Gestützt auf eidgenössische und kantonale Erlasse sind die Gemeinden verpflichtet, Naturgefahrenkarten bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten zu beachten und in der Folge umzusetzen. Der regierungsrätliche Auftrag an die Gemeinden, die naturgefahrenspezifischen Anpassungen vorzunehmen und in die Nutzungsplanung zu überführen, liegt nun im Entwurf vor.