25.10.2019
Allschwil mit Anpassungen des Auftrages der Fluglärmkommission beider Basel unter Bedingungen einverstanden
Die Fluglärmkommission beider Basel hatte ursprünglich den Auftrag, die Regierungsräte von Basel-Stadt und Basel-Landschaft bei den Themen Verhinderung einer Zunahme der Lärmbelastung, Reduktion der Lärmbelastung sowie Ausschöpfung der Massnahmen zur weitergehenden Reduktion der Lärmbelastung zu beraten.
Da in den letzten Jahren keine diesbezüglichen Massnahmen geprüft worden sind, kann sich der Gemeinderat Allschwil mit der Absicht der beiden Regierungsräte einverstanden erklären, dass sich der Auftrag der Fluglärmkommission künftig auf das Monitoring des Fluglärms beschränken soll. Er tut dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass folgende drei Bedingungen erfüllt sind:
1) Die Fluglärmkommission stützt sich für ihr Monitoring nicht nur auf Daten und Aussagen des EuroAirports (EAP), welcher ja der Kontrollierte ist, sondern involviert auch einen unabhängigen Dritten.
2) Es ist ein neues Gremium zu schaffen, das sich vertieft mit der Fluglärmproblematik auseinandersetzt und den beiden Regierungsräten zielführende, konkrete Vorschläge zur Reduktion der Fluglärmbelastung
unterbreitet. Diesem Gremium ist ein klarer Auftrag zu erteilen und es ist mit ausreichenden, unabhängigen, personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten. Auch soll man sich nicht nur auf die Aussagen des EAP stützen.
3) Die Fluglärmkommission ist erst von ihren bisherigen Aufgaben zu entbinden, nachdem das neue Gremium seine Arbeit aufgenommen hat.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Philippe Hofmann, Gemeinderat
Telefon: 079 393 01 55
E-Mail: philippe.hofmann@allschwil.bl.ch
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