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.
Nach einem bewegten und spannenden Schuljahr blicken wir bereits dessen Ende entgegen. Noch gut drei Wochen, dann beginnen die grossen Ferien, die uns ins neue Schuljahr begleiten werden.
Am Freitag, 17. Mai 2019 wurden am Vormittag in der Aula im Schulzentrum Neuallschwil rund 360 Schülerinnen und Schüler über die Bautätigkeit an der Baslerstrasse informiert.
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