Gemeinde Allschwil

Medienmitteilung - Allschwiler Vereine von Gebührenpflicht ausgenommen

18.09.2019

Der Gemeinderat Allschwil hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Gebührenordnung über die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Anlagen in der Gemeinde Allschwil auseinandergesetzt. Das Resultat vieler Überlegungen war die Einführung einer neuen Benutzungsordnung sowie differenzierte Tarifgruppen.

Politische Vorstösse und Diskussionen mit Vereinen haben den Gemeinderat dazu bewogen, eine Änderung an der 2017 beschlossenen Gebührenordnung vorzunehmen. Neu werden alle Allschwiler Vereine für die saisonale, regelmässige Nutzung von öffentlichen Räumen und Flächen in die Tarifgruppe 0 eingestuft; dadurch werden sie für diese Nutzung vollständig von der Gebührenpflicht befreit. Ansonsten bleibt die Gebührenordnung unverändert.

Als ortsansässiger Verein gilt, wer seinen Sitz gemäss Vereinsstatuten in Allschwil hat, den Schwerpunkt seiner Tätigkeit oder Aktivität in Allschwil hat oder dessen Tätigkeit sich nachweislich bzw. traditionell auf Allschwil bezieht.

Die Befreiung von der Gebührenpflicht gilt ab sofort.


Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Nicole Nüssli-Kaiser, Gemeindepräsidentin
Telefon: 061 486 25 25 oder 079 700 20 26
E-Mail: nicole.nuessli@allschwil.bl.ch

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.