11.06.2019
Gestützt auf §17 des Friedhof- und Bestattungsreglements beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.
Die Grabfeldräumung für die Erdreihengräber D09 ist für den 23. September 2019 geplant. Falls Angehörige den Grabstein und die Pflanzen der Gräber behalten möchten, bitten wir dies dem Friedhofpersonal bis zum 13. September 2019 unter Tel. 061 486 26 65 mitzuteilen.
Besten Dank für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Allschwil
BAU – RAUMPLANUNG – UMWELT
Abteilung Regiebetriebe
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